Krankenzusatzversicherung
Werden Sie trotz gesetzlicher Krankenkasse zum Privatpatienten!
Optimale Versorgung im Krankenhaus mit der stationären Zusatzversicherung von AXA !
Starke Leistungen zum günstigen Preis.
Mit der privaten Zusatzversicherung „Komfort Start“ und „Komfort U“ hat AXA ein umfangreiches Leistungspaket für Sie und Ihre Familie zusammengestellt. Darin enthalten sind wichtige Vorteile, wie Chefarzt-Behandlung und die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern. Die Leistungen der Versicherungspakete sind identisch. Im Tarif Komfort nutzen Sie allerdings Alterungsrückstellungen, um Ihren Beitrag konstant zu halten. Und das Beste: In beiden Tarifen erhalten Sie sofort nach Vertragsabschluss den Status eines Privatpatienten – ohne Wartezeiten. Nur bei Entbindung gibt es die tarifliche Wartezeit von 8 Monate.
Die Highlights kurz zusammengefasst:
- Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten
So erhalten Sie immer eine Behandlung auf höchstem Qualitätsstandard und einen festen Ansprechpartner statt wechselnde Ärzte. - Freie Krankenhauswahl
Sie entscheiden selbst, in welches Krankenhaus Sie gehen möchten. AXA erstattet Ihnen die über die Leistungen der GKV hinausgehenden Kosten. Damit Sie immer dort behandelt werden, wo Sie sich am besten betreut fühlen und am schnellsten wieder gesund werden können - Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
Ein komfortables Ein- oder Zweibettzimmer garantiert Ihnen vor allem die nötige Ruhe, um bald wieder zu Kräften zu kommen.
- Familienfreundlichkeit
Roomin-in: AXA übernimmt die Unterbringungskosten für die Begleitperson eines Kindes bis zum 5. Lebensjahr (bis zu 5 Tage).
4 Monate beitragsfreier Versicherungsschutz für nachversicherte Neugeborene, wenn auch ein Elternteil im Tarif Komfort bzw. Komfort Start versichert ist. - Krankentransporte
Die Kosten für medizinisch notwendige Transporte zum und vom nächsten geeigneten Krankenhaus sind bei AXA ohne Zusatzkosten mit eingeschlossen. - Kostenübernahme über Höchstsätze hinaus
Wir erstatten Leistungen der Ärzte auch über die Höchstsätze der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus , und zwar bis zum 5-fachen Satz bei entsprechender Honorarvereinbarung
Offenbacher Straße 104
63263 Neu-Isenburg
09:00 bis 13:00
15:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
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