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AXA Bezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz Wohngebäudeversicherung Mainz

Die Wohngebäudeversicherung der AXA Bezirksdirektion
Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz

Der beste Schutz für Ihr Eigenheim

Warum sollten Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Schneller als gedacht können Sie von Schäden an Ihrer Immobilie betroffen sein. Auf das Wetter beispielsweise haben Sie keinen Einfluss und schon ein kleines Unwetter kann ausreichen, damit Sie vor finanziellen Herausforderungen stehen. Wir von der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz empfehlen Ihnen aus diesem Grund unsere leistungsstarke Wohngebäudeversicherung. Damit genießen Sie einen zuverlässigen Rundum-Schutz Ihres Hab und Guts und bleiben bei jeder Wetterprognose ein bisschen gelassener.
 
Haben Sie sich den Traum vom Eigenheim erfüllt und damit gleichzeitig eine Wertanlage für das Alter geschaffen, dann möchten Sie natürlich verhindern, dass es zum Ernstfall kommt. Doch auch bei noch so sorgsamer Pflege und regelmäßiger Instandhaltung gibt es Umstände, auf die Sie keinen Einfluss nehmen können. Die Wohngebäudeversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz bietet Ihnen eine zuverlässige Absicherung für Ein- und Zweifamilienhäusern und nimmt Ihnen die finanziellen Folgen ab.

Wir leisten bei Schäden durch folgende Situationen:

  • Blitzschlag
  • Sturm
  • Feuer
  • Hagel
  • Frost
  • Bestimmungswidrig austretendes Wasser
  • Explosion
  • Erdsenkungen und Erdrutsche durch Leitungswasserschäden
  • Absturz unbemannter Flugkörper

Im Überblick: Die Tarife der Wohngebäudeversicherung

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Mit einer Wohngebäudeversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz bleiben Sie im Tarif BOXflex jederzeit flexibel. Die Versicherungslösung orientiert sich dabei an Ihren Vorstellungen und Wünschen. Das geht ganz einfach, indem Sie Ihren Grundschutz der Gebäudeversicherung mit unseren leistungsstarken Tarifen kombinieren und sich so einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zusammenstellen, der genau zu Ihren aktuellen Lebensumständen passt – und zwar jederzeit.

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Die wichtigsten Informationen zur  Wohngebäudeversicherung

Weil es immer wieder viele Fragen zur Wohngebäudeversicherung gibt, haben wir von der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz Ihnen die Wichtigsten nachfolgend beantwortet:

Was wird aus Sicht der Versicherung als Gebäude verstanden?​

Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung wir ein Gebäude nicht nur als reiner Baukörper verstanden. Ebenso fallen hierunter alle Einbauten wie Fußböden, die Zentralheizungsanlage, elektrische Bestandteile, sanitäre Installationen, aber auch Schränke und Ihre Einbauküche. Gleiches gilt für Zubehör, das zu Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Gebäudes dient. Das wären unter anderem Brennstoffvorräte oder Antennenanlagen wie auch Markise und Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Darüber hinaus genießen auch Nebengebäude, Carports und Garagen den Schutz einer Wohngebäudeversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz.

Was erhalte ich bei einem Totalschaden von der Gebäudeversicherung?​

Ein Feuer kann ein Wohngebäude komplett zerstören. Ist das der Fall, leisten wir im Rahmen des ortsüblichen Neubauwerts, der sich am Preis vor dem Schaden orientiert. Ebenso tragen wir die Mehrkosten, sollte sich eine Preissteigerung in der Zeit zwischen Schaden und Wiederaufbau zeigen. Natürlich gilt dies gleichermaßen für behördliche Regelungen.

Was erhalte ich bei einem Teilschaden der Wohngebäudeversicherung?​

Wir übernehmen bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel die Reparaturkosten. So können Sie entstandene Mängel schnell und professionell beheben lassen.

Wie lange dauert es, bis ich die Entschädigung erhalte?​

Grundvoraussetzung für den Leistungserhalt ist ein Gutachten zur Feststellung des Schadens und der Ursache. Liegen uns diese vollständig vor, können wir den Versicherungsfall prüfen und Sie erhalten im Rahmen der vereinbarten Leistungen der Wohngebäudeversicherung einen Schadensersatz. Spätestens einen Monat nach der Anzeige haben Sie Anspruch auf eine angemessene Abschlagszahlung. Bei einem Totalschaden leisten wir, wenn Ursache und Höhe des Schadens feststehen, bis zur Wiederherstellung des Gebäudes eine Zeitwertentschädigung. Können und wollen Sie das Gebäude wiederherstellen, bekommen Sie von uns die Differenz zum Neuwert.

Kontaktieren Sie uns

AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR

Mombacher Str. 68
55122 Mainz
06131/576060
Termin vereinbaren
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