Mit der Inhaltsversicherung schützen Sie Ihre betrieblichen und kaufmännischen Maschinen

AXA Bezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz Inhaltsversicherung Mainz

Die betriebliche Inhaltsversicherung der AXA
Bezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz

Für Unternehmer aller Branchen sinnvoll

Zu Ihrem unternehmerischen Erfolg tragen neben dem eigenen Knowhow, Ihrer Erfahrung und dem Fachwissen auch materielle Werte vieles bei. Neben dem Gebäude, das es ebenfalls passgenau abzusichern gilt, sind das vor allem Einrichtung und Ausstattung Ihrer Geschäftsräume und Büros. Mit der AXA Betriebsinhaltsversicherung schützen Sie sich umfassend vor den oft teuren Folgen eines Sachschadens.

Der betriebliche Inhalt

Was ist versichert?

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Mit der Inhalts- oder Inventarversicherung für Unternehmer ist das gesamte Inventar Ihrer Betriebs- und Geschäftsräume abgesichert. Zum Inventar oder Inhalt gehören bewegliche körperliche Gegenstände, die sich in den Betriebsräumen oder den dazugehörigen Gebäudeteilen befinden. Versichert ist also das gesamte bewegliche Betriebsvermögen, wodurch die Inhaltsversicherung gut mit der privaten Hausratversicherung verglichen werden kann.
 
Wichtig ist, dass es sich um Gegenstände handelt, die dem Betrieb dienen. Ihr privates Notebook unterliegt zum Beispiel nicht dem Versicherungsschutz, auch wenn es sich zum Schadenszeitpunkt in Ihrem Büro befindet.

In diesem Fall wäre das Gerät über die Außendeckung der Hausratversicherung abgesichert, sofern sie eine solche besitzen. Sprechen Sie uns gerne darauf an – bei der AXA finden Sie garantiert die passende Versicherungslösung.
 
Ihr betriebliches Inventar ist bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme abgesichert. Daher sollten Sie diese regelmäßig an einen gegebenenfalls gestiegenen Wert Ihres Betriebsvermögens anpassen.

Unsere Leistungen

In diesen Fällen leistet die Inhaltsversicherung

Die betriebliche Inhaltsversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz leistet bei Schäden und Defekten an der betrieblichen Sachausstattung. Dazu kommt es nicht darauf an, ob sich die Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadens tatsächlich in den Geschäftsräumen befinden. Maßgeblich ist lediglich, ob sich der gewöhnliche Lagerort dieser Sachen in den betrieblichen Räumlichkeiten oder außerhalb derselben befindet.
 
Diese Außendeckung greift grundsätzlich in allen Fällen. Sollten Sie Gegenstände allerdings dauerhaft im Außenbereich oder Ihren Fahrzeugen lagern, benötigen Sie hierfür eine eigene Versicherung. Denn dann liegt der übliche Lagerort der Werkzeuge und Materialien nicht mehr in den Betriebsräumen, wenngleich eine nur vorübergehende Verwendung außerhalb (etwa beim Kunden) unschädlich ist.

Übrigens

Wir leisten grundsätzlich auch, wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig herbeiführen oder infolge grober Fahrlässigkeit mit verursachen. Das ist der Fall, wenn Sie Ihre Sorgfalt in übermäßiger Weise verletzten, etwa den Wasserhahn laufen lassen und dadurch einen schweren Sachschaden an Werkzeugen verursachen.

Diese Ursachen sind abgesichert

Die Inhaltsversicherung der AXA bedient sich eines festen Ursachenkatalogs. In den entsprechenden Fällen leisten wir, wobei unter anderem diese Schadensfälle vom Versicherungsschutz umfasst werden:

  • Feuer: Dazu gehören nicht nur Brandschäden, sondern auch solche infolge Schmorens oder durch Kurzschlüsse.
  • Wasser: Neben Hochwasser sind Schäden durch austretendes Leitungswasser und Sprinkleranlagen versichert.
  • Kriminelle Handlungen: Wir leisten bei Einbrüchen, Diebstählen und Raubfällen. Auch Vandalismus ist versichert.
  • Elementargefahren: Dazu gehören unter anderem Erdbeben, Lawinen und schwere Hagelfälle.

Ebenfalls möglich ist die Mitversicherung unbenannter Gefahren. Dazu gehören Risiken, die nicht im Vertrag genannt sind. Auf diese Weise genießen Sie maximal möglichen Versicherungsschutz und wissen sich immer auf der sicheren Seite.

Übrigens genießen auch Ihre Mitarbeiter den vollen Versicherungsschutz und es gibt keinen Ausschluss neu hinzukommender Gegenstände. Handelt also einer Ihrer Beschäftigten grob fahrlässig, hat dies auf den Versicherungsschutz keinen negativen Einfluss. Kaufen Sie bei bestehender Versicherung neue Gegenstände, sind diese ohne Meldung an AXA automatisch mitversichert. Ausnahmen gelten lediglich bei besonders wertvollen Sachen oder teuren Maschinen.

Was ist mit der Inhaltsversicherung noch abgesichert?

Die Betriebsinhaltsversicherung sichert die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, soweit sie beweglich ist, ab.

Dazu gehören unter anderem Maschinen, Werkzeuge und die übliche EDV-Ausstattung. Versicherungsschutz besteht allerdings auch für Daten, etwa Inventar und Auftragslisten, gespeicherte Kundendaten oder Programme.

Voraussetzung ist, dass der entsprechende Träger der Daten bei einem versicherten Ereignis beschädigt bzw. zerstört wird.

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Wir sind an Ihrer Seite

Mit der AXA Inhaltsversicherung entscheiden Sie sich für eine vielseitige, flexible und passgenaue Police. Wir überzeugen mit diversen Grund- und zahlreichen Zusatzleistungen, mit denen Sie Ihre Absicherung an den individuellen Bedarf anpassen können.Wir haben Ihnen untenstehend ein Überblick zusammengefasst. Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie jederzeit gerne einen persönlichen Termin vereinbaren!

Unsere Leistungen im Überblick

Zunächst übernehmen wir den entstandenen Sachschaden in voller Höhe. Das bedeutet, dass wir nicht nur für den sogenannten Zeitwert, sondern die gesamten Wiederbeschaffungskosten aufkommen. Maßgeblich ist also der Marktneupreis im Schadenszeitpunkt und nicht der erzielbare Verkaufspreis. So sind Deckungslücken, die Sie aus eigener Tasche ausgleichen müssten, von vorherein ausgeschlossen.
 
Ausnahmen von der sogenannten Neuwert-Entschädigung bestehen lediglich für den Fall, dass der entsprechende Gegenstand bereits vor dem Schaden zerstört oder nicht mehr verwendungsfähig war. In diesem Fall hätte eine Wiederbeschaffung auch ohne Eintritt des versicherten Ereignisses erfolgen müssen.
 
Sind Unterlagen und Daten verloren gegangen, versuchen wir, diese wiederherzustellen. Auch hier kommen wir für die entstehenden Kosten auf. Ist eine Wiederherstellung nicht möglich oder unrentabel, leistet die AXA Inhaltsversicherung die Aufwendungen für die Wiederbeschaffung, soweit eine solche sinnvoll und notwendig bzw. möglich ist. Obergrenze ist in allen Fällen die vereinbarte Versicherungssumme.
 
Neben dem eigentlichen Schaden ersetzen wir notwendige Mehrkosten, die infolge dessen anfallen. Dazu gehören etwa die Aufwendungen für Sachverständige, die zur Begutachtung des Schadens eingesetzt werden (müssen). Auch Aufwendungen für die Dekontamination von Erdreich oder Mehrkosten durch den zwischenzeitlichen Fortschritt der Technologie sind Teil des versicherten Umfangs. Erhalten Sie behördliche Auflagen bei der Wiederherstellung, ersetzen wir auch die dadurch entstehenden Zusatzaufwendungen.

Ebenfalls sinnvoll

Die betriebliche Gebäudeversicherung

Die betriebliche Inhaltsversicherung der AXA ersetzt nur die Folgen von Schäden am beweglichen Inventar. Nicht versichert sind das Gebäude und dessen Bestandteile selbst, wenngleich hier meist ein immenser Wert vorhanden ist. Viele Banken setzen für die Finanzierung außerdem eine vollwertige Besicherung aller gekauften Werte voraus.
 
Mit dem Schutz der Betriebsgebäudeversicherung der AXA schließen Sie diese Deckungslücke. Die Versicherung leistet, wenn an Ihren betrieblichen Gebäuden ein Schaden entsteht. Dabei sind auch Zubehörteile, etwa Fenster und Türen, fest verbaute technische Anlagen und fest verbautes Inventar, vollständig abgesichert. Inhalts- und Gebäudeversicherung ergänzen sich durch ihre jeweils umfassende Absicherung perfekt.

Kontaktieren Sie uns

AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR

Möchten Sie mehr über die Versicherungen der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz erfahren oder ein individuelles Angebot für Ihre Inhaltsversicherung erhalten? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin zur Beratung vor Ort. Das Team der AXA freut sich bereits auf Sie!
 
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