Optimal geschützt: mit der AXA Vermögensschadenhaftpflicht

Fehler sind menschlich und können jedem passieren – haben allerdings, wenn sie bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit geschehen, aber schnell schwere Folgen für Ihre Kunden. Für viele Freiberufler ist die Vermögensschadenhaftpflicht daher sogar Pflicht, etwa für Anwälte und Notare. Die Police leistet, wenn jemand durch Ihr Handeln zu Schaden kommt. Wir geben einen ersten Überblick zu den Vorteilen.

Das unterschätzte Risiko von Vermögensschäden

Nachlässigkeiten und kleinere Missgeschicke gehören auch zum beruflichen Alltag dazu, haben in der Regel keine größeren Folgen und werden oft sogar gar nicht bemerkt. Allerdings kann es auch anders aussehen: Wenn Sie als Anwalt etwa einen Mandanten falsch beraten, er dadurch vor Gericht verliert und eine Schadenersatzforderung nicht durchsetzen kann, haften Sie als Freiberufler für die ausgefallende Summe.
 
Die Vermögensschadenhaftpflicht der AXA Regionalvertretung Florian Bart in Sulzbach-Rosenberg
schützt vor derartigen Ereignissen, also allen denkbaren Vermögensschäden. Ein solcher liegt immer dann vor, wenn Sie das Vermögen Dritter mit Ihrem Handeln mindern oder eine Vermögensmehrung verhindern. Im gerichtlichen Verfahren können selbst kleinste Fristversäumnisse schwere Folgen für die Mandanten haben.
 
Neben Anwälten und anderen Rechtsberufen sind auch Unternehmensberater, Grundstücksverwalter, Versicherungsmakler und Inkassounternehmer versicherbar. Für jede Berufsgruppe bieten wir eine passgenaue Variante unserer Vermögensschadenhaftpflicht an.

Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht

Die AXA Vermögensschadenhaftpflicht ist für die meisten Freiberufler essenziell und für diverse Berufsgruppen ohnehin gesetzlich vorgeschrieben. Damit möchte der Gesetzgeber Sie als Unternehmer vor unbezahlbaren Schulden und Ihre Klienten vor hohen Schäden schützen.
 
Die AXA Regionalvertretung Florian Bart in Sulzbach-Rosenberg überzeugt mit diversen Pluspunkten:

  • Flexibel anpassbare Versicherungssumme von mehreren Millionen Euro.
  • Ausführliche Prüfung der Haftungsfrage.
  • Schnelle und unbürokratische Regulierung bzw. Übernahme aller Kosten für die (auch gerichtliche) Abwehr unberechtigter Forderungen.
  • Abschluss als separate Police oder im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung möglich.
  • Attraktive Anbündelungsrabatte.

Wir beraten Sie gerne

Mit der Vermögensschadenhaftpflicht der AXA treffen Sie eine ausgezeichnete Wahl. Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin und lassen Sie sich beraten.

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