AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen – die Pensionszusage
Die Pensionszusage der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist ein ideales Mittel, insbesondere für Geschäftsleitungen von Kapitalgesellschaften und Top-Führungskräfte, die betriebliche Altersvorsorge und somit der drohenden Versorgungslücke der Mitarbeiter entgegenzuwirken. Steuerlich unbegrenzte Dotierungen und eine flexible Beitragsgestaltung sind bei der Pensionszusage ein großer Vorteil gegenüber anderer Zugangswege – die Schließung sehr großer Versorgungslücken ist somit möglich. Somit stellt die Pensionszusage ein geeignetes Mittel im Rahmen der bAV dar, um gehobene Ansprüche zu befriedigen.
Liegt ein Versorgungsfall vor, werden die Leistungen für den Arbeitnehmer aus dem Betriebsvermögen gezahlt. Daher werden in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet, um später mögliche Versorgungsansprüche erfüllen zu können. Die Finanzierung bereits zugesagter Leistungen kann durch eine Rückdeckungsversicherung sichergestellt werden, so dass betriebsfremde Risiken wie beispielsweise Erwerbs- oder Berufsunfähigkeiten minimiert werden können.
Mit der AXA Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen von vielfältigen Lösungsmöglichkeiten und einem hohen Versorgungsbedarf in der bAV profitieren
Meist haben Gesellschafter oder Geschäftsführer einen sehr hohen Versorgungsbedarf, da dieser Personenkreis in der Regel über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügt – ferner entfällt oftmals eine verpflichtende Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pensionszusage der AXA Versicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sollte daher hier in Sachen hinreichende Altersvorsorge die erste Wahl sein. Eine solide Grundabsicherung kann mit Hilfe der Pensionszusage gesichert werden – hierbei bieten sich unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten an, die sich primär nach dem Bedarf des Gesellschafters bzw. Geschäftsführers richten. So können es beispielsweise Kapitalzahlungen, Rentenleistungen und andere sein – sprechen Sie uns hierzu gerne an!
Erteilung einer Pensionszusage
Die Ausgestaltung des Anstellungsvertrages und die darin inkludierte Pensionszusage für Geschäftsführer ist regelmäßige Aufgabe der Gesellschafter – gesellschaftsführende Geschäftsführer bestimmen die Höhe Ihrer Pensionszusage quasi in Eigenregie.Um jedoch Missbrauch im Rahmen der Steuerverwaltung auszuschließen, ist ein Katalog bestimmter Kriterien einzuhalten, welcher seitens der Finanzverwaltung- und Gerichte vorgegeben wird
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