Oldtimer-Versicherung – Zuverlässiger Schutz für Ihre Rarität
Wahrscheinlich haben Sie das „gute, alte Stück“ in einem erbärmlichen Zustand erworben und es in liebevoller, mühsamer und zeitintensiver Arbeit wieder aufgebaut. Der Charme und Geist eines Teils der Fahrzeuggeschichte lebt durch Sie wieder auf und gleichzeitig haben Sie einen großen materiellen und ideellen Werterhalt geschaffen. Es wäre schade, wenn dieses einmalige Gefährt nicht absolut zuverlässig und optimal versichert wäre.
Die Produkte der Oldtimer-Versicherung für Kfz im Überblick
Die erstklassigen Leistungen der Oldtimer-Versicherung für Ihren Pkw
Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.1979
Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1994
Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden
Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1994 erstmalig zugelassen wurden
Haftpflichtleistungen – ein Muss an Sicherheit
Basisleistungen Teilkasko – wichtiger Schutz für Ihr Auto
Schäden durch Brand, Glasbruch, Diebstahl, Hagel und andere Naturereignisse
Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten
Leistungserweiterungen Teilkasko – speziell für Ihren Klassiker
Vandalismus
Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet
Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges
Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren
Fahrzeugersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden
Vollkaskoleistungen – Rundum-Schutz für alle Fälle (Teilkasko mit 150.-€ Selbstbeteiligung ist bereits enthalten)
Schutzbrief (zubuchbar, nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung)
(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)
(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)
Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall des Fahrzeuges
Kostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon
Fahrzeugrücktransport zur Heimatwerkstatt/Heimatadresse bzw. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall
Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln
Vermittlung ärztlicher Betreuung
Kosten für Krankenbesuch
Besorgung von Vignetten
Warum keine Pannenhilfe?
Unser Tipp
Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum. Bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraumes
genießen Sie für maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz.
Optimaler Versicherungsschutz für Ihren „Oldie“
Beim Abschluss einer Oldtimer-Versicherung können wir Ihnen folgende Vorteile anbieten:
Rundum-Service bei günstigen Beiträgen
- Pkw- Schutzbrief möglich, speziell abgestimmt auf Ihren Oldtimer oder Youngtimer
- Bei der Teilkaskoversicherung erhalten Sie ergänzende Leistungen
- Versicherungsschutz für schwarze Kennzeichen, historische Kennzeichen, rote Oldtimer-Kennzeichen und Saisonkennzeichen*
* Für die Wintersaison, zum Beispiel von Oktober bis April, können bei Ihnen bei Saisonkennzeichen leider keine besonderen Konditionen anbieten
Falls Sie über einen Oldtimer verfügen, der vor dem 31.12.1979 erstmals in Straßenverkehr zugelassen wurde, besteht folgender Versicherungsschutz:
- Die Deckungssumme beträgt pauschal bis zu 100 Mio. Euro
- Personenschäden sind bis zu 15 Mio. Euro pro Person abgesichert
- Ein Schutzbrief kann zusätzlich abgeschlossen werden
- Vollkaskoleistungen – ein allgemeiner Schutz ist bereits bei der Teilkasko mit 150.-€ Selbstbeteiligung enthalten
Diese Bedingungen müssen Sie einhalten
- Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 31.12.1979 liegen.
- Der "Oldie" muss sich weitgehendst im Originalzustand befinden und gut "in Schuss" sein.
- Sie dürfen nicht mehr als maximal 8.000 km jährlich damit fahren.
- Ihr "Oldie" kann nur als Zweitfahrzeug dienen, denn Sie müssen über einen Alltags-PKW verfügen.
In der Regel sollten Sie das "gute Stück" in einer Garage abstellen.
- Nur Personen über 23 Jahre dürfen damit fahren.
- Das Fahrzeug muss auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein
- Wir müssen ein Marktwertgutachten fordern, das maximal zwei Jahre alt ist, wenn der Fahrzeugwert mehr als 25.000 € beträgt (bei anderen Oldtimern bereits ab einem Fahrzeugwert von 10.000 €).
Hinweis: Den üblichen sogenannten "Kurzcheck" können wir nur für Fahrzeuge berücksichtigen, deren Marktwert bis zu 50.000 Euro beträgt. Für höherwertige Fahrzeuge müssen wir ein Standardgutachten fordern.
Warum ist ein Wertgutachten wichtig?
Falls es zu einem Schaden kommt, muss der Besitzer den Wert und Zustand nachweisen, was bei Brand oder Diebstahl sehr schwierig wird.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Die AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin betreut und unterstützt Sie in einer Schadenssituation, sodass Sie immer sorglos unterwegs sein können. Gern beraten wir Sie zur Oldtimer-Versicherung oder anderen Produkten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie.
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