Jetzt Mitarbeiter neu versorgen
Mit Wirkung zum 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft.
Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung (bAV) stärken und vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen attraktiver machen. Mehr Mitarbeiter sollen durch ergänzende Fördermaßnahmen davon profitieren. Es gibt nun auch gezielt Anreize zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen. Insgesamt bietet der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, die bAV noch stärker zur Mitarbeitergewinnung, Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation zu nutzen.
Was ändert sich ab 2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Schauen Sie einfach mal in unser kurzes Video (Dauer 4:08 Minuten).
Hier erhalten Sie auf einfache Weise einen ersten Einblick zu den wesentlichen Details des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.
Sie haben Fragen? Wir informieren Sie und Ihre Mitarbeiter gerne!
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73730 Esslingen am Neckar
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