Die flexible Betriebshaftpflicht der
AXA Versicherung Falk Binger in Dresden
Der Rundumschutz für Ihren Betrieb
Das Unternehmertum bietet auf der einen Seite zahlreiche Freiheiten und viel Flexibilität. Auf der anderen Seite haften Unternehmerinnen und Unternehmer aber auch für alle Schäden, die sie anderen Personen zufügen. Daher ist die Betriebshaftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Das Team der AXA Versicherung Falk Binger in Dresden gibt einen Überblick über die unverzichtbare Absicherung!
Bedeutung und Zweck der betrieblichen
Haftpflichtversicherung
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften Privatpersonen und Unternehmer für alle Schäden, die sie anderen Menschen zufügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bewusst oder unbewusst handeln oder gar nichts von einem verursachten Schaden wissen. Außerdem erstreckt sich die Haftung auf Ihre Mitarbeiter, sofern diese nicht vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt haben.
Die gesetzliche Haftung ist der Höhe nach unbeschränkt. Können Sie die Forderung der Gegenseite nicht begleichen, müssen Sie entsprechend hohe Schulden aufnehmen. Im schlimmsten Fall zahlen Sie diese Schulden dann ein Leben lang ab, nur weil Ihnen damals ein mehr oder weniger kleines Missgeschick passiert ist.
Nehmen Sie das Thema Haftung daher nicht auf die leichte Schulter! Die Betriebshaftpflicht von AXA setzt genau hier an. Sind Sie also nach dem BGB schadensersatzpflichtig, übernehmen wir die geltend gemachten Forderungen.
Klassische Beispiele für die betriebliche Haftung sind beispielsweise diese:
- Der Wagen eines Kunden, der auf Ihrem Betriebsgrundstück geparkt wurde, wird durch einen herumfahrenden Gabelstapler beschädigt. Da es sich um ein Neufahrzeug der Oberklasse handelt, entsteht sofort ein Schaden von rund 50.000 Euro
- Einer Ihrer Mitarbeiter macht bei der Installation einer neuen Heizungsanlage im Keller des Kunden einen Fehler. Es kommt zum Brand, bei dem ein Sachschaden von rund 200.000 Euro entsteht. Ein Gutachter führt diesen Schaden eindeutig auf Ihren Betrieb zurück, sodass Sie in der Haftung sind
- Sie sind Arzt und behandeln einen Patienten. Dabei übersehen Sie eine Vorerkrankung und verschreiben ein Medikament, das beim Patienten zu einer fast einjährigen Arbeitsunfähigkeit führt. Es handelt sich um eine Führungskraft, die rund 300.000 Euro Jahreseinkommen erzielt. Sie sind verpflichtet, für diesen Verdienstausfall aufzukommen
Die Betriebshaftpflicht ist nicht dafür gedacht, Kleinstschäden – etwa in Höhe von 500 Euro – zu übernehmen. Denn ein solcher Schaden wird Ihren Betrieb wahrscheinlich nicht ruinieren. Anders sieht es aber in den genannten Beispielfällen aus. Aus ihnen wird deutlich, wie selbst ein kleinster Fehler oder eine kurze Unachtsamkeit zu immensen Forderungen der Gegenseite führen kann. Denken Sie daher stets an eine umfassende Absicherung.
Unsere Leistungen
Als Unternehmerin oder Unternehmer profitieren Sie mit der AXA Betriebshaftpflicht von zahlreichen Leistungen und Vorteilen. Dazu gehören unter anderem:
- Sie bestimmen selbst über die Höhe der Versicherungssumme. Sie wird auch „Deckungssumme“ genannt und gibt an, in welchem Umfang der einzelne Schaden abgesichert ist. Eine weit verbreitete, falsche Annahme lautet, dass die Deckungssumme einen Jahresbetrag darstellt
- Versichert ist der gesamte Betrieb einschließlich vorhandener Gebäude und Mitarbeiter. Erweitern Sie das Unternehmen, ist die Erweiterung ebenfalls automatisch mitversichert
- AXA verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Dadurch erhalten Sie auch dann die volle Versicherungsleistung, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Schaden selbst mitverursacht haben
- Halten wir eine Forderung für berechtigt, regulieren wir sie innerhalb kürzester Zeit und ohne jegliche Mehraufwendungen für Sie
- Stellen wir fest, dass ein geltend gemachter Anspruch zu hoch angesetzt wurde oder gar nicht existiert, teilen wir dies der Gegenseite mit. Kommt es anschließend zum gerichtlichen Verfahren, übernehmen wir alle dadurch entstehenden Kosten. Auf Sie kommen keinerlei Aufwendungen zu
Weitere Vorteile
Bei AXA profitieren Sie außerdem von attraktiven Anbündelungsrabatten. Diese erhalten Sie, wenn Sie mehrere betriebliche oder private Versicherungen miteinander kombinieren. Prädestiniert sind etwa betriebliche und private Haftpflicht oder verschiedene rein betriebliche Policen. Außerdem können Sie alle Beiträge für betriebliche Sach- und Risikoversicherungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Nutzen Sie außerdem den modularen Aufbau der AXA-Versicherungen! Nahezu jede unserer Policen besteht aus einem Grundschutz, den Sie mit Zusatzbausteinen erweitern können. Bei der Betriebshaftpflicht sind es etwa Module für bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, mit denen die individuellen Gefahren des Jobs abgesichert sind.
Für wen eine Betriebshaftpflicht sinnvoll ist
Grundsätzlich können Sie auch als Unternehmerin oder Unternehmer nie vorhersagen, wann und in welchem Umfang Schäden entstehen. Das Risiko erhöht sich noch einmal, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, da Sie für diese ebenfalls haften. Auch lässt sich oft nicht abschätzen, ob aus einem heute regulierten Schaden in der Zukunft weitere Forderungen auf Sie zukommen. Daher ist die Betriebshaftpflicht in allen Branchen unverzichtbar.
Beispiel: Sie haben einen Personenschaden verursacht und dafür insgesamt 60.000 Euro an Forderungen beglichen. Zwei Jahre später stellt sich heraus, dass die geschädigte Person aufgrund des Vorfalls nicht mehr arbeiten kann. Sie haben nun weitere 400.000 Euro an zukünftigem Verdienstausfall sowie 40.000 Euro an Behandlungskosten zu begleichen.
Denken Sie daher auch immer an die Zukunft. Der Gesetzgeber hat wegen des vergleichsweise hohen Risikos Berufsgruppen bestimmt, für die der Abschluss der Betriebshaftpflicht verpflichtend ist. Dazu gehören zum Beispiel Anwälte und Ärzte, Notare, Versicherungsmakler und Steuerberater.
Häufig gestellte Fragen
Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?
Eine gesetzliche Vorgabe zum Abschluss der Betriebshaftpflicht existiert unter anderem bei Steuerberatern, Anwälten, Ärzten und Versicherungsmaklern. Aber auch für alle anderen Berufsgruppen ist die Police unverzichtbar, da sich Schäden aller Art sowie ihre oft teuren Folgen nicht vorhersehen und vermeiden lassen!
Kann ich betriebliche und private Haftpflicht kombinieren?
Ja, bei AXA haben Sie die Möglichkeit, beide Versicherungen in Kombination abzuschließen. Auf diese Weise sichern Sie sich attraktive Beitragsrabatte (sogenannte Anbündelung). Selbiges gilt, wenn Sie mehrere betriebliche Versicherungen miteinander kombinieren.
Sind die Beiträge von der Steuer absetzbar?
Ja, denn bei der Betriebshaftpflicht handelt es sich um eine ausschließlich betriebliche Risikoversicherung. Alle Prämien lassen sich daher als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Haben Sie Berufs- und Privathaftpflicht gemeinsam abgeschlossen, ist allerdings nur der berufliche Teil steuerlich zu berücksichtigen.
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AXA Versicherung Falk Binger in Dresden
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