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AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Diensthaftpflichtversicherung

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Haftungen im öffentlichen Dienst – sichern Sie sich jetzt mit unserer Diensthaftpflichtversicherung ab

Die Diensthaftpflichtversicherung – im Dienst obligatorisch

Die wichtigste Versicherung in Deutschland ist die Haftpflichtversicherung. In §823 BGB ist die Haftung wie folgt geregelt:

§ 823 Schadensersatzpflicht
.(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Diese Verletzungen können sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassen einem Dritten zugefügt werden.
Haben sie sich im privaten Bereich gegen die Haftungsforderungen von Anspruchstellern versichert? Ja, aber warum dann nicht auch im ihrem Dienstalltag?
Als Beamter unterliegen sie einer besonderen Haftung.

Als Beamter im öffentlichen Dienst müssen Sie stets die aktuellen Dienstvorschriften befolgen. Doch allzu schnell passieren menschliche Fehler. Leider entstehen so oftmals Forderungen Dritter und unter Umständen nimmt Ihr Dienstherr Sie in Regress. Mehrere Monatebesoldungen sind im Ernstfall dadurch in Gefahr! Nur mit der Diensthaftpflichtversicherung der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen umgehen Sie das finanzielle Risiko Ihrer persönlichen und dienstlichen Verantwortung. Sie haben eine private Haftpflicht abgeschlossen? Warum erweitern Sie den Schutz nicht auf Ihren Dienst aus? Jetzt informieren und schnell Vorsorge betreiben!

Gesetzliche Haftung

Handlungsart
Fahrlässigkeit
Vorsatz
 
leichte
mittlere
grobe
 
 
Nach der Rechtsprechung wäre dies ein Fehlverhalten, das einmal passieren kann, wie z.B.:
– Sich-Vergreifen
– Sich-Versprechen
– Sich-Vertun
Die gebotene Sorgfalt wird außer Acht gelassen, obwohl die Schädigung vorhersehbar und vermeidbar ist.
Sorgfaltspflicht wird in ungewöhnlich hohem Maß verletzt. Das heißt, Vorsichtsmaßnahmen werden ignoriert, deren Notwendigkeit eindeutig vorliegt
Pflichtverletzung, Schadeneintritt und auch die Folgen sind vorhersehbar und werden zumindest billigend in Kauf genommen.
Arbeitnehmer Privatwirtschaft
Keine Haftung
Teilhaftung
Volle Haftung
Volle Haftung
Beamter privatwirtschaftlich tätig
Keine Haftung
Teilhaftung
Volle Haftung
Volle Haftung
Beamter hoheitlich tätig
Keine Haftung
Teilhaftung
Volle Haftung
Volle Haftung

Diese Beispiele untermauern den hohen Nutzen unserer Diensthaftpflichtversicherung!

Um den Sinn und den Nutzen der Diensthaftpflichtversicherung näher zu veranschaulichen, begutachten Sie folgende Fallbeispiele:

Nach einem Verkehrsunfall wird die Polizei gerufen. Hierbei sperrt ein Polizist allerdings die Unfallstelle nicht nach der Vorschrift ab. Dadurch kracht ein weiterer Verkehrsteilnehmer in die Unfallstelle. Hierbei entstehen ein Sach- und Personenschaden.

Ohne die Diensthaftpflichtversicherung der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen nimmt der Dienstherr den Polizisten in Regress. Allerdings übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung anstandslos die Kosten für den Sach- und Personenschaden. Ohne diesen Schutz muss der Beamte unter Umständen einen hohen Anteil aus der eigenen Tasche bezahlen.

Auf einer Klassenfahrt haben Lehrer eine besonders hohe Verantwortung im Rahmen der Aufsichtspflicht. Allerdings verletzt sich ein Schüler, weil die Lehrkraft die Aufsichtspflicht nicht zu 100 Prozent befolgt hat. Kein Vorsatz, aber ein menschlicher Fehler bei der Ausübung des Berufes.

Natürlich entstehen bei diesem Beispiel Forderungen Dritter. In diesem Fall durch den Schüler und die Eltern. Die Kosten beziffern sich auf Schmerzensgeld, Krankenhauskosten und viele weitere Faktoren. Ohne die Diensthaftpflichtversicherung der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen muss der Lehrer die Kosten selbst tragen.

Diensthaftpflicht

Infoflyer Diensthaftpflichtversicherung  zum Downloaden (PDF,  842 KB)

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