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AXA Bezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz Ertragsausfallversicherung Mainz

Die betriebliche Ertragsausfallversicherung der AXA
Bezirksdirektion Gebauer-Möller-Schöttle GbR in Mainz

Schützen Sie sich vor teuren Unterbrechungen

Egal ob Krankheit, höhere Gewalt oder Streik von Mitarbeitern: Wenn Ihr Unternehmen über kürzere oder längere Zeit nicht mehr arbeiten kann, fehlt Ihnen die wichtigste Existenzgrundlage im Leben. Mit der AXA Ertragsausfall oder Betriebsunterbrechungsversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz sind Sie hier auf der sicheren Seit. Wir gleichen den entgangenen Gewinn bei Betriebsunterbrechung vollständig aus.

Die Risiken als Unternehmer

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Anders als Angestellte oder Beamte, die vonseiten ihres Arbeitgebers umfassend vor den Folgen diverser Probleme geschützt sind, sind Sie als Unternehmer in den meisten Bereichen auf sich alleine gestellt. Während Sie auf der einen Seite die volle Entscheidungsfreiheit genießen, tragen Sie auf der anderen Seite auch die Verantwortung für die meisten Handlungen. Gleichzeitig bleiben Sie ohne passgenauen Versicherungsschutz schnell im Regen stehen.
 
Daher gibt es grundlegende Versicherungen, die jeder Unternehmer abschließen sollte.

Im betrieblichen Bereich gehören dazu unter anderem die Haftpflicht und wichtige Sachversicherungen, etwa gegen Schäden am Gebäude oder betrieblichen Sachwerten wie der IT Ausstattung. Im privaten Bereich kommt es besonders auf die Absicherung des Krankheitsrisikos und der Arbeitsfähigkeit an.
 
Die Ertragsausfallversicherung der AXA leistet, wenn Ihr Unternehmen aus einem der versicherten Gründe nicht mehr produzieren bzw. die gewohnten Dienstleistungen nicht mehr erbringen kann. Tritt dieser Fall ein, erstatten wir den anhand der Vorjahreswerte ermittelten, im entsprechenden Zeitraum normalerweise aufkommenden Gewinn bzw. Überschuss. Dabei übernehmen wir auch alle laufenden Kosten.

Welche Schadensursachen sind abgesichert?

Ein Ertragsausfall kann auf verschiedene Arten und Weisen zustande kommen, wobei Sie als Unternehmer auf die meisten Ursachen keinen Einfluss haben. Versichert sind daher unter anderem diese Risiken:

  • Feuer, auch Schmor- und Kurzschlussfolgen sowie Sengschäden.
  • Wasser, insbesondere Hochwasser und Leitungswasser.
  • Kriminelle Handlungen, vor allem Einbruch, Diebstahl und Raub bzw. Vandalismus.
  • Sogenannte Elementarschäden, wie sie etwa bei Überschwemmungen oder Erdbeben vorliegen.
  • Streik, innere Unruhen, Fahrzeuganprall und Rauch.

Die AXA Betriebsunterbrechungsversicherung leistet grundsätzlich auch bei grober Fahrlässigkeit. Sie unterscheidet sich vor allem dadurch von einfacher Fahrlässigkeit, dass sie bei letzterer wissentlich Sicherheitsvorkehrungen missachtet oder übliche Anweisungen nicht befolgt haben. Entsteht beispielsweise ein Schaden, weil Sie vergessen, den Wasserhahn zu schließen, sind die entsprechenden Folgen bei uns mitversichert. Viele andere Policen würden hier nicht leisten.
 
Vorsätzliche, also absichtliche Handlungen sind bei uns aber in keinem Fall versichert. Sie liegen vor, wenn Sie oder Ihrer Mitarbeiter wissentlich und willentlich einen Schaden herbeiführen oder dessen Entstehen provozieren.

Wir beraten Sie gerne

Es besteht außerden die Möglichkeit, unbenannte Gefahren über die entsprechende Klausel im Vertrag mitzuversichern. Darunter fallen alle Risiken und Schadensursachen, die in den AVBs nicht ausdrücklich als versicherte Ereignisse genannt sind. Wenn Sie dazu mehr erfahren wollen, vereinbaren Sie gerne ein persönliches Beratungsgespräch.

Unsere grundlegenden Leistungen

Die AXA Ertragsausfallversicherung bietet Ihnen im Schadenfall umfassende Leistungen, zu denen auch eine persönliche Betreuung vor Ort gehört. Denn wir möchten, dass Sie im Fall der Fälle nicht im Regen stehen gelassen werden.
 
Zunächst ersetzen wir den gesamten Ertrag, den Ihr Unternehmen durch das versicherte Ereignis nicht mehr erwirtschaften konnte und kann. Dabei berücksichtigen wir auch eine gewisse Zeit nach dem Schaden, in der der Betrieb erst wieder anlaufen muss. Maßgeblich ist der Gewinn des Vorjahres bzw. der Ertrag der letzten Monate vor dem Versicherungsfall. Wir ersetzen immer den Bruttoertrag, also vor Steuern.
 
AXA übernimmt fortlaufende Kosten, beispielsweise Leasen, Pachten und Mieten. Ebenfalls versichert sind Löhne und Gehälter an Mitarbeiter sowie alle damit zusammenhängenden Sozialabgaben. Soweit betriebliche Steuern anfallen, kommen wir auch hierfür auf.
 
Unsere Betriebsunterbrechungsversicherung der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz ersetzt neben dem eigentlichen Schaden und den damit einhergehenden nicht mehr leistbaren Kosten weitere Aufwendungen. Dazu gehören unter anderem Schadensminderungs-Maßnahmen, etwa der Aufbau von provisorischen Sicherheitsbarrieren. Auch der Einbau technischer Systeme, die vergleichbare Ereignisse in Zukunft verhindern, kann von uns übernommen werden.
 
Müssen Sie aufgrund eines Schadensfalls umziehen bzw. müssen Daten wiederhergestellt oder Gegenstände provisorisch angemietet werden, übernehmen wir die Kosten hierfür, soweit sie aufgrund des Schadensfalls entstanden sind.
 
Ebenfalls in der Versicherung enthalten sind Wechselwirkungsschäden. Sie liegen vor, wenn ein Schaden in einem Teil Ihres Unternehmens zu weiteren Schäden im selben oder anderen Teilen Ihres Unternehmens führt. Fällt beispielsweise ein Roboter im Lager durch einen Wasserschaden aus und kann dadurch die Versandabteilung nicht mehr arbeiten, handelt es sich um eine Wechselwirkung. Wir übernehmen die Kosten für die Beseitigung beider Schadenfolgen.

Zusatzleistungen und Bausteine

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Die Leistungen der AXA Betriebsunterbrechungsversicherung sind nicht auf die grundlegenden Leistungen beschränkt. Vielmehr profitieren Sie als Unternehmer von einem umfassenden Leistungsspektrum, das Sie durch den modularen Aufbau der Police beliebig erweitern oder reduzieren können. So passen Sie den Versicherungsschutz exakt an Ihr Unternehmen an, ohne dabei Einbußen in Kauf nehmen zu müssen.
 
Mit dem Profi-Schutz Absicherungspaket kommen Sie unter anderem in den Genuss folgender Punkte:

  • Sogenannte Rückwirkungsschäden sind mitversichert. Sie liegen vor, wenn einer Ihrer Lieferanten etwa mit Verzögerung liefert und Ihre Produktion dadurch vorübergehend stillsteht.
  • Wir übernehmen zusätzliche Standgelder, die etwa dadurch entstehen, dass Lagerflächen durch den Schaden nicht mehr zur Verfügung stehen oder eine Be- bzw. Entladung von Fahrzeugen nicht mehr möglich ist.
  • Wertverluste, etwa durch die Unbrauchbarkeit bestimmter Erzeugnisse nach gewisser Zeit, können mitversichert werden. Dieser Schutz gilt auch für Wertabschreibungen bei derartigen und unfertigen Erzeugnisse, die nicht bestimmungsgemäß verkauft oder ausgeliefert werden können.
  • Vertragsstrafen wegen zu später Erfüllung oder Nichterfüllung sind mitversichert, wenn sie eindeutig durch den versicherten Schaden verursacht wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Strafe gerichtlich oder außergerichtlich verhängt wird. Im Falle der Anfechtung übernehmen wir auch die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Behördlich angeordnete Wiederherstellungsmaßnahmen verursachen oft hohe Kosten. Wir übernehmen die entsprechenden Aufwendungen in voller Höhe.
  • Aufwendungen für den fachkundigen Rat von Sachverständigen sind vom Versicherungsschutz umfasst.

Kontaktieren Sie uns

AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR

Als Unternehmer ist es entscheidend, sich umfassend und passgenau abzusichern. Mit der AXA Ertragsausfallversicherung behalten Sie Ihre volle Flexibilität und beschränken den Versicherungsschutz auf die notwendigen Bereiche. Gerne beraten wir Sie zu dieser und vielen weiteren Versicherungen persönlich.
 
Vereinbaren Sie daher am besten noch heute einen ersten Termin vor Ort, um mehr über unsere vielseitigen Policen und die Kombinations- sowie Rabattmöglichkeiten zu erfahren. Gerne unterbreiten wir, von der AXA Bezirksdirektion Gebauer Möller Schöttle GbR in Mainz Ihnen außerdem ein persönliches und unverbindliches Angebot. Kommen Sie auf uns zu!
 
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