Die Praxisausfallversicherung der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
Wenn Sie selbstständig tätig sind, hängt der Erfolg Ihrer Firma von Ihrem Einsatz und von Ihrer Kompetenz ab. Sollten Sie beispielsweise als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheker, Psychologe, Architekt, Rechtsanwalt, Notar, Heilpraktiker, Ingenieur oder Arzt aus folgenden Gründen ausfallen, hält die AXA Ihnen mit der Praxisausfallversicherung finanziell den Rücken frei:
- Krankheit
- Quarantäne
- Unfall
- Sachrisiken (Blitzschlag, Brand, Diebstahl, Einbruch)
Die Praxisausfallversicherung hat damit die Aufgabe, Sie vor den wirtschaftlichen Folgen eines nicht vorhersehbaren Ereignisses zu schützen. Neben zahlreichen Sachversicherungen ist auch diese Absicherung für alle Freiberufler unverzichtbar. Denn nur so ist sichergestellt, dass Sie im Fall der Fälle nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Für wen kommt die Praxisausfallversicherung in Frage?
Die Praxisausfallversicherung der AXA hält Selbstständigen und Freiberuflern den Rücken frei und schützt Ihre Existenz. Versichern können sich über unsere Praxisausfallversicherung die folgenden Berufsgruppen:
- Niedergelassene Ärzte
- Niedergelassene Zahnärzte
- Psychologen und Psychotherapeuten
- Heilpraktiker
- Apotheker
- Rechtsanwälte
- Notare
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Architekten
- Ingenieure
- Weitere vergleichbare Berufe
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Praxisausfallversicherung für Sie in Frage kommt, kontaktieren Sie unsere Mitarbeiter der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Wir beraten Sie umfassend zu den Versicherungslösungen und geben Auskunft zu den Konditionen. Gerne führen wir mit Ihnen auch einen Preisvergleich mit unserem Praxisausfallversicherung Rechner durch und zeigen Ihnen die verschiedenen Optionen der beruflichen Absicherung auf.
Wir beraten Sie gerne
Vor jeder Beratung und dem eigentlichen Verlaufsgespräch sprechen wir mit Ihnen über die persönliche Situation. Wir analysieren unter anderem, welche Versicherungen Sie bereits besitzen und welche Bausteine für Ihr Unternehmen noch notwendig sind. So vermeiden wir auf der einen Seite schwerwiegende Deckungslücken und sorgen auf der anderen Seite dafür, dass Sie nicht überversichert sind.
Welche Kosten sind über die Praxisausfallversicherung der AXA versichert?
Sollten Sie zum Beispiel aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit längere Zeit in Ihrem Unternehmen ausfallen, sollten Sie rechtzeitig dafür sorgen, dass die wichtigsten Kosten abgedeckt sind. Als fortlaufende Betriebskosten sind zum Beispiel folgende über die Praxisausfallversicherung der AXA versicherbar:
- Pacht, Miete, Leasing
- Personalkosten
- Bürokosten wie Wasser, Strom etc.
- Finanzierungskosten
- Steuern
- Versicherungsbeiträge und Kosten für Buchführung
Diese Aufzählung ist natürlich nur beispielhaft und umfasst nicht alle Kosten, die anfallen können. Die Praxisausfallversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für die Beschäftigung einer fachlich ausgebildeten Vertretung. Sind Sie beispielsweise als Rechtsanwalt tätig, benötigen Sie im Fall einer längeren Krankheit einen anderen Juristen als Ihre Vertretung. Diese notwendigen Aufwendungen werden vollständig von uns übernommen.
Gestaltungsmöglichkeiten der Praxisausfallversicherung
- Höhe der Versicherungssumme
- Dauer der Zahlung
- Vereinbarung eines Selbstbehaltes
- Wahl einer Karenzzeit
- Ein- oder Ausschluss der Absicherung von Sachrisiken wie zum Beispiel Einbruch oder Brand
- Absicherung des Gewinns
- Vertreterkostenversicherung
Sprechen Sie uns an – unsere Mitarbeiter der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen beraten Sie zu den Gestaltungsmöglichkeiten der Praxisausfallversicherung.
Beachten Sie
Die Praxisausfallversicherung übernimmt zwar die laufenden Kosten, nicht aber die Aufwendungen für die Beseitigung des Schadens selbst. Diese Aufwendungen sind über Ihre Betriebsgebäude- oder Inventarversicherung abgedeckt, die Sie auch in Kombination mit der Praxisausfallpolice abschließen können. So profitieren Sie neben den günstigen Konditionen noch von attraktiven Rabatten.
Fallbeispiele für die Praxisausfallversicherung
Folgende Beispiele zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie sich mit der Praxisausfallversicherung der AXA gegen die Folgen einer Betriebsunterbrechung schützen können.
Praxisausfallversicherung
Für Freiberufler und Selbstständige ist die eigene Gesundheit ein entscheidender Faktor, um die berufliche Existenz zu sichern. Um den Erfolg halten zu können, den Sie sich erarbeitet haben, ist eine durchgehende Präsenz wichtig. Bereits eine kürzere Unterbrechung, die durch eine Krankheit oder einen Unfall hervorgerufen wird, kann negative Folgen mit sich bringen. Auch äußere Einwirkungen, die etwa durch Feuer, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Einbruch auftreten können, sind häufig mit einer Betriebsunterbrechung verbunden. Mit der Praxisausfallversicherung der AXA sichern Sie sich umfassend vor den existenziellen Folgen ab.
Wenn Sie weitere Fragen zu unserer Praxisausfallversicherung haben, nehmen Sie Kontakt zu unseren Mitarbeitern der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen auf. Wir beraten Sie gerne!
Die Betriebshaftpflicht: Bitte nicht vergessen!
Neben dem Risiko von Schäden und ihren Folgen sind Sie als Unternehmer auch der sogenannten Haftpflicht ausgesetzt. Fügen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen Menschen einen Schaden zu, haften Sie dafür mit Ihrem gesamten Vermögen. Im schlimmsten Fall ist durch hohe Forderungen der Geschädigten die Existenz Ihres Betriebs nachhaltig gefährdet. Die betriebliche Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko vollständig ab.
Zusätzlich profitieren Sie durch die Kombination mehrerer Versicherungen von attraktiven Bündelrabatten. Sprechen Sie uns einfach auf Ihre Möglichkeiten an – wir erstellen ein kostenfreies und unverbindliches Angebot!
Kontaktieren Sie uns
Haben Sie Fragen zu unserer Agentur oder einem unserer Produkte? Dann kontaktieren Sie uns. Die Mitarbeiter der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind gerne für Sie da.
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Haferwende 36A
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sowie nach Vereinbarung
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