Die Versicherung für IT- und Cyberrisiken der AXABezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz
Im privaten wie im unternehmerischen Bereich kommt der Digitalisierung eine immer größere Bedeutung zu. Denn die Vorteile wie Prozessoptimierung und Automatisierung sind in vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. Allerdings gibt es auch Risiken, die es passgenau abzusichern gilt. Die Versicherung IT- und Cyberrisiken der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz bildet hier einen wichtigen Baustein.
Welche Schäden sind abgedeckt?
Mit der Versicherung IT- und Cyberrisiken der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz sind sowohl materielle als auch immaterielle Schäden abgesichert. Unter einem materiellen Schaden versteht man einen solchen an körperlichen Gegenständen, zum Beispiel an der Hardware Ihres Unternehmens. Dabei ist die gesamte IT-Ausstattung des Betriebs versichert, auch wenn diese erst nach dem Abschluss der Police erworben wurde.
Ein immaterieller Schaden liegt vor, wenn nicht-körperliche Wirtschaftsgüter beschädigt, zerstört oder anderweitig entwertet werden. Zu diesen Gütern gehören unter anderem Daten und Lizenzen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Der Verlust derart sensibler Informationen kann schnell die Existenz des gesamten Unternehmens kosten und ist deshalb besonders umfassend in der Cyberversicherung abgedeckt.
An dieser Stelle ist es wichtig, zwischen Inhaltsversicherung und der Versicherung für IT- und Cyberrisiken zu unterscheiden. Während letztere den gesamten Inhalt ihrer Geschäftsräume absichert, ist die Cyberversicherung explizit für Schäden im Zusammenhang mit Cyber-Gefahren oder der IT zuständig. Dafür sind hier deutlich mehr und spezifischere Risiken abgesichert als bei der Inventarversicherung.
Versicherte Schadensursachen
Aktuellen Studien zufolge ist bereits jedes vierte Unternehmen schon mindestens einmal Opfer einer Cyber-Attacke geworden. Fünf Prozent der befragten kleinen und mittelständischen Betriebe waren sogar mehrfach von den Folgen derartiger Zwischenfälle betroffen – oft mit tage- und wochenlangen Systemausfällen. In der Versicherung IT- und Cyberrisiken der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz sind daher schwerpunktmäßig diese Schadensursachen abgedeckt:
- Cyber-Angriffe jeder Art. Dazu gehören Hackerangriffe, DDoS-Attacken und die Infizierung betrieblicher Systeme mit Schadsoftware wie Trojanern. Der Versicherungsschutz gilt auch für Angriffe, die zum Abschlusszeitpunkt noch gar nicht bekannt sind (unbenannte Gefahren).
- Kriminelles Verhalten Dritter, etwa Einbruch, Diebstahl oder Raub sowie Schäden durch Vandalismus.
- Eigenes Fehlverhalten Ihrerseits oder Ihrer Mitarbeiter, zum Beispiel Folgen von Bedienfehlern.
- Höhere Gewalt jeder Art, zum Beispiel Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen und Erdbeben.
- Allgemeine Witterungseinflüsse wie Unwetter, Sturm, Hagel.
- Feuerschäden.
Wussten Sie schon?
Wie in den meisten Policen der AXA, verzichten wir als Versicherer auch bei der Cyber-Versicherung auf die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass Sie auch dann den vollen Versicherungsschutz genießen, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden leichtfertig verursachen – etwa durch die geringfügige Missachtung gängiger Obliegenheiten. Nicht vom Schutz umfasst ist aber vorsätzliches Handeln.
Der Einschluss unbenannter Gefahren bietet maximale Sicherheit. Denn so sind auch Risiken mitversichert, die nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen genannt oder ausgeschlossen sind.
Die Leistungen der AXA Versicherung für IT- und Cyberrisiken im Überblick
Mit der Versicherung IT- und Cyberrisiken der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz entscheiden Sie sich für eine passgenaue Absicherung Ihres Unternehmens gegen IT-bezogene Schäden aller Art. Ein Überblick über unsere vielseitigen Leistungen.
Im Schadenfall erreichen Sie an unserer rund um die Uhr besetzten Hotline schnelle Hilfe sowie eine unverbindliche Erstberatung zum weiteren Vorgehen. Sofern möglich, schauen wir vor Ort im Unternehmen vorbei und leiten erste Schritte zur möglichst schnellen Abwicklung und Regulierung des Schadens in die Wege. Ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten ist eine rechtliche Beratung durch unseren Partner ROLAND.
Steht eine Manipulation der betrieblichen Systeme oder die Entwendung betrieblicher Daten durch eigene Mitarbeiter im Raum, leistet die Versicherung IT- und Cyberrisiken ebenfalls. Sie profitieren also auch hier vom vollen Versicherungsschutz, während wir Ihren Mitarbeiter im Nachhinein in Regress nehmen. Alle damit einhergehenden Aufwendungen, vor allem für Anwälte und Gerichte, übernehmen wir.
Aufwendungen für Gutachter und Sachverständige sind mitversichert, sofern sie für die Ermittlung des Schadens oder die Durchsetzung von Ansprüchen notwendig sind. Selbiges gilt für behördliche Auflagen oder Beschränkungen, die auf Ihrer Seite zur Mehraufwendungen führen.
Wir bieten umfassenden Schutz beim Vorwurf von Datenschutzverletzungen. Hier stehen vor allem die Vorschriften der DSGVO im Raum. Sofern Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben, übernehmen wir hier ebenfalls die Kosten für die anwaltliche und gerichtliche Vertretung bzw. das Verfahren. Lediglich die Forderung der Gegenseite selbst ist nicht vom Schutz der Versicherung IT- und Cyberrisiken umfasst.
Nach einem Schaden kommt es oft vor, dass das Unternehmen vorübergehend nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist. Für diesen Fall können Sie die Cyber-Versicherung um den Ersatz von Gewinnausfällen erweitern. Wir erstatten Ihnen mit dem entsprechenden Baustein den entgangenen Gewinn und übernehmen alle Kosten, die während der Betriebsunterbrechung anfallen. Dazu gehören unter anderem Mieten und Gehälter.
Unsere Cyber-Haftpflichtversicherung
Als Unternehmer haften Sie nach dem BGB für alle Schäden, die von Ihrem Unternehmen für andere natürliche und juristische Personen ausgehen. Daher ist die Cyber-Haftpflicht standardmäßig in der Versicherung IT- und Cyber-Risiken der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz enthalten.
Machen Geschädigte einen Anspruch gegen Ihren Betrieb geltend, überprüfen wir diesen zunächst auf seine Berechtigung. Wir ermitteln unter anderem, ob Sie tatsächlich einen Schaden verursacht haben und wie hoch er ausgefallen ist. Entsprechendes gilt, wenn Ihre mitversicherten Angestellten einen solchen Schaden verursacht haben.
Berechtigte Forderungen regulieren wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir ab und übernehmen alle damit verbundenen Kosten.
Beispiel aus der Praxis: Sie leiten versehentlich eine mit einem Trojaner infizierte Mail an einen Geschäftspartner weiter, ohne den Anhang genau zu überprüfen. Ihr Partner öffnet die Mail, wodurch es zu einem mehrtägigen Systemausfall kommt. Als Schädiger haften Sie für die entstehenden Folgen, die aber im Rahmen der Cyber-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dabei verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Kontaktieren Sie uns
AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR
Sie möchten mehr über die Versicherung IT- und Cyberrisiken der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz erfahren oder von den zahlreichen Vorteilen für Geschäfts- und Privatkunden profitieren? Sie wünschen ein individuelles und kostenfreies Angebot für eine unserer Versicherungen? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen Termin vor Ort. Unser Team freut sich bereits auf Sie!
Sie haben gerade den Informationstext zur Versicherung IT- und Cyberrisiken gelesen.
55122 Mainz
Mombacher Str. 68
55122 Mainz
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00