Spezielle Versicherungen für Feuerwehr, Polizei, Bundespolizei, Justiz, Zoll und Strafvollzug

Hohe Verantwortung – erhöhtes Risiko

Gerade Sie als Beamter im Polizei-, Bundespolizei- oder Justizvollzugsdienst oder bei der Feuerwehr sind bei der Ausübung Ihres Berufs einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Sollten Sie durch unglückliche Umstände arbeitsunfähig werden, hieße das: Entlassung auf Grund von Dienstunfähigkeit – ohne gesicherte Versorgungsansprüche für Sie und Ihre Familie. Ein umfassender Versicherungsschutz ist für Sie deshalb besonders wichtig.

Dienstunfähigkeit – ihre Bedeutung und die Folgen für Sie

Als Beamter auf Widerruf und Beamter auf Probe werden Sie bei Minderung Ihrer Arbeitskraft durch geistige oder körperliche Schäden, die nicht Folge eines Dienstunfalls sind, als dienstunfähig entlassen – ohne gesetzlichen Versorgungsanspruch durch den Dienstherrn. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Voraussetzung für Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass für mindestens 60 Monate Beiträge gezahlt wurden. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wird nur bei Erwerbsminderung geleistet.
 
Aber auch das führt zu keiner nennenswerten Verbesserung der Versorgungssituation. Die Erwerbsminderungs-rente wird für den abzusehenden finanziellen Bedarf in einer solchen Notlage nicht ausreichen. Denken Sie schon
während Ihrer Ausbildung an Ihre Zukunft und sorgen Sie für das Alter vor. Ab Pensionierung erhalten Sie höchstens 71,75% Ihres letzten Bruttobezuges. Gleichzeitig fällt dann in der Regel der Anspruch auf Heilfürsorge weg.

Einkommensabsicherung bei Dienstunfähigkeit -  Die Dienstanfänger-Police

Bei uns können Sie die besonderen Anforderungen, die z. B. an Sie als Polizeibeamter, Feuerwehrmann oder Justizvollzugsbeamter gestellt werden, mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsabsicherung absichern.
 
Da Sie bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche haben, benötigen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz.

Anpassung der Dienstunfähigkeits-Rente nach Ihrer Verbeamtung auf Lebenszeit
 
Nach dem Statuswechsel haben Sie in der Regel einen ersten gesetzlichen Mindestversorgungs-anspruch. Dieser führt zu einer Anpassung der versicherten Dienstunfähigkeits-Rente. Sie kann innerhalb von sechs Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung an den tatsächlichen Versorgungs-bedarf angeglichen werden.
 
 
Rentenleistungen vor der Verbeamtung auf Lebenszeit
 
Werden Sie vor der Verbeamtung auf Lebenszeit wegen medizinisch festgestellter spezieller Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit, Vollzugsdienstunfähigkeit) entlassen, leistet die DBV die vereinbarte Rente auf Wunsch bis zu 72 Monate. Über den vereinbarten Zeitraum hinaus erhalten Sie Rentenleistungen, wenn Berufsunfähigkeit vorliegt. Die Rentenleistung wird auch gezahlt, solange Sie wegen eines Dienstunfalls einen Unterhaltsbeitrag nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhalten.
 
 
Rentenleistungen nach der Verbeamtung auf Lebenszeit
 
Werden Sie nach der Verbeamtung auf Lebenszeit wegen spezieller Dienstunfähigkeit (Polizei-dienstunfähigkeit, Vollzugsdienstunfähigkeit) in den Ruhestand versetzt, zahlen wir zusätzlich zu Ihrem Ruhegehalt die vereinbarte Rente bis zum Ablauf der Versicherung.
Auf Wunsch ist auch Teildienstunfähigkeit versicherbar.


Tipp: Lassen Sie sich eine kostenlose Berechnung Ihrer Versorgungsansprüche von uns erstellen.


Als Spezialist für alle Versicherungsfragen des Öffentlichen Dienstes finden wir für Sie eine maßgeschneiderte Versorgungslösung, die leistungsstark und langfristig in Ihrem Sinne wirkt.

Absicherung der Krankheitskosten

Unser Angebot für Heilfürsorgeberechtigte

Der Anspruch auf Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt und endet je nach Dienstherr und Art der Tätigkeit
zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Anschließend besteht Anspruch auf Beihilfe. Der Abschluss einer
beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung wird erforderlich.

Tipp: Die Anwartschaftversicherung (Tarif AWFH) für Heilsorgeberechtigte kostet nur 1 Euro im Monat.

Krankheitskosten während der Zeit der Heilfürsorge absichern

Auch die Heilfürsorge ist keine hundertprozentige Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Erkrankung. So wird Zahnersatz oft nur in einfachster Ausführung oder anteilig übernommen. Bei besserer Versorgung muss oft ein hoher Eigenanteil geleistet werden. Mit der DBV als Spezialist für den Öffentlichen Dienst können diese Kosten minimiert werden.
 
Für Dienstanfänger bietet die DBV besonders günstige Monatsbeiträge.

Unser Angebot für Beihilfeberechtigte

Optimal abgestimmt auf Ihre persönliche Situation und Ihren Beihilfeanspruch bietet Ihnen die DBV
ein maßgeschneidertes Angebot mit umfangreichen Leistungen und günstigen Beiträgen.

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AXA Generalvertretung Ingeborg Melzer
Gennerstr. 64
50374 Erftstadt
02235 952621
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