Die flexible Motorradversicherung der
AXA Versicherung Falk Binger in Dresden
Als Motorradfahrerin oder Motorradfahrer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, eine Motorradversicherung abzuschließen. Denn für Kraftfahrzeuge aller Art besteht eine verbindliche Vorgabe des Haftpflichtschutzes. Mit den passgenauen Zusatzleistungen der AXA Versicherung Falk Binger in Dresden erweitern Sie den Schutz der Police exakt nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir geben einen ersten Überblick!
Sinn und Zweck der Motorradversicherung
Kraftfahrzeuge aller Art, zu denen auch Motorräder gehören, verschaffen ohne Zweifel ein großes Maß an Freiheit und Flexibilität. Allerdings können sie auf der anderen Seite auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Sie resultiert neben den hohen Geschwindigkeiten auch aus dem Gewicht des Fahrzeugs und darauf, dass Fahrer vergleichsweise leicht die Kontrolle über das Zweirad verlieren.
Der Gesetzgeber hat daher eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss der Motorradversicherung eingeführt. Sie muss mindestens einen Haftpflichtschutz umfassen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sogenannte Kaskoversicherungen abzuschließen. Ein kurzer Überblick über die Unterschiede:
- Haftpflicht: Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Personen- oder Sachschaden verursachen. Sie schützt damit den Geschädigten davor, auf den entsprechenden Kosten sitzenzubleiben. Als Verursacherin oder Verursacher sind Sie hingegen vor unkalkulierbaren Forderungen der Gegenseite, die schnell zum eigenen Ruin führen können, geschützt. Die Haftpflicht leistet keinen Ersatz für den Schaden an Ihrem Fahrzeug (Eigenschaden).
- Teilkasko: Sie übernimmt Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstehen. Zu den versicherten Schadensursachen gehören unter anderem Zusammenstöße mit Tieren aller Art, Diebstahl des Fahrzeugs, höhere Gewalt und allgemeine Wetterereignisse. Nicht versichert sind selbst verursachte Unfallschäden.
- Vollkasko: Mit der Vollkaskoversicherung sind Sie auch bei selbst verursachten Unfallschäden und solchen durch Vandalismus und Fahrerflucht geschützt. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes gibt es für den Ersatz des Eigenschadens allerdings einen Höchstbetrag.
Dabei gilt, dass die nächsthöhere Versicherung immer auch den darunterliegenden Schutz beinhaltet. Schließen Sie also die Vollkasko ab, ist neben der Haftpflicht auch die Teilkasko im Versicherungsschutz enthalten.
Leistungsbeispiel: Sie fahren an der Ampel einem Autofahrer auf. An Ihrem Motorrad entsteht insgesamt ein Schaden von 2.000 Euro, während der Geschädigte mit rund 3.000 Euro konfrontiert ist. Die Vollkasko übernimmt den Eigenschaden in Höhe der 2.000 Euro. Von der Haftpflicht wird hingegen der versicherte Fremdschaden mit 3.000 Euro reguliert.
Zusatzbausteine ermöglichen Ihnen, die Absicherung über Haftpflicht und Kaskopolicen hinaus zu erweitern. Zu den Modulen gehört beispielsweise der Schutzbrief, mit dem Sie nach einem Unfall von verschiedensten Unterstützungsleistungen profitieren. Wir kommen unter anderem für das Abschleppen des Motorrads, ein Ersatzfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel auf.
Der Betrag
Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer stellen Sie sich früher oder später die Frage, wie sich der Beitrag für Ihre Motorradversicherung eigentlich zusammensetzt. Bei unserer Police sind es vor allem drei Faktoren, die einen Einfluss auf die zu zahlende Prämie haben:
Die Schadensfreiheitsklasse
Die Schadensfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse) gibt an, wie viele Jahre Sie bereits schadenfrei unterwegs sind. SF-Klassen gibt es grundsätzlich nur bei Haftpflicht und Vollkasko, da Sie an einem Haftpflichtschaden keinerlei Mitschuld tragen.
Fahranfänger starten, wenn sie keine Sondereinstufung (etwa über die Eltern) erhalten, in SF-Klasse 0. Nach dem ersten Jahr stufen wir sie in SF-Klasse 1 und dann in SF-Klasse 2 ein. Wichtig ist, dass in den entsprechenden Jahren kein Schaden von der Motorradversicherung reguliert wurde. Dies kann der Fall sein, weil tatsächlich kein Schaden entstanden ist, oder weil Sie ihn aus eigener Tasche übernommen haben.
Beispiel:
Sie sind jemandem aufgefahren. Denn Fremdschaden haben Sie selbst übernommen, den Eigenschaden haben Sie über die Vollkasko begleichen lassen. Eine Zurückstufung findet nur in der Vollkasko statt, da Sie Ihre Haftpflichtversicherung nicht in Anspruch nehmen mussten.
Bei AXA gibt es gleich mehrere Möglichkeiten, Sondereinstufungen und Rabatte zu erhalten. Eine Vergünstigung steht Ihnen etwa zu, wenn Sie mehrere Versicherungen gemeinsam abschließen (Anbündelung). Auch wenn Sie als Fahranfängerin oder Fahranfänger Ihr Motorrad zunächst über Ihre Eltern versichern, können Sie bares Geld sparen. Sprechen Sie uns daher einfach auf diese Optionen an.
In diesen Situationen sind Sie mit der Motorradversicherung von AXA geschützt
Im Rahmen des versicherten Umfangs (Haftpflicht und Kaskoversicherungen) erhalten Sie von der Motorradversicherung alle abgedeckten Leistungen. Verursachen Sie einen Fremdschaden, wird er von der Haftpflicht ersetzt. Bei Eigenschäden leistet die Teil- oder Vollkasko, je nach Art, Umfang und Entstehung des entsprechenden Schadens.
AXA verzichtet auch bei der Motorradversicherung auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet, dass wir auch dann in voller Höhe leisten, wenn der Schaden durch eine Obliegenheitsverletzung verursacht wurde. Beispiel: Sie überfahren versehentlich eine rote Ampel und verursachen dadurch einen Unfall. In der Vollkaskoversicherung können die Leistungen allerdings eingeschränkt sein, wenn Sie beispielsweise unter Einfluss von Alkohol unterwegs sind.
Beachten Sie außerdem, dass vorsätzliche Handlungen nie vom Versicherungsschutz umfasst werden.
Häufig gestellte Fragen
Ist auch Zubehör mitversichert?
Hier kommt es auf die Art des Zubehörs an. Motorradkleidung ist nicht vom Versicherungsschutz umfasst, fällt aber in der Regel unter den der Hausratversicherung. Haben Sie an Ihrem Motorrad An- oder Einbauten montiert, die so im Fahrzeugschein eingetragen sind, ist diese Art des Zubehörs aber mitversichert.
Macht es einen Unterschied, wo ich mein Motorrad nachts abstelle?
Nein, hier macht AXA keine Unterschiede. Für den Versicherungsbeitrag sind einzig die oben genannten Faktoren maßgeblich.
Kann ich meine SF-Klasse auf die Autoversicherung übertragen?
Ja, die schadenfreien Jahre, die Sie mit Ihrem Motorrad aufbauen, können Sie auch aufs Auto übertragen. Sie erhalten in der Autoversicherung dann ebenfalls die entsprechende SF-Klasse.
Bleibt mein Motorrad während einer temporären Abmeldung versichert?
Sie können Ihre Kaskoversicherungen ruhend stellen, haben dann aber immer noch den Teilkaskoschutz. Bei der Haftpflicht ist dies weder nötig noch möglich, da Sie das Fahrzeug während der Stilllegung nicht im öffentlichen Verkehr bewegen. Selbiges gilt für die Vollkasko.
Kontaktieren Sie uns
AXA Versicherung Falk Binger in Dresden
Möchten Sie mehr über die Motorradversicherung erfahren? Dann zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei der AXA Versicherung Falk Binger in Dresden. Unser erfahrenes Team freut sich bereits auf Sie!
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sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 17:00
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