Die Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
Warum eine Vertrauensschadenversicherung für Ihr Unternehmen abschließen?
Die Vertrauensschadenversicherung sichert Sie gegen eine Gefahr ab, über die sich die wenigsten Arbeitgeber und Selbstständige wirklich Gedanken machen möchten: Die Gefahr, die von kriminellen Handlungen Dritter gegen Ihr Unternehmen oder von kriminellen Handlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgehen. Kommt es hier zu einer vorsätzlichen Schädigung springt die Vertrauensschadenversicherung der AXA für Sie ein und sichert Ihr Unternehmen so vor unvorhersehbaren finanziellen Folgen.
Die Vertrauensschadenversicherung – Ihr effektiver Schutz vor VermögensschädenJedes dritte Unternehmen in Deutschland ist laut Umfragen schon einmal Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden. Täter in einem solchen Fall sind oftmals die eigenen Mitarbeiter. Kein Arbeitgeber möchte seine Arbeitnehmer unter einen Generalverdacht stellen. Deshalb stellt sich die Frage, wie man sich als Selbstständiger oder auch als größeres Wirtschaftsunternehmen so positionieren kann, dass für das Unternehmen selbst eine höchstmögliche Sicherheit gegeben ist, ohne dass das Betriebsklima darunter leidet.
Das Schutz vor entsprechenden kriminellen Handlungen wichtig ist, zeigt der Umstand, dass rund zwei Drittel aller Schadensfälle Kosten von mehr als 50.000 Euro verursachen. Eine Summe, die kleinere Unternehmen schnell an den Rand des Ruins bringen kann.
Damit Sie als Arbeitgeber die Möglichkeit haben, Ihren Mitarbeitern uneingeschränkt Vertrauen entgegenzubringen, ohne Angst haben zu müssen, Opfer von Mitarbeiterkriminalität zu werden, sichern wir Sie mit der Vertrauensschadenversicherung der AXA effektiv gegen dieses Risiko ab.
Gegen die folgenden Risiken sichern wir Sie mit der Vertrauensschadenversicherung ab:
- Unterschlagung, Diebstahl, Sabotage durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
- Verrat von Betriebsgeheimnissen durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter
- Täuschungsschäden durch außenstehende Dritte
- Zielgerichtete Hackerschäden durch außenstehende Dritte
Diese Besonderheiten bieten wir Ihnen im Rahmen der Vertrauensschadenversicherung der AXA:
- Kein Selbstbehalt im Schadenfall
- Versicherungsschutz auch wenn der Schadenstifter nicht identifiziert werden kann
- Versicherungsschutz für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Ende der Vertragslaufzeit
- Mitversicherung von Schäden durch externe Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Versicherungsschutz für Schäden, die aufgrund des Ablaufs der Nachmeldefrist vom Vorversicherer abgelehnt wurde
- Erstattung interner und externer Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten
- Kostenübernahme bei Beauftragung eines PR-Unternehmens
- Erstattung zu zahlender Vertragsstrafen infolge eines Versicherungsfalls
- Dreijährige Nachmeldefrist nach Vertragsbeendigung
- Versicherungssumme steht zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung
Egal, ob ein Mitarbeiter in den Finanzbereichen Ihres Unternehmens Gelder unterschlagen hat oder ob es zu einem Diebstahl von Material, Waren oder anderen Dingen gekommen ist: Mit der Vertrauensschadenversicherung der AXA sind Sie gegen eine Vielzahl von Risiken, die einem Unternehmen in der freien Marktwirtschaft drohen können, geschützt.
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen zu unserer Agentur oder einem unserer Produkte? Dann kontaktieren Sie uns. Die Mitarbeiter der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind gerne für Sie da.
28357 Bremen
Tarifübersicht für Geschäftskunden
Tarifübersicht
Hier finden Sie weitere Tarifrechner der AXA für Geschäftskunden. Verschaffen Sie sich einen Überblick und berechnen Sie Ihren Tarif. Bei weiteren Fragen zu Versicherungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie gern.
Haferwende 36A
28357 Bremen
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 18:00
sowie nach Vereinbarung
08:00 bis 14:00
sowie nach Vereinbarung