Haftungen im öffentlichen Dienst – sichern Sie sich jetzt mit unserer Diensthaftpflichtversicherung ab
Die Diensthaftpflichtversicherung – im Dienst obligatorisch
Die wichtigste Versicherung in Deutschland ist die Haftpflichtversicherung. In §823 BGB ist die Haftung wie folgt geregelt:
§ 823 Schadensersatzpflicht
.(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Diese Verletzungen können sowohl durch aktives Handeln als auch durch Unterlassen einem Dritten zugefügt werden.
Haben sie sich im privaten Bereich gegen die Haftungsforderungen von Anspruchstellern versichert? Ja, aber warum dann nicht auch im ihrem Dienstalltag?
Als Beamter unterliegen sie einer besonderen Haftung.
Als Beamter im öffentlichen Dienst müssen Sie stets die aktuellen Dienstvorschriften befolgen. Doch allzu schnell passieren menschliche Fehler. Leider entstehen so oftmals Forderungen Dritter und unter Umständen nimmt Ihr Dienstherr Sie in Regress. Mehrere Monatebesoldungen sind im Ernstfall dadurch in Gefahr! Nur mit der Diensthaftpflichtversicherung der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen umgehen Sie das finanzielle Risiko Ihrer persönlichen und dienstlichen Verantwortung. Sie haben eine private Haftpflicht abgeschlossen? Warum erweitern Sie den Schutz nicht auf Ihren Dienst aus? Jetzt informieren und schnell Vorsorge betreiben!
Darum ist auch für Sie die Diensthaftpflichtversicherung so wichtig
Auch im öffentlichen Dienst ist niemand vor einem Regress des Dienstherrn sicher. Dabei sind wir von der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen genau der richtige Ansprechpartner. Gern unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Im Großraum Bremen betreuen wir bereits mehr als 6500 Kunden. Demnach verfügen wir über ein umfassendes Portfolio an Produkten und Lösungen sowie über die nötige Kompetenz und Erfahrung. Deshalb ergibt die Diensthaftpflichtversicherung Sinn:
- finanzieller Schutz bei berechtigten Forderungen des Dienstherrn
- Absicherung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der dienstlichen Ausübung
- unter Umständen wird auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert
- attraktive Angebote zu TOP Konditionen
Alle weiteren spezifischen Vorteile und Leistungsmerkmale erläutern wir Ihnen gern. Kontaktieren Sie einfach die AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen und schützen Sie sich vor den Folgen Ihrer Haftung im öffentlichen Dienst!
Gesetzliche Haftung
Handlungsart
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Fahrlässigkeit
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Vorsatz
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leichte
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mittlere
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grobe
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Nach der Rechtsprechung wäre dies ein Fehlverhalten, das einmal passieren kann, wie z.B.:
– Sich-Vergreifen – Sich-Versprechen – Sich-Vertun |
Die gebotene Sorgfalt wird außer Acht gelassen, obwohl die Schädigung vorhersehbar und vermeidbar ist.
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Sorgfaltspflicht wird in ungewöhnlich hohem Maß verletzt. Das heißt, Vorsichtsmaßnahmen werden ignoriert, deren Notwendigkeit eindeutig vorliegt
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Pflichtverletzung, Schadeneintritt und auch die Folgen sind vorhersehbar und werden zumindest billigend in Kauf genommen.
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Arbeitnehmer Privatwirtschaft
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Keine Haftung
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Teilhaftung
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Volle Haftung
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Volle Haftung
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Beamter privatwirtschaftlich tätig
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Keine Haftung
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Teilhaftung
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Volle Haftung
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Volle Haftung
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Beamter hoheitlich tätig
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Keine Haftung
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Teilhaftung
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Volle Haftung
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Volle Haftung
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Diese Beispiele untermauern den hohen Nutzen unserer Diensthaftpflichtversicherung!
Um den Sinn und den Nutzen der Diensthaftpflichtversicherung näher zu veranschaulichen, begutachten Sie folgende Fallbeispiele:
Nach einem Verkehrsunfall wird die Polizei gerufen. Hierbei sperrt ein Polizist allerdings die Unfallstelle nicht nach der Vorschrift ab. Dadurch kracht ein weiterer Verkehrsteilnehmer in die Unfallstelle. Hierbei entstehen ein Sach- und Personenschaden.
Ohne die Diensthaftpflichtversicherung der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen nimmt der Dienstherr den Polizisten in Regress. Allerdings übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung anstandslos die Kosten für den Sach- und Personenschaden. Ohne diesen Schutz muss der Beamte unter Umständen einen hohen Anteil aus der eigenen Tasche bezahlen.
Auf einer Klassenfahrt haben Lehrer eine besonders hohe Verantwortung im Rahmen der Aufsichtspflicht. Allerdings verletzt sich ein Schüler, weil die Lehrkraft die Aufsichtspflicht nicht zu 100 Prozent befolgt hat. Kein Vorsatz, aber ein menschlicher Fehler bei der Ausübung des Berufes.
Natürlich entstehen bei diesem Beispiel Forderungen Dritter. In diesem Fall durch den Schüler und die Eltern. Die Kosten beziffern sich auf Schmerzensgeld, Krankenhauskosten und viele weitere Faktoren. Ohne die Diensthaftpflichtversicherung der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen muss der Lehrer die Kosten selbst tragen.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen zu unserer Agentur oder einem unserer Produkte? Dann kontaktieren Sie uns. Die Mitarbeiter der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind gerne für Sie da.
28357 Bremen
Haferwende 36A
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08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
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