Berufsunfähigkeit
Jeder Mensch hat Wünsche und Träume. Einige haben sich vielleicht schon erfüllt, auf andere arbeitet man eventuell noch hin. Ihr Einkommen stellt dafür die wirtschaftliche Grundlage und ist daher unverzichtbar. Deshalb ist es wichtig, für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Denn jedes Jahr scheiden mehr als 200.000 Erwerbstätige vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann dieses Schicksal abmildern. Wenn Sie Ihren Beruf nach einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall nicht mehr ausüben können, bekommen Sie aus der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeits-Rente gezahlt.
Diese sichert Ihre Existenz und ist deshalb für Jeden sehr wichtig.
In ca. 91% der Fälle werden Menschen aufgrund von Krankheiten berufsunfähig. Auslöser dafür sind in der Hälfte der Fälle Erkrankungen des Bewegungsapparates und Nervenkrankheiten (davon allein 85% psychische Erkrankungen).
Was ist vom Staat zu erwarten
Für alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind, gilt: Wenn sie nicht mehr arbeiten können, bietet der Staat nur wenig Unterstützung. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wird das Krankengeld gezahlt, das bereits deutlich unter den Nettobezügen liegt. Im Anschluss daran wird festgestellt, ob Anspruch auf eine sogenannte Erwerbsminderungsrente besteht. Da diese jedoch deutlich niedriger ist als das gewohnte Nettoeinkommen, gilt: Selbst wenn Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, reicht diese oft nicht aus, um die wichtigsten Kosten zu decken.
Die Leistungen der Erwerbsminderungsrente
Die Entscheidung, ob die volle, die teilweise oder keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) gezahlt wird, hängt davon ab, wie viele Stunden am Tag der Betroffene noch arbeiten kann.
Das heißt, wenn Sie 3 bis 6 Stunden arbeiten können, erhalten Sie die „halbe EM-Rente“. Wenn Sie weniger als 3 Stunden arbeiten können, erhalten Sie die „volle EM-Rente“.
Sollten Sie noch mehr als 6 Stunden irgendeinen Beruf ausüben können, haben Sie keinen Anspruch auf eine EM-Rente.
Die volle EM-Rente beträgt ca. 30 bis 36% des letzten Bruttoeinkommens.
Die halbe EM-Rente beträgt ca. 16 bis 18% des letzten Bruttoeinkommens.
Wie gering die Unterstützung des Staates bei Berufsunfähigkeit ausfällt, können Sie hieraus selbst ganz schnell feststellen. Das Ergebnis ist drastisch.
Deshalb: Private Vorsorge ist unverzichtbar
Ein umfassender Versicherungsschutz für den Fall der Fälle ist unverzichtbar. Wir beraten Sie gerne in Bezug auf eine individuelle Lösung. Möchten Sie mehr über die Berufsunfähigkeitsversicherung wissen?
Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung an und begleiten Sie weiter in die Zukunft, wenn Sie das möchten.
Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich die Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung eingehend schildern.
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