Die Riester-Rente der AXA Geschäftsstelle
Dietmar Kaiser in Bonn

Sorgen Sie mit der AXA privat vor

Nach einem arbeitsreichen Leben ist der Ruhestand wohlverdient. Allerdings reicht die gesetzliche Rente inzwischen nicht in allen Fällen aus, um das Leben weiterhin ohne finanzielle Sorgen bestreiten zu können. Eine private Altersvorsorge zahlt sich unabhängig von Ihrem Verdienst oder Ihrem Familienstand aus. Außerdem können Sie auf diese Weise sicherstellen, dass die Rentenlücke für Sie zu keinem Problem wird. Mit der Riester Rente der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn sorgen Sie privat vor und profitieren von staatlichen Zulagen. Des Weiteren genießen Sie bei der AXA Riester Rente die folgenden Vorteile:

  • Zusätzliche Steuerersparnis
  • Geld-zurück-Garantie
  • Attraktive Gewinnchancen

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge erhalten Sie von der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn.

Altersvorsorge Riester Rente

Die Vorteile der Relax RiesterRente von AXA

Wenn Sie sich für die Relax RiesterRente aus unserem Angebot entscheiden, genießen Sie zahlreiche Vorzüge. Welche Vorteile Sie bei der AXA Riester Rente erwarten, sehen Sie in der folgenden Übersicht:

Grundzulage:

Bei jedem Riester Vertrag mit Mindesteigenbeitrag profitieren Sie von einer garantierten staatlichen Förderung in Höhe von 175 Euro im Jahr.

Kinderzulage:

Eltern profitieren für jedes Kind, das nach dem Jahr 2008 geboren wurde, von einer jährlichen Zulage in Höhe von 300 Euro. Bei Kindern, die vor 2008 zur Welt kamen, beträgt die Zulage jährlich 185 Euro.

Steuerersparnis:

Wenn Sie für die Riester Rente entscheiden, können Sie Ihre Eigenzahlungen und Zulagen bis zu einem maximalen Förderbetrag steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.

Auszahlung:

Bereits ab einem Alter von 62 Jahren und mit Rentenbeginn können Sie sich auf Wunsch bis zu 30 Prozent des Vertragsvermögens als Einmalzahlung auszahlen lassen. Alternativ können Sie das Vermögen auch zu 100 Prozent verrenten lassen.

Sicherheit bei Arbeitslosigkeit:

Die Altersvorsorge über die Riester Rente wird im Rahmen der geförderten Beiträge im Falle einer Arbeitslosigkeit nicht als verwertbares Vermögen angesehen. Das gilt auch bei einer Privatinsolvenz.

Bonus für Berufseinsteiger:

Als Berufseinsteiger bis 25 Jahre erhalten Sie einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.
 

Wohn-Riester:

Der angesparte Betrag ist Wohn-Riester-fähig und kann teilweise oder komplett für den Kauf einer Immobilie verwendet werden.
 

AXA Bonn Dietmar Kaiser | Riester-Rente

Riester Rente Erklärung

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Die Riester Rente ermöglicht die private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Dadurch ist die Relax RiesterRente von AXA sowohl für Singles als auch für Familien eine lohnenswerte Lösung, um die Rentenlücke zu schließen.

Was ist die Riester Rente?

Bei der Riester Rente (auch Zulagenrente genannt) handelt es sich um eine private Form der Altersvorsorge, die durch Zulagen vom Staat gefördert wird. Zusätzlich wird diese durch Sonderausgabenabzug unterstützt. Eingeführt wurde die Förderung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes (AVmG) im Jahr 2002. Auf diese Weise sichert die Riester Rente durch die Einzahlung von eigenen Beträgen in Kombination durch die staatlichen Zulagen und die Steuervorteile eine Zusatzrente, die lebenslang ausbezahlt wird.

Welche Leistungen bietet die Riester Rente?

Wenn Sie sich für die Riester Rente entscheiden, profitieren Sie von einem flexiblen Rentenbeginn. Ab Vollendung des 62. bis zum 67. Lebensjahr kann der Rentenbeginn individuell gewählt werden. Des Weiteren steht Ihnen bei der Riester Rente ein Kapitalwahlrecht zu Verfügung. So können bis zu 30 Prozent des Kapitals zu Rentenbeginn als einmaliger Betrag ausbezahlt werden. Die Auszahlung des verbleibenden Kapitals erfolgt dann als lebenslange Rente. Sollte der Todesfall eintreten und der Versicherte versterben, ist es möglich, das Guthaben auf den Vertrag des Ehepartners zu übertragen. Dadurch profitieren Sie von noch mehr Sicherheit im Alter.

Welche Förderung beinhaltet die Riester Rente?

Die Förderung der Altersvorsorge mit der Riester Rente setzt sich aus zwei Elementen zusammen. Zum einen profitieren Sie von staatlichen Zulagen und zum anderen von Steuervorteilen.

  • Zulagen:
    Wenn die Altersvorsorge förderfähig ist und auch bei Zahlung der individuellen Mindesteigenbeträge profitieren Sie von einer Grund- und eventuell auch Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt 175 Euro, die Kinderzulage beträgt je nach Geburtsjahr des Kindes 185 beziehungsweise 300 Euro. Für Berufseinsteiger gibt es zusätzlich einen Bonus in Höhe von 200 Euro. Um die Zulagen nicht jährlich beantragen zu müssen, richten Sie beim ersten Antrag der Altersvorsorge-Zulage das Dauerzulageverfahren ein.
  • Steuervorteile:
    Zusätzlich zu den Zulagen genießen Sie auch steuerliche Vorteile. Die Beiträge, die Sie in die Altersvorsorge einzahlen, können gemäß § 10a EstG als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Sollte der Steuervorteil, der sich durch die Sonderausgaben ergibt, höher sein als die Zulage vom Staat, erhalten Sie die Differenz, die des Steuerbetrags gegenüber der Zulage erstattet.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

Wenn Sie in den Genuss der staatlichen Förderung kommen möchten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie müssen einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abschließen
  • Sie müssen den Mindesteigenbetrag einbezahlen
  • Sie müssen zum förderberechtigten Personenkreis gehören
  • Sie müssen die Anlage AV mit der Steuererklärung einreichen

Für welche Versicherte steht die Förderung zur Verfügung?

Gewährt wird die Förderung der Riester Rente einem förderberechtigten Personenkreis. Dazu gehören laut Riester Rente Erklärung:

  • Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Mitglieder der landwirtschaftlichen Alterskassen
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Beamte
  • Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner von einem förderberechtigten Personenkreis

Riester Förderungen über den Ehe- oder Lebenspartner

Wer nicht pflichtversichert ist, aber eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer förderberechtigten Person führt, kann die Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen. Auf diese Weise profitieren auch Hausfrauen, Selbstständige und Personen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen von der Förderung. Auf diese Weise bietet die Riester Rente auch keine Nachteile, wenn Sie nicht zum förderberechtigten Personenkreis gehören.

AXA RiesterRente

Sorgen Sie vor und sichern Sie sich Zulagen

Um mit Rentenbeginn nicht von der Rentenlücke betroffen zu sein, müssen Sie selbst vorsorgen. Die gesetzliche Rente lässt sich mit einer privaten Altersvorsorge jederzeit aufstocken, wodurch Sie im Alter von einer hohen Rente profitieren. Entscheiden Sie sich für die RiesterRente der AXA und Sie haben die Möglichkeit die maximale Förderung des Staats zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns

AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser

Fordern Sie ein individuelles Angebot und machen Sie sich ein Bild von den Vorzügen der AXA RiesterRente. Unsere Mitarbeiter der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn beraten Sie gerne.

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