Wohn(t)räume

Sie haben große Pläne und eine Menge gute Ideen. Sie sind dabei, Ihre Zukunft auf ein solides und sinnvolles Fundament zu stellen: auf das Leben in der eigenen Immobilie. Gebaut nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen, getragen von einem standfesten Finanzierungskonzept. Das sind wunderbare Aussichten. Jetzt kommt es darauf an, eine dafür wichtige Voraussetzung zu schaffen: Ihr Bauvorhaben gegen unvorhersehbare Ereignisse in der Errichtungsphase zu schützen. Denn gerade während der Bauzeit benötigen Ihr wachsendes Traumhaus und sein Versicherungsschutz besondere Aufmerksamkeit.

1. Baufinanzierung

Bei der Baufinanzierung über ein Annuitätendarlehen zahlen Sie während der Sollzinsbindungsdauer stets gleichbleibende Beträge in monatlichen Raten zurück. Ihr Zinssatz ist bis zu 20 Jahre festgeschrieben.
Aus jeder Rate werden zunächst die Zinsen für den jeweiligen Berechnungszeitraum abgedeckt (Zinsanteil), und der verbleibende Teil der Rate wird zur Tilgung verwendet (Tilgungsanteil). Dieser Tilgungsanteil erhöht sich also mit jeder Rate in dem Maße, wie sich der Zinsanteil durch die fortschreitende Tilgung des Darlehens ermäßigt.

Ihre Vorteile:

  • gleichbleibende monatliche Raten über den gesamten Zinsbindungszeitraum
  • Rückzahlung des Darlehens von Anfang an
  • Sondertilgungen können auf Wunsch bei Darlehensengagements ab 50.000 Euro vereinbart werden
  • Tilgungssatz zwischen 1 % und 5 % p. a. wählbar

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2. Risikolebensversicherung

Durch die Aufnahme einer Baufinanzierung haben viele Familien sehr hohe Verbindlichkeiten. Nicht selten beträgt die Kreditsumme mehr als 200.000 Euro. Ist eine Tilgung nach dem aufgestellten Finanzierungsplan möglich, ist man innerhalb von ein paar Jahren wieder Schuldenfrei. Allerdings kann es auch zu gravierenden Problemen kommen, beispielsweise dann, wenn einer der Lebenspartner plötzlich verstirbt. Oft kann ein Ehepartner die Kosten der Baufinanzierung nicht alleine weiter tragen. Es kann bis zu einem finanziellen Ruin führen und zwangsläufig zum Verlust des gemeinsamen Hauses. Um eine solche Situation zu vermeiden, sollte man seine Familienangehörigen finanziell absichern. Gerade für Familien gibt es verschiedene Möglichkeiten, besonders die verbundene Risikolebensversicherung ist bei Ehepartnern sehr beliebt. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung kann man sich gegenseitig für einen Todesfall absichern.

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3. Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu einer der wichtigen Versicherungen, die jeder, der im Berufsleben steht, haben sollte, um im Notfall abgesichert zu sein. Besonders wichtig ist diese Versicherung, wenn eine Hausfinanzierung ansteht, besonders dann wenn es sich um eine Finanzierung ohne Eigenkapital handelt. Um nicht plötzlich vor einem finanziellen Ruin zu stehen, bietet sich der Abschluss dieser Versicherung an. Die Lücke kann dazu führen, dass die Immobilie veräußert werden muss und der Lebensstandard nicht mehr der gleiche ist wie vorher. Die monatlichen Hypothekenraten können unter Umständen nicht mehr gezahlt werden. Mit einer Baufinanzierung hat man in der Regel über viele Jahre monatliche Belastungen, die auf das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Einkommen abgestimmt sind. Was ist jedoch, wenn dieses Einkommen aufgrund einer Berufsunfähigkeit nicht mehr erzielt werden kann? Dann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Die Leistungen werden vom Versicherungsnehmer nach seinen individuellen Bedürfnissen festgelegt. Zum einen kommt es darauf an, welche Lücke gefüllt werden soll, zum anderer ist es natürlich auch eine Frage des monatlichen Beitrags, der entrichtet werden kann.

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Ursachen einer Berufsunfähigkeit | [axaordbv] [ort] [name]

4. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Für die Sicherheit auf der Baustelle ist stets der Bauherr verantwortlich, selbst wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichten. Der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Und Risiken gibt es viele: Das Gerüst kann umstürzen und das Nachbarhaus beschädigen, spielende Kinder können in die Baugrube fallen oder herabfallende Teile Passanten verletzen und parkende Autos beschädigen.

Vor solchen Gefahren schützt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie sollte bereits vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden. Der Versicherungsschutz gilt bis zur Abnahme des Gebäudes, die Kosten richten sich nach der Bausumme. Die Deckungssumme – das ist der Wert, bis zu dem der Versicherer Schäden maximal übernimmt – sollte ausreichend sein.

Falls Sie sich für den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht entscheiden, finden Sie hier wichtige Informationen.

5. Feuerrohbau- und Gebäudeversicherung

Während der Bauphase können Brände, Blitzschlag oder Explosionen die Arbeit von Wochen oder Monaten zunichtemachen. Diese Schäden deckt eine Feuer-Rohbau-Versicherung ab. Viele Banken bestehen auf dem Abschluss einer solchen Versicherung und vergeben andernfalls keinen Kredit.

Kleiner Tipp: Schon vor dem ersten Spatenstich können Bauherren eine Wohngebäudeversicherung abschließen, in der die Feuer-Rohbau-Versicherung eingeschlossen ist.

Bei Abschluss einer BOXflex Wohngebäudeversicherung von AXA – schon bei Baubeginn – ist die Feuer-Rohbau-Versicherung für die ersten 24 Monate sogar kostenlos!

6. Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung der AXA richtet sich an Bauherren als Auftraggeber oder Bauunternehmer als Auftragnehmer, die im Rahmen von Bauvorhaben Leistungen beauftragen bzw. erbringen.

Für Bauherren sind mit der Bauleistungsversicherung alle Lieferungen und Leistungen für den Neubau oder Umbau einschließlich der Außenanlagen versichert. Mitversichert sind auch alle Unternehmer, die an dem Bauvorhaben beteiligt sind.  Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, die im Rahmen des Bau­vorhabens eingebracht bzw. ausgeführt werden.


Mit einer Bauleistungsversicherung von AXA sichern Sie sich gegen finanzielle Einbußen im Schadenfall ab und zwar bei Sachschäden durch:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus oder Böswilligkeit
  • Ungewöhnliche oder außer-gewöhnliche Witterungseinflüsse (Sturm, Hagel, Starkregen)
  • Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Nicht erkannte Eigenschaften des Baugrundes

Alles zum Thema Bauleistungsversicherung finden Sie hier.

7. Bauhelfer-Unfallversicherung

Wer sein Haus ganz oder teilweise in Eigenregie baut, bekommt häufig Unterstützung von Verwandten oder Freunden. Als Hilfsarbeiter müssen diese nach dem Gesetz bei der örtlichen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden, sobald sie länger als sechs Tage mitarbeiten. Sollten Freunde oder Familienangehörige mit anpacken, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Bauhelfer-Unfallversicherung abzuschließen. Sie bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, seine Helfer über den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus bestmöglich abzusichern.

Möchten Sie sich selbst aktiv an der Bauausführung, Bauplanung oder Bauleitung beteiligen? Dann empfehlen wir Ihnen im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht mit Rundum-Schutz unseren zusätzlichen Baustein „Bauen in eigener Regie“. Durch diesen sind Sie als aktiver Mitarbeiter am Bau gegen alle eventuellen Haftpflichtschäden versichert. Dies gilt darüber hinaus auch für Ihre eingesetzten Helfer und den Einsatz von Maschinen am Bau. -> Baustein zur Bauherrenhaftpflicht

8. Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke

Auch bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Verstößt er gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, haftet er für entstehende Schäden. Mit einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke lässt sich dieses Risiko abdecken. Sie greift beispielsweise dann, wenn der Eigentümer im Winter seiner Streupflicht nicht nachkommt, ein Passant auf dem glatten Gehweg stürzt und sich dabei verletzt. Oder wenn ein offensichtlich morscher Baum auf dem Grundstück in ein parkendes Auto kracht. Die Versicherung ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder eine Bebauung nicht geplant.

Wir sind für Sie da!

Gern stehen wir Ihnen für Fragen hier in Jülich direkt vor Ort oder telefonisch zur Verfügung

Dirk Buechel
Jan-von-Werth-Str. 87
52428 Jülich
02461 938020
02461 9380229
AXA Hauptvertretung Dirk Buechel
Jan-von-Werth-Str. 87
52428 Jülich
Termin vereinbaren 02461 938020 02461 9380229 Filialen und Team
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