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AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn Betriebliche
Haftpflichtversicherung Bonn

Die betriebliche Haftpflichtversicherung der AXA
Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn

Schützt vor unkalkulierbaren Forderungen

Das deutsche Zivilrecht schreibt vor, dass jeder für selbst verursachte Schäden vollständig haften muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich die finanziellen Folgen eines Schadens überhaupt leisten können. Mit der Betriebshaftpflicht der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn sind Sie als Unternehmer hier immer auf der sicheren Seite. Wir geben einen ersten Überblick zu Aufbau und Leistungen.

Ihre unternehmerische Haftung

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Die Selbstständigkeit bringt viele Vorteile mit sich – insbesondere die Freiheit ist ein Gut, das wohl nur die wenigsten Unternehmer wieder abgeben würden. Anders als Angestellte sind Sie als Selbstständiger frei in Ihren Entscheidungen und bestimmen selbst, in welche Richtung sich Ihr Unternehmen entwickelt.

Auf der anderen Seite tragen Sie viel Verantwortung.
Denn Sie müssen für alle Fehlentscheidungen und ihre Konsequenzen geradestehen.
Mit den vielseitigen Versicherungen der AXA sorgen Sie hier an der richtigen Stelle vor.

Das BGB regelt, dass jeder für die einem anderen Menschen zugefügten Schäden haften muss. Das bedeutet, dass der Schaden auf wirtschaftlicher Ebene vollständig auszugleichen ist. Die Folge: Ist ein geltend gemachter Anspruch höher als Ihr Vermögen oder die finanziellen Mittel, kommen Sie in eine Schuldensituation. Diese kann im schlimmsten Fall das Ende des ganzen Unternehmens bedeuten.
 
Neben den eigenen Schäden haften Sie auch für Vorfälle, die Ihre Mitarbeiter verursacht haben. Denn Sie sind als Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass der Kunde am Ende das vereinbarte Arbeitsergebnis erhält. Kann dieser Anspruch nicht erfüllt werden oder kommt es zwischendurch zu Schäden, müssen Sie auch diese ausgleichen. Die Betriebshaftpflicht der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn ist hier die beste und vielseitigste Absicherung.

Die drei Schadensarten: Vermögensschäden, Personenschäden und Sachschäden

Zwar unterscheidet der Gesetzgeber im BGB nicht zwischen einzelnen Arten, sondern spricht nur allgemein von „Schäden“. Allerdings haben sich in Alltag und in der Rechtsprechung drei Schadenstypen hervorgetan, die alle von der AXA Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Ein kurzer Überblick

Vermögensschäden

Darunter fallen Vorfälle, bei denen eine andere Person in ihrem Vermögen geschädigt wird. Es kann sich entweder um eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung handeln. Vergessen Sie als Anwalt etwa eine gerichtliche Frist und erhält der Mandant dadurch eine ihm zustehende Schadensersatzzahlung nicht, liegt ein klassischer Vermögensschaden vor. Auch der Verlust von Schecks und Bargeld stellt einen Vermögensschaden dar.
 
In der Betriebshaftpflicht wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Unecht ist ein Vermögensschaden, wenn er etwa infolge eines Sachschadens eintritt. Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn er unabhängig von anderen Ereignissen eingetreten ist.

Personenschäden

Wird eine Person in ihrer körperlichen Unversehrtheit geschädigt, also verletzt oder sogar getötet, liegt ein klassischer Personenschaden vor. Diese Schäden sind in der Regel die teuersten für Sie als Schädiger, da hier neben Schmerzensgeld auch Forderungen auf Schadensersatz und Verdienstausfall auf Sie zukommen. Je nach Art, Umfang und Dauer der Verletzung kommen so schnell sechs- bis siebenstellige Beträge zusammen.
 
Die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA leistet bei Personenschäden je Schadenfall grundsätzlich bis zu einer Forderung von 15 Millionen Euro. Damit sind üblicherweise alle Ansprüche abgedeckt.

Sachschäden

Ein Sachschaden liegt vor, wenn körperliche Gegenstände (Sachen im Sinne des BGB) beschädigt oder zerstört werden. Wichtig ist hier, dass der Schaden einen gewissen Bestand hat – also nicht ohne weiteren Aufwand wieder entfernt werden kann. Eine einfache Verschmutzung stellt daher in der Regel keinen Sachschaden dar.
 
Im betrieblichen Bereich stellen Sachschäden die häufigste Schadenart dar. Hier steht die volle Versicherungssumme für eine Regulierung zur Verfügung.

Klassische Haftpflichtfälle aus der Versicherungspraxis

Im Folgenden haben wir einige typische Versicherungsfälle aus dem Versicherungsalltag zusammengestellt. Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend.

  • Bei der Montage einer neuen Heizung beim Kunden passiert ein Fehler. Wenige Tage später ist das Gerät nicht mehr funktionsfähig, die Anlage muss repariert werden. Der Kunde nimmt die entsprechenden Aufwendungen selbst in die Hand und fordert im Anschluss Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro.
  • Auf dem Betriebsgelände passiert ein Unfall mit einem nicht versicherungspflichtigen Gabelstapler, bei dem zwei Menschen verletzt werden. Die Ansprüche der Geschädigten belaufen sich auf insgesamt 100.000 Euro.
  • Beim Rangieren verursachen Sie einen Sachschaden an einem geparkten PKW Ihres Kunden. Die Kfz-Haftpflicht leistet nicht, weil das Fahrzeug nicht versicherungspflichtig war. Stattdessen greift die Betriebshaftpflicht der AXA.

Kleiner Tipp!

Entscheiden Sie sich für den Abschluss mehrerer – egal ob betrieblicher oder privater – Versicherungen, kommen Sie in den Genuss attraktiver Anbündelungsrabatte. Damit fallen die Versicherungsprämien im Schnitt für alle Policen niedriger aus. Sprechen Sie uns einfach auf die zahlreichen Leistung- und Absicherungspakete an. Im gemeinsamen Gespräch finden wir auch für Ihren Betrieb die passende Lösung!

Leistungen der AXA Betriebshaftpflichtversicherung
im Überblick

Mit der betrieblichen Haftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn entscheiden Sie sich für eine passgenaue und flexible Police. Wir überzeugen unter anderem mit diesen Leistungen:
 
Zunächst prüfen wir alle geltend gemachten Ansprüche auf ihre Berechtigung. Ist ein Anspruch in voller Höhe gerechtfertigt, leisten wir ohne weiteres Zögern. Stellen wir hingegen fest, dass der Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist, gehen wir gegen die geltend gemachte Forderung vor. Dabei eventuell anfallende Anwaltskosten und Gerichtsgebühren übernehmen wir vollständig. Sie haben keine weiteren Mehraufwendungen. Insoweit dient die Haftpflicht auch als Teil-Rechtsschutz.
 
Der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht kann mit dem der privaten Haftpflichtversicherung kombiniert werden. Als Betriebsinhaber sind Sie und Ihre Angehörigen damit auch im privaten Lebensbereich vor Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen geschützt. Die Konditionen der Privathaftpflicht können unabhängig von der betrieblichen Versicherung vereinbart werden.
 
Der modulare Aufbau unserer Betriebshaftpflichtversicherung ermöglicht Ihnen eine maximal flexible Gestaltung des eigenen Versicherungsschutzes. Neben verschiedenen Zusatzbausteinen, etwa der Cyber-Haftpflicht, können Sie die einzelnen Versicherungssummen an den individuellen Bedarf Ihres Unternehmens anpassen.

Kontaktieren Sie uns

AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser

Haben wir Sie neugierig gemacht? Möchten Sie mehr über die betriebliche Haftpflicht der AXA Geschäftsstelle Dietmar Kaiser in Bonn oder eine andere Police erfahren? Interessieren Sie sich für unsere attraktiven Bündelungsangebote oder die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten? Kommen Sie am besten noch heute auf uns zu. Es lohnt sich!
 
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