Die IT-Haftpflichtversicherung der AXA GeschäftsstelleDietmar Kaiser in Bonn
Der optimale Schutz für IT-Dienstleister
Betrachten wir den technischen Fortschritt der letzten 40 Jahre, stellen wir fest, dass vieles von dem, wovon die Menschen früher träumten, heute längst zur Realität geworden ist. Für uns ist die Nutzung des Computers und des Internets zu einem alltäglichen Prozess geworden, der kaum mehr jemanden zum Staunen bringt. Wenn Sie in der IT-Branche tätig sind, arbeiten Sie täglich mit sensiblen Daten. Bereits ein kleiner Fehler kann weitreichende Folgen haben, die mit hohen Kosten verbunden sind. Schützen Sie sich als IT-Dienstleister daher vor dem branchenspezifischen Risiko und schließen Sie eine IT-Haftpflichtversicherung über die AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn ab.
Warum eine IT-Haftpflichtversicherung?
Zwar entscheiden sich viele Selbstständige und Unternehmer für den Abschluss einer Betriebshaftpflicht. Wenn Sie jedoch im IT-Bereich tätig sind, benötigen Sie eine Versicherungslösung, die optimal auf diesen Bereich zugeschnitten ist. Mit der IT-Haftpflichtversicherung der AXA erhalten Sie einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der alle Risiken abdeckt, denen Sie bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind.
Als IT-Dienstleister sind Sie einem besonderen Risiko ausgesetzt, da bereits kleine Fehler weite Kreise ziehen können. Gerade vertrauliche Daten erfordern einen sensiblen Umgang und müssen geschützt werden. Als Dienstleister haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, was im Falle eines Schadens schnell auch die gesamte berufliche Existenz kosten kann.
Unabhängig davon, ob Sie in der Entwicklung von Softwarelösungen tätig sind oder Daten verwalten, Fehler können immer passieren.
Eine IT-Versicherung ist für Dienstleister und Freiberufler daher unverzichtbar. Die AXA bietet mit den IT-Policen Haftpflicht Kompakt und Haftpflicht Komfort gleich zwei Tarife an, die für jeden Tätigkeitsbereich das passende Leistungsportfolio anbietet. Mit der IT-Haftpflicht der AXA profitieren Sie sowohl von einer Absicherung gegen Vermögens- als auch Personen- und Sachschäden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Kontaktieren Sie die AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn – wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden IT-Versicherung.
Für wen ist die AXA IT-Haftpflichtversicherungunverzichtbar?
Der Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung ist nicht nur für alle Unternehmen und Freiberufler empfehlenswert, die in der IT-Branche tätig sind. Auch als Existenzgründer beziehungsweise Start-up sollten Sie sich entsprechend absichern und sich für eine IT-Haftpflichtversicherung der AXA entscheiden. Auf diese Weise gehen Sie sicher, dass Sie vom ersten Tag an einen optimalen Versicherungsschutz genießen und im Falle eines Fehlers Ihre Existenz nicht bedroht ist. Mit der IT-Haftpflichtversicherung sind zum Beispiel die folgenden Berufsgruppen abgesichert.
- EDV-Berater
- IT-Consultants
- Netzwerkentwickler
- Informatiker
- Internet Service Provider
- Programmierer
- Webdesigner
- SEO-Agenturen
- Open Source Entwickler
- SAP-Berater
- System-Administratoren
Häufig vermischen sich die Tätigkeiten bei einer Selbstständigkeit und der Versicherte kann keiner einzelnen Berufsgruppe zugeordnet werden. Versichert sind über die IT-Haftpflichtversicherung zum Beispiel die folgenden Tätigkeiten:
- EDV-Schulungen
- IT-Beratungen
- Datenanalyse
- Datenerfassung
- Datenbearbeitung
- Softwareentwicklung
Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihre Tätigkeiten durch die IT-Versicherung abgesichert sind, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne!
IT-Haftpflichtversicherung
Welche Schäden sind über dieIT-Haftpflichtversicherung abgesichert?
Die IT-Versicherung der AXA sichert Sie gegen Ansprüche aus Sach- und Personenschäden ab, die durch die Verarbeitung von Daten oder durch die Nutzung von Soft- oder Hardware entstehen können. Ebenso schützt die IT-Haftpflicht auch bei Vermögensschäden Dritter, die aus den folgenden Situationen resultieren können:
- Versehentliche Löschung von Daten
- Störung der Datenordnung
- Übertragung von Schadsoftware
- Hackerangriffe und DoS-Attacken
- Verletzung von Persönlichkeits-, Patent-, Urheber- oder Markenrechten
- Fehler bei der Beratung, Installation oder Wartung
Abgedeckt sind durch die IT-Haftpflicht der AXA unter anderen die folgenden Vermögensschäden von Kunden und sonstigen Dritten:
- Betriebsunterbrechung
- Gewinnausfall
- Verzug durch benannte Gefahren
- Ausfall von Internetseiten
- Mehrkosten, die durch eine fehlgeschlagene Software-Installation entstehen
- Aus- und Einbaukosten fehlerhafter Hardware-Teile
- Die IT-Haftpflichtversicherung beinhaltet eine weltweite Deckung
- Vorumsätze sind in der IT-Versicherung eingeschlossen
- Wir wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab
- Erfüllungsfolgeschäden in der Deckung enthalten
Fallbeispiele aus der Praxis
Natürlich denkt keiner bei der Ausübung seiner Tätigkeit daran, welche Konsequenzen ein Fehler haben kann. Damit Ihre Existenz bei einem Schadensfall nicht in Gefahr ist, sollten Sie rechtzeitig vorsorgen. Die folgenden Beispiele zeigen, wie schnell es zu einem Schaden kommen kann und wie wichtig in diesem Fall ein umfassender Versicherungsschutz ist:
- Überlastung führt zu Ausfall der Internetseite:
Ein IT-Dienstleister tauschte im Auftrag des Kunden die Systeme zur unterbrechungsfreien Stromversorgung aus. Hierbei wurde aus Versehen eine Überlastung herbeigeführt, wodurch es zu einer Abschaltung der Stromversorgung kam. Aufgrund der Abschaltung war die Internetseite des Kunden vorrübergehend nicht erreichbar, wodurch es zu Umsatzeinbußen in Höhe von 40.000 Euro kam. - Zerstörung der logischen Struktur durch Festplattentausch:
Der Techniker eines IT-Unternehmens tauschte im Auftrag des Kunden eine defekte Festplatte aus. Hierbei unterlief ihm ein Fehler, wodurch die Systemstruktur zerstört wurde. Daraufhin kam es zu einem Betriebsausfall beim Kunden, der Kosten in Höhe von mehr als 500.000 Euro verursachte. - Fehlerhafte Übernahme von Daten:
Bei der Implementierung einer Software zur Verbesserung des Lagersystems trat ein Fehler auf, wodurch Daten aus dem bestehenden System falsch übernommen wurden. Um die Änderungen des Warenbestands einzupflegen, musste die Lagerware von Hand gezählt und im System aktualisiert werden. Durch diesen zusätzlichen Aufwand entstand ein Vermögensschaden in Höhe von 40.000 Euro.
Diese Beispiele geben nur einen kleinen Einblick in die möglichen Szenarien, welche schneller als gedacht eintreten können. Daher steht ihnen AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn zur Seite, damit Sie und Ihr Unternehmen sowie Mitarbeiter auch nach solch einem Ereignis weiterhin sorgenlos tätig sein können.
Kontaktieren Sie uns
AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser
Lassen Sie sich von der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn rund um das Thema IT-Haftpflichtversicherung beraten. Informieren Sie sich gern auch allumfänglich auf unserer Website über weitere IT- und Cyberrisiken und wie man sich am besten davor schützt. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gern.
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