Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
– frischer Wind für die betriebliche Altersvorsorge
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt ab dem 01.01.2018 eine ganze Reihe von interessanten und wichtigen Neuerungen – mit vielen Vorteilen. Denn es zielt in erster Linie auf eine Erweiterung und Verbesserung der vorhandenen Angebote der betrieblichen Altersvorsorge ab, zum Wohle der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. So ist es beispielsweise Ziel des neuen Gesetzes, dass Maßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge auch für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen weiter an Attraktivität zunehmen. Ein echter Fortschritt ermöglicht Ihnen als Arbeitgeber die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge auch zur Bindung von Mitarbeitern auf der mittleren Beschäftigungsebene. Denn auch hier sind oftmals gut ausgebildete Mitarbeiter am Werk, die man nur ungern an die Konkurrenz verlieren möchte. Es bleibt auf jeden Fall auch über den 01.01.2018 ein harter Fakt: Wer Möglichkeiten für eine vom Arbeitgeber geförderte betriebliche Altersvorsorge schafft, kann so sehr gut seine Wertschätzung für seine Mitarbeiter dokumentieren.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – bessere Chancen bei Ihren Mitarbeitern zu punkten
Umfragen zeigen ein eindeutiges Ergebnis: Die betriebliche Altersvorsorge, wenn sie vom Arbeitgeber gefördert wird, ist für Mitarbeiter nahezu genauso interessant, wie andere monetäre Anreize. Denn diese rangieren bei Umfragen zu Möglichkeiten, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern, regelmäßig nur knapp vor der arbeitgeberseitig geförderten betrieblichen Altersvorsorge. Und dafür gibt es eine ganze Reihe guter Gründe.
Jeder Arbeitgeber von heute weiß um die Gefahren in Sachen Altersarmut und Versorgungslücke. Die Rente in zwanzig Jahren wird nicht ausreichen, um den heute aufgebauten Lebensstandard erhalten zu können. Gerade Mitarbeiter mit vergleichsweise niedrigen Einkünften, die nur knapp unter dem sozialen Minimum liegen, haben das Thema Grundsicherung im Alter klar vor Augen. Und eben diese Zielgruppe ist in der Regel kaum in der Lage von dem verdienten Geld noch etwas für die Altersvorsorge zur Seite zu legen. Hier können Sie als Arbeitgeber ganz neue Anreize in Sachen Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität setzen, wenn Sie mit einer arbeitgebergeförderten Altersvorsorge helfen, die Rentenlücke die im Alter da sein wird, jetzt schon wirksam zu verkleinern oder gar ganz zu schließen. Aber natürlich ist dieser Punkt auch für Mitarbeiter mit mittleren bis hohen Einkünften sehr interessant – denn die Lücke zwischen der gezahlten Rente und dem letzten regelmäßigen Einkommen wird natürlich größer, je höher das durchschnittliche Einkommen gewesen ist. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, schafft der Gesetzgeber nun also auch die Möglichkeit für Sie als Arbeitgeber, sich für Mitarbeiter aller Gehaltsklassen und Bildungsschichten auf eine ganz neue Art interessanter zu machen – eine Möglichkeit die Sie nutzen sollten, wenn Sie einen Vorsprung in Sachen Mitarbeiterqualität vor der Konkurrenz haben oder aber zumindest auf einem Level in Sachen Mitarbeiterzufriedenheit stehen möchten. Denn viele Arbeitgeber nehmen diese Möglichkeit der Bindung vor allem langjähriger und hochqualifizierter Mitarbeiter schon lange wahr und verbessern ihre Angebote nun lediglich für die restliche Belegschaft.
So sehen die Verbesserungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus
Einfach zusammengefasst kann man sagen, dass alle bisherigen Wege der betrieblichen Altersvorsorge erhalten bleiben und verbessert werden. Darüber hinaus wird eine neue Variante für tarifvertraglich vereinbarte betriebliche Altersvorsorgen geschaffen. So sehen die neuen Wege und Chancen dabei aus:
Im Rahmen der Direktversicherung (auch bei Pensionskassen und Pensionsfonds)
Übergreifend für alle Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge
Neuregelung für tariflich geregelte betriebliche Altersvorsorgen
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