Die Pensionszusage der AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin
Die Pensionszusage ist ein Modell der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für gehobene Ansprüche. Sie ist besonders für die Versorgung Ihrer Top-Führungskräfte und die Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften geeignet. Hintergrund ist der, dass durch flexible Beitragsgestaltungen und steuerlich unbegrenzten Dotierungen sehr große Versorgungslücken geschlossen werden können.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Versorgungsleistungen unmittelbar zuzusagen, da im Falle einer eintretenden Versorgung die Leistungen aus dem Betriebsvermögen finanziert und Pensionsrückstellungen in der Bilanz gebildet werden. Darüber hinaus deckt eine Rückdeckungsversicherung betriebsfremde Risiken, wie eine vorzeitige Berufsunfähigkeit ab, und trägt dafür Sorge, dass zugesagte Versorgungsleistungen minimiert werden.
Sprechen Sie uns im Bedarfsfall gerne an – in der AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin sind wir für Sie da. Gerne erläutern wir Ihnen allumfänglich die Funktionsweisen diverser Altersvorsorgemodelle im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sowie deren unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich bietet eine Pensionszusage jedoch fast ausschließlich Vorteile – sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Die Pensionszusage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich
Weitere Informationen zur Pensionszusage
Formale Voraussetzung zur Durchführung einer Pensionszusage
Für den Abschluss der Pensionszusage und der Rückdeckungsversicherung bei der AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin bedarf es jedoch einiger formaler Voraussetzungen.
So muss zum Beispiel eine offizielle Anerkennung der Pensionsleistung vorliegen – es muss in schriftlicher Form festgehalten werden, dass ein derartiges Vorhaben im Betrieb durchgeführt werden soll.
Sämtliche im Unternehmen beteiligten Gesellschafter müssen schriftlich fixieren, dass der Beschluss in offizieller Form verabschiedet wurde und zukünftig ausgeführt werden soll.
Höhe der Pensionszusage
Grundsätzlich soll im Rahmen der Pensionsleistungen verhindert werden, dass diese nicht willkürlich ausgezahlt werden. Zum einen würde dies eine grobe Ungerechtigkeit in der Belegschaft hervorrufen und zum anderen kann dies bei mittelständischen Unternehmen schnell zur finanziellen Gefahr werden.
Um für entsprechende Gerechtigkeit zu sorgen, wird seitens der Finanzverwaltung ein Betrag für die Pensionszusage erhoben, der hier das Maximum darstellen soll – es werden zwar nach wie vor unterschiedliche Leistungen an die Versorgungsempfänger gezahlt, allerdings entfallen willkürliche Entscheidungen durch die Anwendung einer Erhebungsregelung.
Die Vergütung kann seitens des Finanzamtes in einem zweistufigen Prozess erhoben werden.
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AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG
Aufgrund der komplexen Thematik ist ein persönliches Beratungsgespräch nahezu unumgänglich. In der AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin beraten wir Sie stets allumfänglich und spartenübergreifend.
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