Die private Krankenversicherung der AXA Generalvertretung Ernst & Müller OHG in Landshut
Die private Krankenversicherung der AXA sichert Ihnen vertraglich garantierte Leistungen über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkassen. Wir zeigen, welche das genau sind, für wen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist und wodurch sich die Systeme im Detail unterscheiden. Lesen Sie weiter oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei Ihrer AXA Generalvertretung Ernst & Müller OHG in Landshut, um mehr zu erfahren!
Leistungen im Überblick
Mit der Entscheidung für die private Krankenversicherung der AXA entscheiden Sie sich gleichzeitig für eine Gesundheitsversorgung auf Top-Niveau. Sie profitieren unter anderem von diesen vielfältigen Leistungen:
- Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und Krankenhaustagegeld.
- Volle Kostenübernahme bei Zahnleistungen jeder Art, Sehhilfen und Hilfsmitteln.
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit während des letzten Jahres.
- Beihilfekonforme Tarife für Beamte, Richter und ehemalige Soldaten.
Übrigens: Mit unseren privaten Zusatzversicherungen ergänzen Sie den Basis-Schutz der gesetzlichen Kasse, ohne in die PKV wechseln zu müssen.
Wer darf in die private Krankenversicherung eintreten?
Die private Krankenversicherung der AXA steht nicht nur Beamten und Selbstständigen, sondern nahezu allen Berufsgruppen offen. Der Beitritt ist jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft:
- Die private Krankenversicherung der AXA steht nicht nur Beamten und Selbstständigen, sondern nahezu allen Berufsgruppen offen. Der Beitritt ist jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft:
- Studenten können sich nur während der Zeit des Studiums privat versichern, wobei hier Ausnahmen möglich sind.
- Beamte und Selbstständige können sich immer privat krankenversichern.
Die größten Unterschiede: GKV vs. PKV
Ein Vergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung der AXA ist aufgrund der unterschiedlichen Systeme kaum möglich. Für Sie als Mitglied sind es in erster Linie diese Punkte, die GKV und PKV unterscheiden:
- Die gesetzliche Kasse ist ein Solidarsystem. Jeder Versicherte zahlt einen prozentualen Anteil seines Einkommens ein und erhält gesetzlich festgelegte, nicht wählbare Leistungen.
- Bei der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach der individuellen Situation, das Einkommen ist ohne Bedeutung. Auf der anderen Seite entscheiden Sie selbst, welche Leistungen Sie erhalten möchten.
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Neustadt 467
84028 Landshut
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