Ruhegehaltsberechnung
Die Ruhegehaltsberechnung mit der DBV - Zuverlässige Einkommenskalkulation für Dienstunfähigkeit und Ruhestand
Viele Beamte auf Lebenszeit kennen nicht die exakte Höhe der Versorgungsleistungen, mit denen sie für den Fall der Dienstunfähigkeit oder bei planmäßigem Eintritt in den Ruhestand rechnen können. Aufgrund bereits durchgeführter Einsparmaßnahmen des Gesetzgebers in Bund und Ländern ist das Versorgungsniveau zum Teil deutlich reduziert worden, sodass die früher geltende Faustregel, dass ein Beamter bei einem regulären Eintritt in den Ruhestand mit 75 % seiner letzten Bezüge aus dem aktiven Dienst rechnen konnte, schon seit geraumer Zeit nicht mehr gilt. Die Ruhegehaltsberechnung der DBV, des Spezialversicherers der AXA für Angehörige des öffentlichen Dienstes, bietet Ihnen eine solide Kalkulationsgrundlage und zeigt auf, mit welchen Versorgungsleistungen Ihres Dienstherrn Sie bei Dienstunfähigkeit und im regulären Ruhestand planen können.
Aufgrund der detaillierten Ruhegehaltsberechnung der DBV erkennen Sie frühzeitig etwaige Versorgungslücken. Zugleich erfahren Sie, wie Sie diese effektiv schließen können, damit Sie Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Versorgungsfall wahren.
Die Elemente einer zuverlässigen Ruhegehaltsberechnung
- die aktuellen Brutto- und Netto-Dienstbezüge;
- das Ruhegehalt bei Eintritt einer vollständigen Dienstunfähigkeit zum Berechnungszeitpunkt vor und nach Steuern;
- das hochgerechnete Ruhegehalt zum 63., 65. und 67. Lebensjahr vor und nach Steuern;
- das Altersruhegehalt für Beamte mit besonderen Altersgrenzen (z.B. Vollzugsbeamte);
- das Altersruhegehalt für Beamte mit besonderen Altersgrenzen (z.B. Vollzugsbeamte);
Etwaige Besonderheiten des für Sie maßgeblichen Versorgungsrechts des Bundes bzw. des für Sie geltenden Landesrechts werden ebenso berücksichtigt wie Sonderregelungen für bestimmte Beamtengruppen.
Die effektive Abdeckung von Versorgungslücken mit der DBV
Die Ruhegehaltsberechnung wird insbesodere für den Fall der vorzeitigen Dienstunfähigkeit häufig eine empfindliche Versorgungslücke aufzeigen. Das gilt besonders dann, wenn nur auf die gesetzliche Mindestversorgung zurückgegriffen werden kann, die lediglich 65 % (bei dienstunfallbedingter Dienstunfähigkeit 75 %) der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 beträgt. Bei Dienstunfähigkeit drohen also oft finanzielle erhebliche Einbußen, die insbesondere für jüngere Beamte eine Gefährdung des Lebensstandards mit sich bringen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV kompensiert effektiv derartige Einkommensminderungen.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG
Die AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG bietet Ihnen in Berin-Charlottenburg, Berlin-Zehlendorf und Berlin Reinickendorf bietet Ihne eine fundierte Ruhegehaltsberechnung, die Ihnen Versorgungslücken seriös aufzeigt. Zugleich erfahren Sie, welche Versicherungsprodukte geeignet sind, solche versorgungsrechtlich bedingte Einkommensminderungen wirksam zu verhindern.
14052 Berlin
Reichsstr. 92 a
14052 Berlin
Nach Vereinbarung
09:00 bis 15:00
09:00 bis 15:00
09:00 bis 15:00
09:00 bis 15:00
09:00 bis 15:00