Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt ab dem 01.01.2018 eine ganze Reihe von interessanten und wichtigen Neuerungen – mit vielen Vorteilen. Denn es zielt in erster Linie auf eine Erweiterung und Verbesserung der vorhandenen Angebote der betrieblichen Altersvorsorge ab, zum Wohle der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. So ist es beispielsweise Ziel des neuen Gesetzes, dass Maßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge auch für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen weiter an Attraktivität zunehmen. Ein echter Fortschritt ermöglicht Ihnen als Arbeitgeber die Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge auch zur Bindung von Mitarbeitern auf der mittleren Beschäftigungsebene. Denn auch hier sind oftmals gut ausgebildete Mitarbeiter am Werk, die man nur ungern an einen Mitbewerber verlieren möchte. Es bleibt auf jeden Fall auch über den 01.01.2018 ein harter Fakt: Wer Möglichkeiten für eine vom Arbeitgeber geförderte betriebliche Altersvorsorge schafft, kann so sehr gut seine Wertschätzung für seine Mitarbeiter dokumentieren.
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