Das Betriebsrentenstärkungsgesetz der AXA bietet attraktive Anreize
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat der Gesetzgeber zahlreiche neue Anreize für die Einführung und Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge geschaffen. Mit grundlegend überarbeiteten Vorschriften soll die bAV insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch für Durchschnitts- bis Geringverdiener noch attraktiver werden. Wir geben einen Überblick zum Betriebsrentenstärkungsgesetz der AXA Generalvertretung Christian Hennig in Schwelm.
Die Bedeutung von betrieblicher Altersvorsorge
Studien zeigen, dass mehr als zwei Drittel aller Arbeitnehmer immer mehr Wert auf betriebliche Zusatzleistungen legen. Sie stehen damit neben einem guten Betriebsklima und einer ausgewogenen Work-Life-Balance. Als Arbeitgeber haben Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge ein starkes Instrument, um Personal zu werben, zu begeistern und dauerhaft an Ihr Unternehmen zu binden. Das gilt für alle Branchen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz der AXA hat viele neue Anreize für beide Seiten geschaffen. So wurde etwa die steuerliche Begünstigung von betrieblichen Altersvorsorge-Verträgen erheblich ausgeweitet. Außerdem hat der Gesetzgeber diverse Zuschüsse und Einsparmöglichkeiten bei den Sozialabgaben eingeführt, dank derer Arbeitnehmer von weiteren Leistungen und Vorteilen profitieren.
Das BRSG betrifft in erster Linie die sogenannte Direktversicherung, bei der Sie im Namen Ihrer Mitarbeiter eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließen. Dieses Modell ermöglicht beiden Seiten flexible Gestaltungsmöglichkeiten und die Inanspruchnahme zahlreicher Förderungen.
Wichtige Punkte des BRSG im Überblick
Mit der AXA Generalvertretung Christian Hennig in Schwelm entscheiden Sie sich für einen kompetenten Partner, bei dem Sie alle Vorteile und Pluspunkte des überarbeiteten Betriebsrentenstärkungsgesetzes bestmöglich in Anspruch nehmen.
Das Gesetz beinhaltet unter anderem diese Punkte:
- Ersparnis bei Lohnsteuer und Sozialabgaben.
- Zuschuss für Arbeitnehmer von 15 Prozent.
- Steuerfreie Förderungen (§ 3 Nr. 63 EStG).
- Sabbatjahr und andere Flexibilisierungsmöglichkeiten erleichtert.
Wir sind für Sie da
Möchten Sie mehr über die Lösungen der AXA oder das Betriebsrentenstärkungsgesetz erfahren oder sich persönlich zum Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen beraten lassen? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin oder fordern Sie ein kostenfreies Angebot bei uns an!
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