Studenten, Referendar, Lehrer – jederzeit bestmöglich abgesichert
Sie haben sich für eine Zukunft als Lehrkraft entschieden? Vielleicht sind Sie bereits im Referendariat?
Sie haben einen verantwortungsvollen Beruf gewählt, denn Sie bilden unsere Kinder aus und vermitteln ihnen Wissen – die Basis, damit unser Nachwuchs bestens ausgebildet ins Berufsleben starten kann. Als Lehrer werden hohe Anforderungen an Sie gestellt. Bereits im Studium sollten Sie an Ihre Zukunft denken und sich zu Themen, wie Krankheit, Dienstunfähigkeit, Altersversorgung oder Diensthaftpflicht, frühzeitig informieren und handeln. Schon als Beamter auf Widerruf bzw. auf Probe haben Sie Versorgungsansprüche.
Das bietet die DBV Ihnen als Student, Referendar oder als Lehrer
Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung für Beihilfeempfänger
Bemühen Sie sich so früh wie möglich um eine Anwartschaft zur Aufnahme in die private Krankenversicherung von AXA. Die gesundheitliche Einstufung findet noch im Studium statt. Werden Sie in die private Krankenversicherung aufgenommen, erfolgt keine weitere Untersuchung. Die Umwandlung der Anwartschaft in die private Krankenversicherung erfolgt ohne Wartezeit.
Private Krankenversicherung für Beihilfeempfänger
Als Referendar erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn bei Krankheit Beihilfe. Damit werden 50 – 80 % der Kosten, die Ihnen durch Krankheit oder Unfall entstehen, abgedeckt. Die Restkosten müssen Sie durch eine Krankenversicherung selbst absichern. Für den Fall, dass Sie krank werden, sind Sie mit der privaten Krankenversicherung der DBV erstklassig versichert. Sie zahlen nur die Kosten für Leistungen, die Sie wirklich brauchen und die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden.
Altersvorsorgelösungen für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Auch wenn Sie noch am Anfang Ihrer beruflichen Laufbahn stehen, eines Tages werden Sie in Ruhestand gehen. Als Beamter erhalten Sie eine Pension, damit liegen Ihre Bezüge deutlich über dem klassischen Rentenniveau. Doch auch Ihre Pension wird nicht reichen, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Erkranken Sie während Ihrer Zeit als Beamter auf Widerruf/auf Probe, scheiden Sie ohne Versorgungsansprüche aus dem aktiven Dienst aus und werden gesetzlich nachversichert. Als Beamter auf Lebenszeit können Sie dauerhaft dienstunfähig werden. Sie werden in den Ruhestand versetzt und erhalten von Ihrem Dienstherren Ruhegeld. Sie müssen allerdings mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie die Versorgungslücke schließen und sind im Ernstfall optimal finanziell abgesichert.
Diensthaftpflichtversicherung
Die Diensthaftpflichtversicherung rundet Ihre optimale Absicherung für Ihre anspruchsvolle Tätigkeit ab. Als Lehrkraft tragen Sie eine hohe Verantwortung. Sie werden kaum alle Ihre Schützlinge jederzeit im Blick behalten können. Auch als Beamter auf Widerruf besteht für Sie bereits ein erhöhtes Haftungsrisiko. Mit der Diensthaftpflichtversicherung sind Sie von Anfang an vor Schadenersatzforderungen aufgrund eines von Ihnen verursachten Schadens geschützt. Kommt es zu einem Schaden oder wird durch einen Ihrer Schüler ein Schaden verursacht, haftet zuerst der Träger der Schule, der Sie daraufhin in Regress nehmen kann.
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