Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Altersversorgung. Die verschiedenen Varianten reichen dabei von der (heutzutage immer mehr abnehmenden) „klassischen“ Rentenversicherung auf Grundlage des Garantiezinses bis hin zu Fondspolicen mit der Chance einer überdurchschnittlichen Rendite am Laufzeitende, allerdings ohne Garantie. Den „Mittelweg“ stellen die sogenannten Indexpolicen dar, welche höhere Renditen ermöglichen, ohne dabei auf die Bruttobeitragsgarantie zu verzichten.
Neben der „aufgeschobenen“ Rentenversicherung regelmäßigem Sparbeitrag, gibt es noch die sofortbeginnende Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag.
Wenn Sie staatliche Förderungen nutzen möchten, können Sie u. a. mit der Basisrente (Rürup-Rente) flexibel und steueroptimiert vorsorgen und sich damit eine lebenslange Rente sichern. Die Beiträge werden zum überwiegenden Teil (ab 2025 zu 100%) von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Bei der staatlich geförderten Zulagen-Rente (Riester-Rente) erfolgt die Förderung durch eine Grundzulage sowie ggf. Zulagen für Ihre Kinder. „Riesterfähig“ (also zulagenberechtigt) sind u. a. rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und Soldaten sowie jeweils deren Ehepartner.
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Entgeltumwandlung, also darauf, dass Teile Ihres Gehalts für eine spätere Betriebsrente gespart werden, die sogenannte betriebliche Altersversorgung. Dabei werden die Beiträge, welche bis zu einer bestimmten jährlichen Höchstgrenze steuer- und sozialabgabenfrei sind, direkt aus Ihrem Bruttogehalt in den Vertrag gezahlt. Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit, sich am Aufbau Ihrer Betriebsrente zu beteiligen oder diese sogar ganz zu finanzieren.
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