Die beihilfekonforme Krankenversicherung der AXA Geschäftsstelle Florian Flatau in Osnabrück – ein Muss für Anwärter und Beamte
Bereits seit 2009 gilt in der Bundesrepublik Deutschland die Pflicht, eine Krankenversicherung zu besitzen - egal ob gesetzlich oder privat. Jeder Bürger muss in einer der genannten Versicherungen versichert sein.
Demnach besteht diese Verpflichtung auch für Beamte und Beamtenanwärter, eine Versicherung nachzuweisen. Anders jedoch als bei Arbeitnehmern sind Beamte von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Ihnen stehen somit grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Auswahl, Ihren Krankenversicherungsschutz sicherzustellen:
1. Durch Abschluss einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
2. Durch Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV)
Im Beamtenverhältnis ist eine GKV allerdings oft wenig sinnvoll, da Sie aufgrund der Versicherungsfreiheit keinen Arbeitgeberanteil zur GKV erhalten. In der Konsequenz müssen Sie den vollständigen Krankenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche zahlen – bis zum Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Statt des Arbeitgeberzuschusses erhalten Sie jedoch eine Beihilfe durch den Dienstherrn. Sie stellt einen Kostenzuschuss zu den entstandenen Behandlungs- oder Medikamentenkosten dar. Je nach Bundesland variiert dieser Anspruch zwischen 50 und 80 Prozent der Gesamtkosten. Die verbleibenden Kosten werden abschließend durch die private Krankenversicherung gedeckt.
Ihr Leistungsplus
Als Privatpatient gegenüber der GKV profitieren Sie von deutlichen Leistungsvorteilen.
Hierzu gehören beispielsweise
- die Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- der Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung
- kürzere Wartezeiten auf Termine bei Fachärzten
- besondere Füllungen und Implantate bei Zahnbehandlungen
- sowie viele weiteren Mehrleistungen.
Passende Deckung für Ihren individuellen Beihilfeanspruch
In Abhängigkeit Ihres Beihilfeanspruches bietet Ihnen die AXA Geschäftsstelle Florian Flatau in Osnabrück passende Tarife zur Deckung Ihrer Behandlungskosten an.
So besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Vision Tarife die Restkosten Prozentual von 15 bis 50 Prozent der Gesamtkosten abzusichern – je nach Beihilfebestimmungen.
Für mehr Komfort im Krankenhaus besteht die Option, im Rahmen von stationären Aufenthalten die gesonderten Unterkunftskosten für ein Einzel- oder Zweibettzimmer abzusichern. Allerdings sollten hier im Vorfeld unbedingt die beihilferechtlichen Bestimmungen beachtet werden, damit Sie anschließend nicht von unerwarteten Kosten überrascht werden!
Aufgrund immer weiterer Kürzungen seitens der Beihilfestelle. Gerade im Rahmen der Zahnarzt- (Laborkosten, Zahnersatz) und Optikerleistungen (Brillen, Kontaktlinsen) können hohe Eigenbeteiligungen trotz eines Quotentarifes bei der Krankenversicherung entstehen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zusätzlich zum beihilfekonformen Tarif, einen auf Ihre Beihilfevorschrift abgestimmten Beihilfeergänzungstarif abzuschließen, welcher Sie gegen die nicht beihilfefähigen Kosten absichert.
Ihre persönliche Situation analysieren wir gern gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch in der AXA Geschäftsstelle Florian Flatau in Osnabrück oder bei Ihnen zu Hause – wir stellen uns auf Sie ein und sichern Sie ab.
Heinrich-Kriege-Str. 9
49090 Osnabrück
Nach Vereinbarung
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