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AXA Bezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz IT-Haftpflicht Mainz

Die IT-Haftpflicht der AXA Bezirksdirektion
Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz

Versichern Sie sich als IT-Unternehmer optimal

Als Unternehmer in der IT-Branche gestalten Sie die Zukunft in Deutschland maßgeblich mit – egal ob Sie für Privatpersonen, andere Unternehmen oder Behörden arbeiten. Außerdem entscheiden Sie als Selbstständiger frei über die Zukunft Ihres Betriebs. Auf der anderen Seite tragen Sie aber auch die volle Verantwortung, was die IT-Haftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz zu einer unverzichtbaren Police macht.

Welche Haftungsrisiken bestehen in Deutschland?

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Wichtigste gesetzliche Grundlage für die Haftung von Unternehmern und Privatpersonen ist das Bürgerliche Gesetzbuch – kurz BGB. In den einschlägigen Vorschriften ist geregelt, dass jeder für die von ihm verursachten Schäden in die Haftung genommen werden kann. Dabei gibt es nach oben grundsätzlich keine Beschränkungen, wodurch ein größerer Schaden mit entsprechenden Forderungen der Gegenseite schnell die Existenz des Betriebs gefährden kann.
 
Im IT-Bereich spielen vor allem Datenschutz- und andere Rechtsverletzungen eine große Rolle. Machen Sie oder Ihre Mitarbeiter hier einen Fehler, kommen schnell hohe Forderungen auf Sie zu. Mit der IT-Haftpflicht der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz sind derartige Schäden umfassend versichert.
 

Hinter der IT-Haftpflichtversicherung steckt eine klassische Betriebshaftpflicht, die aber auf die besonderen Anforderungen der IT-Branche zugeschnitten ist. Die Versicherung übernimmt berechtigte Ansprüche von Geschädigten im Rahmen der versicherten Konditionen, insbesondere bis zur vereinbarten Versicherungssumme (Deckungssumme).

Wussten Sie schon?

Für Sie entstehen in keinem Fall Mehrkosten oder andere Aufwendungen. Da die IT-Haftpflichtversicherung außerdem die Betreuung des gesamten Verfahrens übernimmt, können Sie sie insoweit als „Teil-Rechtsschutz“ betrachten.

Diese Schadensarten sind versichert

Auch wenn das BGB nicht eindeutig von bestimmten Schadensarten spricht, haben sich im Versicherungsalltag und in der Rechtssprechung drei „Typen“ herauskristallisiert. Alle drei sind vom Schutz der IT-Haftpflichtversicherung umfasst.

Personenschäden

Ein Personenschaden liegt vor, wenn ein anderer Mensch in seiner körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigt wird. Das ist vor allem bei Verletzungen oder dem Tod der Fall. Personenschäden sind neben den persönlichen mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden, da den Geschädigten eine Reihe von Ansprüchen zustehen.
 
Neben Schmerzensgeld bestehen in den meisten Fällen Schadensersatzforderungen. Sie setzen sich aus den einzelnen wirtschaftlichen Konsequenzen für den Geschädigten zusammen. Hier können Sie etwa zur Zahlung von Verdienstausfall und Unterhalt sowie zur Übernahme der Behandlungskosten der Krankenversicherung verpflichtet werden. Im schlimmsten Fall haben Sie lebenslang für den Geschädigten aufzukommen, was ohne passgenauen Versicherungsschutz kaum zu stemmen wäre.
 
In der IT-Haftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz sind daher neben den akuten auch die zukünftigen Folgen von Personenschäden versichert.

Sachschäden

Ein Sachschaden kann angenommen werden, wenn eine körperliche Sache/ein Gegenstand beschädigt oder zerstört wird. Beim Begriff der Beschädigung ist die Dauerhaftigkeit des Schadens relevant, er muss also einen gewissen Bestand haben. Daher reicht eine einfache Verschmutzung, die mit wenig Aufwand zu beseitigen ist, nicht für die Annahme eines Sachschadens aus.

Vermögensschäden

Ein Vermögensschaden liegt bei einer Verminderung von Vermögen oder einer verhinderten Vermögensmehrung vor. Dabei wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden, wobei diese Unterscheidung keinen Einfluss auf die Leistungen der IT-Haftpflichtversicherung hat.

  • Ein unechter Vermögensschaden ist ein Schaden, der nur durch einen vorhergehenden Schaden eingetreten ist. Das ist etwa der Fall, wenn ein Geschädigter infolge eines Sachschadens Reparaturkosten zu tragen hat.
  • Ein echter Vermögensschaden liegt bei einer Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung ohne anderen, vorher eingetretenen Schaden vor.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Als Dienstleister vertreten Sie Ihren Kunden auch gegenüber anderen Geschäftspartnern. Dabei passiert bei der Vertragsgestaltung ein Fehler, durch den Ihr Kunde eine Vertragsstrafe von 20.000 Euro zu zahlen hat. Als Verursacher haften Sie für diese Aufwendungen in voller Höhe. Die IT-Haftpflicht der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz übernimmt die Forderung.

Wie geht AXA bei der Prüfung und Regulierung von
Ansprüchen vor?

Machen Geschädigte Ansprüche gegen Sie oder Ihr Unternehmen geltend, gehen wir bei der Prüfung der Forderung in folgenden Schritten vor:

  • Zunächst setzen Sie uns über den geltend gemachten Anspruch in Kenntnis. Zusätzlich reichen Sie uns alle benötigten Unterlagen, etwa Schreiben des Anwalts der Gegenseite, ein. Hier beginnt unsere rechtliche Prüfung, insbesondere dahingehend, ob der Anspruch überhaupt vorliegt. Auch die Höhe der Forderung überprüfen wir.
  • Ist die Forderung berechtigt, regulieren wir sie. Dabei handeln wir schnell und unbürokratisch, um keine unnötigen Mehraufwendungen zu verursachen.
  • Einen unberechtigten Anspruch wehren wir ab. Dazu gehen wir notfalls auch vor Gericht und übernehmen alle anfallenden Kosten, etwa für Anwälte und Gutachter.

Für Sie entstehen in keinem Fall Mehrkosten oder andere Aufwendungen. Da die IT-Haftpflichtversicherung außerdem die Betreuung des gesamten Verfahrens übernimmt, können Sie sie insoweit als „Teil-Rechtsschutz“ betrachten.

Leistungen und Vorteile der IT-Haftpflichtversicherung

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Mit der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz und unserer vielseitigen IT-Haftpflichtversicherung entscheiden Sie sich für einen kompetenten Partner mit passgenauen Absicherungslösungen.

Sie profitieren unter anderem von diesen Leistungen und Pluspunkten:

  • Flexibler Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen. Die Leistungen, vor allem die Versicherungssummen, lassen sich an den Umsatz Ihres Betriebs anpassen. So erhalten Sie genau den Schutz, den Sie benötigen.
  • Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit. Wir übernehmen Schäden auch dann im vereinbarten Umfang, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter durch fahrlässiges Handeln zu ihrer Entstehung beigetragen haben. Das ist etwa bei der Missachtung kleinerer Obliegenheiten der Fall. Vorsatz ist nicht versicherbar.
  • Abdeckung aller gängigen Schadensarten ohne versteckte Klauseln oder Deckungsbeschränkungen.
  • Mitversicherung des privaten Lebensbereich im Rahmen der Privathaftpflicht als Betriebsinhaber möglich. Auch Ehepartner und Kinder können hier mitversichert werden.
  • Abdeckung IT-spezifischer Risiken, etwa Übertragung und Weiterleitung von Schadsoftware, DDoS-Attacken und andere Formen der Cyberangriffe.

Kontaktieren Sie uns

AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR

Sie möchten mehr über die IT-Haftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz oder eine andere unserer Versicherungslösungen für Geschäftskunden erfahren? Sie interessieren sich für die Absicherung Ihres privaten Lebensbereichs oder spezifischer rechtlicher Risiken? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei uns. Gerne erstellen wir Ihnen außerdem ein kostenfreies und unverbindliches Angebot für Ihren Versicherungsschutz!
 
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