AXA Heidemann & Oeser oHG in Berlin Betriebsschließungsversicherung

Betriebsschließungsversicherung - damit die Schließung nicht das Aus bedeutet

Sollte es in Ihrem Gastronomie-, Lebensmittelunternehmen oder Großküche zum Ausbruch einer meldungspflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers kommen, kann dies schnell mit einer Betriebsschließung einhergehen. Damit verbunden werden Sie mit finanziellen Einbüßen zu kämpfen haben und nebenbei Ihr Unternehmen von den Erregern befreien. Wir von der AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin unterstützen Sie dabei tatkräftig mit unser Betriebsschließungsversicherung.

Unsere Leistungen

Wenn Ihr Betrieb eine behördliche Schließungsanordnung bekommt, unterstützen wir Sie mit folgenden finanziellen Mitteln:

  • finanzieller Ausgleich für den Schließungsschaden (entgangener Betriebsgewinn, Betriebskosten wie Miete/Pacht)
  • bei Tätigkeitsverbot für Sie oder Ihre Mitarbeiter die Übernahme der Lohn- und Gehaltsaufwendungen
  • Ersatz des Waren- und Vorräteschadens sowie Übernahme der Kosten für die Brauchbarmachung oder Vernichtung von Waren und Vorräten
  • Erstattung der Kosten für die Reinigung des Betriebs (Desinfektion)
  • Kostenübernahme für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzgesetz

Ein Beispiel: Samonellenbefall in einem Restaurant

Wegen einer Salmonelleninfektion schließt die Gesundheitsbehörde Ihren Betrieb für mehrere Tage und beschlagnahmt größere Warenmengen. Außerdem ist eine vollständige Desinfektion der Betriebsstätte erforderlich. Der Gesamtschaden umfasst den Warenschaden und den Schließungsschaden, also fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn. Ein Kellner darf wegen seiner Salmonellenerkrankung einige Tage nicht beschäftigt werden. Die Lohnfortzahlung übernimmt ebenfalls die Betriebsschließungsversicherung.

Wann greift die Betriebsschließungsverischerung?

AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin haftet bei den aktuell im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Krankheiten und Krankheitserregern. Wenn nach Vertragsabschluss neue Krankheiten und Krankheitserreger im Infektionsschutzgesetz als meldepflichtig eingestuft werden, sind diese auch mitversichert.

Bei Epidemien oder Pandemien leistet die AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin nicht. Wenn es sich um behördliche Maßnahmen handelt, die keine Einzelanordnung für den versicherten Betrieb sind, sondern eine Allgemeinverfügung, werden dies finanziellen Einbußen nicht übernommen. Gleiches gilt auch für Krankheitserreger oder Krankheiten, die im Infektionsschutzgesetz als nicht meldepflichtig eingestuft sind.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG

Sollten Sie noch weitere Fragen rund um das Thema Betriebsschließungsversicherung haben, scheuen Sie nicht davor, unsere Mitarbeiter der AXA Geschäftsstelle Heidemann & Oeser oHG in Berlin zu kontaktieren. Gern beraten wir Sie in einem unverbindliche Gespräch zu diesem Thema.

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