Bausparen

Bausparverträge sind eine der ältesten Anlagen, wenn es um die Baufinanzierung geht – und trotzdem sind sie kein bisschen aus der Mode gekommen. Zumindest nicht bei denen, die sich wirklich ernsthaft mit der Materie auseinandersetzen. Und das hat gute Gründe. Der wichtigste ist der Faktor Sicherheit, der Dir bei einem Bausparvertrag, wie bei kaum einer anderen, die Möglichkeit gewährt Geld für den Kauf eines Eigenheims anzusparen. Denn mit dem Abschluss eines Bausparvertrages sicherst Du Dir nicht nur einen attraktiven Zinssatz auf Deine Ansparsummen – sondern gleichzeitig schon heute den Zinssatz für ein Darlehen, das Du im Anschluss an die Ansparphase erhältst. Somit sind Zinsschwankungen vom ersten Tag an ausgeschlossen und alles bleibt für Dich absolut kalkulierbar. 

Wer also in den nächsten Jahren ein Haus kaufen möchte, der sollte auf jeden Fall jetzt schon über einen Bausparvertrag sichergehen, dass er von den aktuell noch recht niedrigen Darlehenszinsen auch in Zukunft noch profitieren kann. Der zweite große Vorteil des Bausparvertrages ist seine Flexibilität. Denn Du hast einerseits die Möglichkeit, den Bausparkredit nach Ende der Ansparphase in Anspruch zu nehmen. Andererseits kannst Du Dir aber auch einfach die angesparte Bausparsumme zusammen mit den erwirtschafteten Zinsen auszahlen lassen. Diese Summe kannst Du dann frei nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen verwenden. Kurz und knapp zusammengefasst bietet ein Bausparvertrag der AXA:

  • Ein zinsgünstiges Bauspardarlehen, ab 1 % Sollzins garantiert
  • kein Mindestsparguthaben
  • eine Förderung durch Staat und Arbeitgeber
  • einen Jugendbonus für unter 25-Jährige: 0,6 % auf die Bausparsumme

Früh starten lohnt sich! Bausparer, die bei Vertragsabschluss maximal 24 Jahre alt sind, bekommen einmalig für den ersten Bausparvertrag im Produkt WohnBausparen bei Zuteilung nach einer Laufzeit von mindestens 7 Jahren einen Jugendbonus in Höhe von 0,6 %, der bei Vertragsabschluss vereinbarten Bausparsumme. Bei Vertragsübertragungen gem. § 14 (vgl. § 3 Abs. 6 der Allgemeinen Bausparbedingungen) entfällt der Anspruch allerdings.

Oder besuchen Sie die Homepage der BHW:
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