Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge steht jedem zu – Sparen mit dem Chef
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Betriebsrente. Alle Unternehmen, unabhängig der Firmengröße, muss dem Arbeitnehmer diesen Rechtsanspruch ermöglichen.
Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert, indem der Angestellte einen Teil seines Bruttogehaltes umwandelt in eine Altersvorsorge. Der Betrag wird direkt vom Lohn abgezogen, ohne dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer dafür Steuern- und Sozialabgaben zahlen müssten.
Nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber spare der Angestellte allein oder teile sich den Monatsbeitrag mit dem Unternehmen.
Clever angelegt – Entgeltumwandlung anstatt Vermögenswirksame Leistung (VWL)
Mit der betrieblichen Altersvorsorge können Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen „aufpeppen“. Hierdurch werden die VWLoptimiert und zur Erhöhung der Betriebsrente genutzt. Bei nahezu gleichem Nettogehalt wird der monatliche Sparbeitrag verdoppelt.
So profitieren Sie als Arbeitnehmer - Die Highlights:
- Der Staat fördert Ihre betriebliche Altersvorsorge mit Steuervorteilen & Sozialabgabenbefreiung
- Durch die vorteilhafte staatliche Förderung können Sie bereits gegen geringe Beiträge Ihre Rente lebenslang aufstocken.
- Ihre betriebliche Altersvorsorge genießt Insolvenzschutz und ist dem Zugriff durch Dritte entzogen
- Sie können Ihre Versorgung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen
- Sie können den Beitrag zu Ihrer Betriebsrente jederzeit erhöhen oder auch vermindern und so Ihrem Einkommen anpassen!
Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
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