Die Riester-Rente der AXA GeschäftsstelleDietmar Kaiser in Bonn
Sorgen Sie mit der AXA privat vor
Nach einem arbeitsreichen Leben ist der Ruhestand wohlverdient. Allerdings reicht die gesetzliche Rente inzwischen nicht in allen Fällen aus, um das Leben weiterhin ohne finanzielle Sorgen bestreiten zu können. Eine private Altersvorsorge zahlt sich unabhängig von Ihrem Verdienst oder Ihrem Familienstand aus. Außerdem können Sie auf diese Weise sicherstellen, dass die Rentenlücke für Sie zu keinem Problem wird. Mit der Riester Rente der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn sorgen Sie privat vor und profitieren von staatlichen Zulagen. Des Weiteren genießen Sie bei der AXA Riester Rente die folgenden Vorteile:
- Zusätzliche Steuerersparnis
- Geld-zurück-Garantie
- Attraktive Gewinnchancen
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge erhalten Sie von der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn.
Altersvorsorge Riester Rente
Wenn Sie sich für die Relax RiesterRente aus unserem Angebot entscheiden, genießen Sie zahlreiche Vorzüge. Welche Vorteile Sie bei der AXA Riester Rente erwarten, sehen Sie in der folgenden Übersicht:
Riester Rente Erklärung
Die Riester Rente ermöglicht die private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Dadurch ist die Relax RiesterRente von AXA sowohl für Singles als auch für Familien eine lohnenswerte Lösung, um die Rentenlücke zu schließen.
Was ist die Riester Rente?
Bei der Riester Rente (auch Zulagenrente genannt) handelt es sich um eine private Form der Altersvorsorge, die durch Zulagen vom Staat gefördert wird. Zusätzlich wird diese durch Sonderausgabenabzug unterstützt. Eingeführt wurde die Förderung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes (AVmG) im Jahr 2002. Auf diese Weise sichert die Riester Rente durch die Einzahlung von eigenen Beträgen in Kombination durch die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile eine Zusatzrente, die lebenslang ausbezahlt wird.
Welche Leistungen bietet die Riester Rente?
Wenn Sie sich für die Riester Rente entscheiden, profitieren Sie von einem flexiblen Rentenbeginn. Ab Vollendung des 62. bis zum 67. Lebensjahr kann der Rentenbeginn individuell gewählt werden. Des Weiteren steht Ihnen bei der Riester Rente ein Kapitalwahlrecht zu Verfügung. So können bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Rentenbeginn als einmaliger Betrag ausbezahlt werden. Die Auszahlung des verbleibenden Kapitals erfolgt dann als lebenslange Rente. Sollte der Todesfall eintreten und der Versicherte versterben, ist es möglich, das Guthaben auf den Vertrag des Ehepartners zu übertragen. Dadurch profitieren Sie von noch mehr Sicherheit im Alter.
Welche Förderung beinhaltet die Riester Rente?
Die Förderung der Altersvorsorge mit der Riester Rente setzt sich aus zwei Elementen zusammen. Zum einen profitieren Sie von staatlichen Zulagen und zum anderen von Steuervorteilen.
- Zulagen:
Wenn die Altersvorsorge förderfähig ist und auch bei Zahlung der individuellen Mindesteigenbeträge profitieren Sie von einer Grund- und eventuell auch Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt 175 Euro, die Kinderzulage beträgt je nach Geburtsjahr des Kindes 185 beziehungsweise 300 Euro. Für Berufseinsteiger gibt es zusätzlich einen Bonus in Höhe von 200 Euro. Um die Zulagen nicht jährlich beantragen zu müssen, richten Sie beim ersten Antrag der Altersvorsorge-Zulage das Dauerzulageverfahren ein. - Steuervorteile:
Zusätzlich zu den Zulagen genießen Sie auch steuerliche Vorteile. Die Beiträge, die Sie in die Altersvorsorge einzahlen, können gemäß § 10a EstG als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Sollte der Steuervorteil, der sich durch die Sonderausgaben ergibt, höher sein als die Zulage vom Staat, erhalten Sie die Differenz, die des Steuerbetrags gegenüber der Zulage erstattet.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Wenn Sie in den Genuss der staatlichen Förderung kommen möchten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:
- Sie müssen einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließen
- Sie müssen den Mindesteigenbetrag einbezahlen
- Sie müssen zum förderberechtigten Personenkreis gehören
- Sie müssen die Anlage AV mit der Steuererklärung einreichen
Für welche Versicherte steht die Förderung zur Verfügung?
Gewährt wird die Förderung der Riester Rente einem förderberechtigten Personenkreis. Dazu gehören laut Riester Rente Erklärung:
- Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Mitglieder der landwirtschaftlichen Alterskassen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Beamte
- Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner von einem förderberechtigten Personenkreis
Riester Förderungen über den Ehe- oder Lebenspartner
Wer nicht pflichtversichert ist, aber eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer förderberechtigten Person führt, kann die Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Auf diese Weise profitieren auch Hausfrauen, Selbstständige und Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen von der Förderung. Auf diese Weise bietet die Riester Rente auch keine Nachteile, wenn Sie nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören.
AXA RiesterRente
Um mit Rentenbeginn nicht von der Rentenlücke betroffen zu sein, müssen Sie selbst vorsorgen. Die gesetzliche Rente lässt sich mit einer privaten Altersvorsorge jederzeit aufstocken, wodurch Sie im Alter von einer hohen Rente profitieren. Entscheiden Sie sich für die RiesterRente der AXA und Sie haben die Möglichkeit die maximale Förderung des Staats zu erhalten.
Kontaktieren Sie uns
AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser
Fordern Sie ein individuelles Angebot und machen Sie sich ein Bild von den Vorzügen der AXA RiesterRente. Unsere Mitarbeiter der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn beraten Sie gerne.
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