Direktversicherung als Rentenversicherung
Eine Direktversicherung schließen Arbeitgeber als Rentenversicherung für Ihre Mitarbeiter ab. Dadurch können Mitarbeiter oder dessen Hinterbliebene Leistungen beziehen. Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit die Beiträge ergänzend zum Gehalt zu zahlen oder sie im Rahmen der Entgeltumwandlung zu finanzieren. Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit eine optionale Berufsunfähigkeitsabsicherung abzuschließen. Alternativ wäre der Einschluss eines Berufsunfähigkeitsschutzes und/oder zusätzliche Hinterbliebenenabsicherung in Form einer Zusatzversicherung möglich.
Ihre Vorteile als Arbeitgeber
- Keine Sozialabgaben wegen der 4%-Grenze
- Keine Insolvenzbeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein
- Keine Verwaltungskosten
- Keine Bilanzerstellung für die Versorgungsansprüche
- Die Beiträge gelten als Betriebsausgaben
- Keine Nachfinanzierung, wenn der Mitarbeiter vorzeitig ausscheidet. Übertragung des Direktversicherungsvertrages auf den Mitarbeiter ohne Ansprüche gegen Ihr Unternehmen.
- Kein finanzielles Risiko durch Rentenanpassungen.
Die Vorteile für Arbeitnehmer
- Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West und ein Festbetrag von 1.800 Euro können steuerfrei angelegt werden.
- Keine Sozialabgaben wegen der 4 %-Grenze
- Leistungen werden erst im Leistungsfall zu einem meist geringeren Abgabensatz versteuert.
- Individuelle Versorgungslösungen durch flexible Produktbausteine.
- Optimale Gestaltungsmöglichkeiten durch flexible Beitragszahlungen und einen variablen Rentenbeginn.
- Direkter Leistungsanspruch gegenüber der Direktversicherung
- Auszahlung des Kapitals möglich oder Zahlung einer lebenslangen Altersrente
- Möglich ist als Baustein der Einschluss von Hinterbliebenen- und Waisenrenten.
- Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit möglich.
- Erhalt des Versorgungsanspruchs bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
So funktioniert eine Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Direktversicherung für den Arbeitnehmer ab, so dass ein Teil des laufenden Gehalts als Beiträge umgewandelt wird – der Arbeitgeber kann die Direktversicherung auch komplett finanzieren. Infrage kommt die klassische Rentenversicherung oder die Relax bAVRente, die Sicherheit und eine attraktive Rendite hervorragend kombiniert und eine 100% Beitragsgarantie zum Rentenbeginn garantiert. Überaus sinnvoll ist eine Ergänzung durch attraktive Zusatzleistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit und/ oder einer Hinterbliebenenabsicherung.
Steuer und Sozialversicherung bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer sind Sie bis zu einem jährlichen Beitrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) plus einem Festbetrag von 1.800 Euro von der Steuer befreit. Innerhalb des Rahmens der 4 %-Grenze werden Beiträge sozialversicherungsfrei behandelt. Allerdings müssen für einen zusätzlichen Festbetrag von 1.800 Euro Sozialabgaben entrichtet werden. Während der aktiven Lebensarbeitszeit werden die Beiträge zur Direktversicherung steuerfrei behandelt. Spätere Leistungen aus der Direktversicherung müssen als „sonstige Einkünfte“ versteuert werden.
Für den Arbeitgeber wird der Beitrag als Betriebsausgabe behandelt und nicht in seinem Firmenvermögen erfasst. Für die Zahlungen zur Direktversicherung muss keine Umsatzsteuer entrichtet werden.
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