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AXA Versicherung Fink & Wagner GmbH in München Betriebsrentenstärkungsgesetz München

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
– frischer Wind für die betriebliche Altersvorsorge

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt ab dem 01.01.2018 eine ganze Reihe von interessanten und wichtigen Neuerungen – mit vielen Vorteilen. Denn es zielt in erster Linie auf eine Erweiterung und Verbesserung der vorhandenen Angebote der betrieblichen Altersvorsorge ab, zum Wohle der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. So ist es beispielsweise Ziel des neuen Gesetzes, dass Maßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge auch für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen weiter an Attraktivität zunehmen. Ein echter Fortschritt ermöglicht Ihnen als Arbeitgeber die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge auch zur Bindung von Mitarbeitern auf der mittleren Beschäftigungsebene. Denn auch hier sind oftmals gut ausgebildete Mitarbeiter am Werk, die man nur ungern an die Konkurrenz verlieren möchte. Es bleibt auf jeden Fall auch über den 01.01.2018 ein harter Fakt: Wer Möglichkeiten für eine vom Arbeitgeber geförderte betriebliche Altersvorsorge schafft, kann so sehr gut seine Wertschätzung für seine Mitarbeiter dokumentieren.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – bessere Chancen bei Ihren Mitarbeitern zu punkten

Umfragen zeigen ein eindeutiges Ergebnis: Die betriebliche Altersvorsorge, wenn sie vom Arbeitgeber gefördert wird, ist für Mitarbeiter nahezu genauso interessant, wie andere monetäre Anreize. Denn diese rangieren bei Umfragen zu Möglichkeiten, die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern, regelmäßig nur knapp vor der arbeitgeberseitig geförderten betrieblichen Altersvorsorge. Und dafür gibt es eine ganze Reihe guter Gründe.

Jeder Arbeitgeber von heute weiß um die Gefahren in Sachen Altersarmut und Versorgungslücke. Die Rente in zwanzig Jahren wird nicht ausreichen, um den heute aufgebauten Lebensstandard erhalten zu können. Gerade Mitarbeiter mit vergleichsweise niedrigen Einkünften, die nur knapp unter dem sozialen Minimum liegen, haben das Thema Grundsicherung im Alter klar vor Augen. Und eben diese Zielgruppe ist in der Regel kaum in der Lage von dem verdienten Geld noch etwas für die Altersvorsorge zur Seite zu legen. Hier können Sie als Arbeitgeber ganz neue Anreize in Sachen Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität setzen, wenn Sie mit einer arbeitgebergeförderten Altersvorsorge helfen, die Rentenlücke die im Alter da sein wird, jetzt schon wirksam zu verkleinern oder gar ganz zu schließen. Aber natürlich ist dieser Punkt auch für Mitarbeiter mit mittleren bis hohen Einkünften sehr interessant – denn die Lücke zwischen der gezahlten Rente und dem letzten regelmäßigen Einkommen wird natürlich größer, je höher das durchschnittliche Einkommen gewesen ist. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, schafft der Gesetzgeber nun also auch die Möglichkeit für Sie als Arbeitgeber, sich für Mitarbeiter aller Gehaltsklassen und Bildungsschichten auf eine ganz neue Art interessanter zu machen – eine Möglichkeit die Sie nutzen sollten, wenn Sie einen Vorsprung in Sachen Mitarbeiterqualität vor der Konkurrenz haben oder aber zumindest auf einem Level in Sachen Mitarbeiterzufriedenheit stehen möchten. Denn viele Arbeitgeber nehmen diese Möglichkeit der Bindung vor allem langjähriger und hochqualifizierter Mitarbeiter schon lange wahr und verbessern ihre Angebote nun lediglich für die restliche Belegschaft.

So sehen die Verbesserungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus
Einfach zusammengefasst kann man sagen, dass alle bisherigen Wege der betrieblichen Altersvorsorge erhalten bleiben und verbessert werden. Darüber hinaus wird eine neue Variante für tarifvertraglich vereinbarte betriebliche Altersvorsorgen geschaffen. So sehen die neuen Wege und Chancen dabei aus:

Im Rahmen der Direktversicherung (auch bei Pensionskassen und Pensionsfonds)

  • Neue Möglichkeiten der Steuerentlastungen für Arbeitgeber zum Aufbau einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter bis zu einem Gehalt von mtl. 2.200 EUR entstehen – Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber
  • Riester-Förderung in der betrieblichen Altersvorsorge wird durch den Gesetzgeber attraktiver gestaltet
  • Soweit der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Sozialabgaben spart, so besteht für Neuverträge ab 2019 und für Altverträge ab 2022 eine Verpflichtung zur Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von 15%.
  • Es ist eine Erhöhung des steuerfreien Förderrahmens für die Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EstG verankert
  • Die staatliche Förderung bei Ausscheiden von Mitarbeitern aus dem Unternehmen zum Beispiel für Regelungen bei Abfindung wird verbessert
  • Es entsteht eine verbesserte staatliche Förderung für ganze Kalenderjahre ohne Entgeltbezug zum Beispiel aufgrund von Elternzeit, einem Sabbatjahr oder einer Entsendung ins Ausland – Nachdotierungsmöglichkeit

Übergreifend für alle Durchführungsarten der betrieblichen Altersvorsorge
 

  • Neuer Freibetrag für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Es gibt nun auch eine Möglichkeit zur Nutzung von Opting-Out-Modellen – vom Gesetzgeber als „Optionssysteme“ bezeichnet

Neuregelung für tariflich geregelte betriebliche Altersvorsorgen

  • Einführung des Sozialpartnermodells
  • Varianten der betrieblichen Altersvorsorge können tarifvertraglich vereinbart werden
  • Dabei gelten dann spezielle Rahmenbedingungen, die zu erfüllen sind
  • Dies betrifft ausschließlich Arbeitgeber, die entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge individuell arbeitsvertraglich oder in Form einer Nebenabrede vereinbaren oder vereinbart haben

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