Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 - Sozialpartnermodell - neue Betriebsrentensysteme

Mehr Attraktivität für Unternehmen: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt!
Die Bundesregierung stärkt die Betriebsrente durch sinnvolle Neuerungen und verbesserte Rahmenbedingungen:
 
Hier einige davon:

  • Steueranreize: 30 Prozent direkter Steuerzuschuss für den Arbeitgeber für Beschäftigte mit weniger als 2.200 Euro brutto, wenn der Arbeitgeber mindestens 240 Euro bis maximal 480 Euro im Kalenderjahr bezuschusst.
    Somit werden auch speziell Geringverdiener gefördert.

    Tipp: Prüfen Sie Ihre bestehenden Betriebsvereinbarungen, damit diese unter Umständen angepasst werden können

  • Höhere Riester-Grundzulagen
  • das Sozialpartnermodel: Keine Haftung von Arbeitgebern -  reine Beitragszusage. Der Tarifvertrag kann einen zusätzlichen, vom Arbeitgeber zu tragenden Sicherungsbeitrag vorsehen
  • für Neuverträge ab 2019 gilt: 15% des Umwandlungsbeitrages werden verpflichtend bezuschusst

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