Optimal geschützt: mit der AXA Vermögensschadenhaftpflicht
Fehler sind menschlich und können jedem passieren – haben allerdings, wenn sie bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit geschehen, aber schnell schwere Folgen für Ihre Kunden. Für viele Freiberufler ist die Vermögensschadenhaftpflicht daher sogar Pflicht, etwa für Anwälte und Notare. Die Police leistet, wenn jemand durch Ihr Handeln zu Schaden kommt. Wir geben einen ersten Überblick zu den Vorteilen.
Das unterschätzte Risiko von Vermögensschäden
Nachlässigkeiten und kleinere Missgeschicke gehören auch zum beruflichen Alltag dazu, haben in der Regel keine größeren Folgen und werden oft sogar gar nicht bemerkt. Allerdings kann es auch anders aussehen: Wenn Sie als Anwalt etwa einen Mandanten falsch beraten, er dadurch vor Gericht verliert und eine Schadenersatzforderung nicht durchsetzen kann, haften Sie als Freiberufler für die ausgefallende Summe.
Die Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Regionalvertretung Florian Bart in Sulzbach-Rosenberg
schützt vor derartigen Ereignissen, also allen denkbaren Vermögensschäden. Ein solcher liegt immer dann vor, wenn Sie das Vermögen Dritter mit Ihrem Handeln mindern oder eine Vermögensmehrung verhindern. Im gerichtlichen Verfahren können selbst kleinste Fristversäumnisse schwere Folgen für die Mandanten haben.
Neben Anwälten und anderen Rechtsberufen sind auch Unternehmensberater, Grundstücksverwalter, Versicherungsmakler und Inkassounternehmer versicherbar. Für jede Berufsgruppe bieten wir eine passgenaue Variante unserer Vermögensschadenhaftpflicht an.
Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht
Die AXA Vermögensschadenhaftpflicht ist für die meisten Freiberufler essenziell und für diverse Berufsgruppen ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Damit möchte der Gesetzgeber Sie als Unternehmer vor unbezahlbaren Schulden und Ihre Klienten vor hohen Schäden schützen.
Die AXA Regionalvertretung Florian Bart in Sulzbach-Rosenberg überzeugt mit diversen Pluspunkten:
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