Die Betriebshaftpflicht der AXA
Geschäftsstelle Poelmeyer & Kollegen GmbH
in Oldenburg
Mit den zahlreichen Freiheiten des Unternehmertums kommt auch ein gestiegenes Maß an Verantwortung. Denn als Unternehmerin oder Unternehmer haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für Schäden, die Sie anderen absichtlich oder unabsichtlich zufügen. Die Betriebshaftpflicht der AXA Geschäftsstelle Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg schafft hier Abhilfe. Mit ihr haben Sie im Fall der Fälle einen starken Partner an Ihrer Seite!
Sinn und Zweck der AXA
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflicht (Kurzform von „betriebliche Haftpflichtversicherung“) ist eine gewerbliche Risikopolice. Sie deckt das Risiko, dass Sie einer anderen Person oder einem Unternehmen Schaden zufügen, ab. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Sie die Folgen derartiger Schäden übernehmen. Dabei macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen absichtlich und unabsichtlich verursachten Schäden.
Die abdeckten Schadensarten sind:
- Personenschäden, die vorliegen, wenn ein Mensch verletzt oder getötet wird
- Sachschäden, die gegeben sind, wenn ein Gegenstand beschädigt oder zerstört wird
- Vermögensschäden, also eine verursachte Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung
Beispiel:
Sie sind Anwalt und verpassen eine Frist. Dadurch kann der Mandant seine Forderung von 50.000 Euro nicht durchsetzen. Es liegt eine verhinderte Vermögensmehrung und damit ein Vermögensschaden, für den Sie haften, vor.
Die Betriebshaftpflicht von AXA setzt genau an der gesetzlichen Haftung an. Sie übernimmt die finanziellen Folgen eines Schadens, den Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen zufügen.
Leistungen unserer flexiblen Betriebshaftpflicht
für Unternehmer
Mit der Betriebshaftpflicht von AXA profitieren Sie gleich von mehreren Leistungen und starken Vorteilen:
- Sie bestimmen selbst über die Höhe der Versicherungssumme. Sie sagt aus, bis zu welchem Betrag wir einen einzelnen Schaden übernehmen
- AXA verzichtet auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit und versichert den gesamten Betrieb einschließlich aller Mitarbeiter und Fahrzeuge, soweit sie nicht bereits versichert sind
- Erweitern Sie Ihr Unternehmen, etwa weil Sie neue Arbeitnehmer einstellen, sind diese automatisch mitversichert
- Unberechtigte Forderungen wehren wir ab und übernehmen alle dabei anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten
- Die Beiträge für die Betriebshaftpflicht machen Sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend
Mit verschiedenen Zusatzbausteinen passen Sie den Schutz der Betriebshaftpflicht über den Grundtarif hinaus an Ihre persönlichen Bedürfnisse an. Außerdem kombinieren Sie betriebliche und private Haftpflichtversicherung bei AXA miteinander und profitieren so von attraktiven Rabatten auf den Gesamtbeitrag!
Für welche Berufsgruppen eine Betriebshaftpflicht wichtig ist
Nicht alle Unternehmerinnen und Unternehmer sind zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht verpflichtet. Dennoch ist die Police in allen Branchen zu empfehlen, denn Schäden – gleich welcher Art – können Sie weder vorhersagen noch in den Folgen abschätzen. Auch als Handwerker können kleine Fehler schwere Folgen haben. Außerdem wissen Sie nie, ob Ihre Mitarbeiter zu 100 Prozent fehlerfrei arbeiten.
Zu den versicherungspflichtigen Berufsgruppen gehören unter anderem diese:
Häufig gestellte Fragen
Was leistet eine Betriebshaftpflicht?
Eine betriebliche Haftpflicht leistet, wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer einen Schaden verursachen. Ohne Haftpflichtschutz würden Sie für die finanziellen Folgen dieses Schadens mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Bei AXA sind zusätzlich Ihre Mitarbeiter versichert; außerdem verzichten wir auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Wer ist zum Abschluss einer Betriebshaftpflicht verpflichtet?
Nach gesetzlichen oder berufskammerspezifischen Vorschriften brauchen unter anderem Ärzte, Anwälte, Versicherungsmakler und Notare eine berufliche bzw. betriebliche Haftpflichtversicherung.
Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?
Ja. Da es sich bei der Betriebshaftpflicht um eine spezifisch auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Police handelt, können Sie alle Prämien steuerlich geltend machen. Sie stellen Betriebsausgaben nach § 4 Abs.4 EStG dar.
Kontaktieren Sie uns
AXA Geschäftsstelle Poelmeyer & Kollegen GmbH
Möchten Sie mehr über die Betriebshaftpflicht, ihre zahlreichen Leistungen oder eine andere Police erfahren? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin bei der AXA Geschäftsstelle Poelmeyer & Kollegen GmbH in Oldenburg. Unser Team freut sich bereits auf Sie!
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