Tipps für Ihre Vorsorge

Berlin, den 19.12.17

Für viele Menschen ist die Planung ihrer Altersvorsorge eine Herausforderung. Wer einige Hinweise und Regeln berücksichtigt und frühzeitig mit der Konzeptplanung beginnt, wird trotz einiger Unwägbarkeiten gut aufgestellt sein um den Lebensabend genießen zu können.

Im ersten Schritt sollte festgestellt werden, welche gesetzlichen und privaten Rentenansprüche bereits angesammelt sind. Wobei gerade aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur eine Grundversorgung zu erwarten ist. 
(Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung enthält nur eine Hochrechnung. (Ebenfalls wird auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Vorsorge hingewiesen!)

Wichtig für Selbständige und vor allem für selbständige Handwerker, ist das Thema Zwangsmitgliedschaft. Prüfen sie ob sie noch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind. Dies hängt von der ausgeübten Tätigkeit und von der Rechtsform ab. Wer sich als Einzelunternehmer selbstständig macht und dessen Betrieb der Anlage A der Handwerksordnung zugerechnet wird, ist 18 Jahre lang Pflichtmitglied in der GRV. Auf den Zeitraum werden Ausbildungs-, Gesellen- und Erziehungszeiten angerechnet. Für Handwerker aus anderen Gewerken und GmbH-Inhaber entfällt diese Versicherungspflicht.

Die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Rentenversicherung und/oder die Nutzung der Vorteile einer Rürup-Rente haben das wesentliche Merkmal, das Sie in der Ansparphase insolvenzgeschützt sind, also auch in jedem Fall für die Altersvorsorge gesichert sind.
Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit dürfen die erworbenen Rentenansprüche nicht von Gläubigern gepfändet werden. 
Ob sich für freiwillig Versicherte, die kurz vor dem Leistungsantrag der GRV stehen, die Einzahlung von Sonderzahlungen lohn, sollten sie direkt mit ihrem Rentenberater der Rentenversicherungsanstalt besprechen.
Sonst ist das kapitalgedeckte System der Rüruprente sicherlich leistungsstärker. 

Der frühe Vogel fängt den Wurm. Für alle Vorsorgekonzepte gilt, je früher desto besser. Der Zinseszinseffekt ist der größte Hebel. Vor allem nach dem Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit sollten Handwerker so schnell wie möglich mit dem Aufbau des Vorsorgevermögens beginnen. 
Je mehr Zeit fürs Ansparen zur Verfügung steht, umso besser kann auch mit überschaubaren Raten ein finanzielles Polster wachsen. Beispiel für einen Fondssparplan mit einer angenommenen jährlichen Rendite von vier Prozent: Wer 30 Jahre Zeit hat, um 200.000 Euro anzusparen, benötigt eine Monatsrate von 290 Euro. Bleiben hingegen nur 20 Jahre, steigt die notwendige Monatsrate auf knapp 550 Euro.

Ihr Vorsorgeportfolio sollte auf verschiedene Anlageklassen und Produktlösungen verteilt sein. Damit bewahren Sie die höchstmögliche Flexibilität und nutzen alle möglichen Förderungen.

Es gehören Versicherungen, Fonds- und Banksparpläne genauso dazu, wie auch vermietete und selbstgenutzte Immobilien, Unternehmensbeteiligungen und Edelmetalle.
So umschiffen Sie auch Krisen glimpflicher.

Da sie alle "Ansparungen" aus ihrem Einkommen finanzieren, sollte ihre Arbeitskraft entsprechend absichert sein, um Ausfälle finanziell abzufedern!

Tipps für den saisonbedingten Reifenwechsel

Berlin, 24.10.2017

Es gibt vom Gesetzgeber kein vorgegebenes Datum zu dem der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen oder umgekehrt erfolgen muss. Entscheidend ist, mit an die Witterung angepasster Bereifung unterwegs zu sein.
In der "Schlechtwetter-Saison" ist dieses Gebot besonders wichtig. Laut § 2 Absatz 3a StVO müssen bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte“ auf allen Rädern eines Pkws, der auf öffentlichen Straßen gefahren wird, Winterreifen montiert sein".
Bei Verstößen droht nicht nur ein Bußgeld von bis zu 120 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Man gefährdet auch sich und andere und muss mit eingeschränktem Versicherungsschutz rechnen.
Es kann auch bei unverschuldeten Unfällen eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn nicht die passende Bereifung gefahren wurde. Der Vollkaskoversicherer kann Abzüge wegen der Einrede "grober Fahrlässigkeit " geltend machen.


Was sind eigentlich Winterreifen?

Der Begriff "Winterreifen" kommt aus der Umgangssprache.
Die aktuellste Verordnung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften regelt seit 2007 das als Winterreifen nur noch solche gelten , die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind.
(Das können durchaus auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen sein.
Reifen mit dem bekannten M+S-Symbol, die bis zum 31.Dezember 2017 hergestellt werden oder werden, dürfen noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden.

Sommerreifen sind für warme Temperaturen ausgelegt. Wenn es zu kalt ist verhärten sie und die Haftung lässt nach.
Umgekehrt haben Winterreifen eine weichere Gummimischung und kommen mit tiefen Temperaturen besser zurecht.
Es empfiehlt sich von Sommer- auf Winterbereifung zu wechseln, wann die Temperatur morgens unter 7 Grad Celsius fällt ...
Ggf. sind sich Höchstgeschwindigkeitsangaben des Herstellers zu beachten.
Weitere Details zum Thema Winterreifen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Wenn die Räder in der eigenen Garage oder Keller eingelagert werden, sollte für die Sommerreifen die Profile kontrolliert werden und die Reifen auf Beschädigungen untersucht werden.
Reifen und auch Kompletträder (Reifen auf Felgen) sollten immer stehend oder auf einem Felgenbaum aufgehängt und nicht flach übereinander liegend gelagert werden.
Zudem sollte vor der Einlagerung der Luftdruck um 0,5 bar erhöht werden, um sie stabiler zu lagern.
Wenn möglich sollten die Reifen alle paar Wochen gedreht werden. Ideal ist ein trockener Raum mit einer Temperatur zwischen 15 und 25 Grad.

Die Position der Reifen am Fahrzeug zu Kennzeichen (z.B. mit Kreide) hilft bei der Montage in der kommenden Saison.

Die Vorteile der Mobilitätsgarantie und Nutzung des AXA-Werkstattnetztes

Berlin, 13.10.2017

- Hol- und Bring-Service
- Professionelle Reparatur mit Originalteilen (die Herstellergarantie bleibt unberührt)
- zusätzlich 6 Jahre Garantie auf die Reparatur
- Fahrzeugreinigung
- kostenfreies Ersatzfahrzeug

Kostenvoranschlag:
- die Werkstatt vereinbart einen festen Termin
- sie zahlen keine Gebühren für die Erstellung
- an dem über eine Partnerwerkstatt erstellten Kostenvoranschlag werden keine Kürzungen vorgenommen
- Wahlmöglichkeit zur fiktiven Abrechnung oder Reparatur

Wollen Sie mehr erfahren und zukünftig diese Vorteile nutzen, rufen Sie uns an 030 794 73 80
oder schreiben uns an denis.lindenblatt@axa.de<mailto:denis.lindenblatt@axa.de>

Unfallvorsorge- 7 von 10 Unfällen passieren in der Freizeit!

Berlin, 18.07.2017

Und wie sind Sie abgesichert?
 
Eine Unfallversicherung ist sinnvoll für Menschen, die sich zuhause und in der Freizeit vor den finanziellen
Folgen unfallbedingter Gesundheitsschäden schützen wollen, denn
manchmal reicht schon ein Sturz von der Leiter, um in eine dauerhafte Zwangslage zu geraten.
 
Bei bleibenden Schäden können Kosten für den Umbau der Wohnung, des Hauses oder der Umrüstung des Autos
entstehen, es können Betreuungskosten anfallen, Fahrtkosten zu Ärzten, Rehamaßnahmen, Kosten für Hilfsmittel u.v.m.

Dafür wird eine Summe für den Fall von bleibenden Schäden (Invalidität) vereinbart. Je nach Schweregrad steht eine höhere Leistung zur Verfügung.
Die Versicherungssumme für Invalidität ist die wichtigste Leistung bei der privaten Unfallversicherung.
Sie sollte abhängig von Ihrem Alter etwa das Vier- bis Sechsfache Ihres Jahreseinkommens betragen.
 
Des Weiteren ist auch darauf zu achten, dass die verbesserte Gliedertaxe zu Grunde liegt. Dann entsteht der Leistungsanspruch schon früher.
 
Da die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung stark begrenzt (decken nur die Arbeitszeit sowie den direkten Weg zur und von der Arbeit nach  Hause ab) sind, sollte dies um eine private, passende Vorsorge ergänzt werden.
 
Kinder haben den höchsten Absicherungsbedarf, da sie über einen sehr langen Zeitraum finanziell versorgt werden müssen.
 
Wenn Sie mehr erfahren möchten, rufen Sie an 030 794 73 80 oder schreiben mir eine Nachricht an
Denis.lindenblatt@axa.de.

Elementarschäden

Berlin, 04.07.2017

Um die Kosten für die Schadenbeseitigung nach extremen Wetterereignissen über eine Versicherung abrechnen zu können, benötigen Hausbesitzer und Mieter eine Erweiterung der Gebäude - und/oder Hausratversicherung um die Elementarschadenabsicherung.

Das können z. B. sein:

  • Starkregen
  • Hochwasser
  • Überschwemmung (z.B. vollgelaufene Keller, Unterspülung)


Infolgedessen muss der  Keller trockengelegt, Elektro-und Wasserleitungen aus­getauscht, die Wände neu verputzt und gestrichen werden….
 
Rufen Sie an 030 794 7380 oder schreiben Sie eine Nachricht an denis.lindenblatt@axa.de!

Auslandsreise Krankenversicherung – worauf kommt es an?!

Berlin, 01.07.2017

Während des Urlaubs können einige Dinge passieren (z.B. einen Fuß umknicken während einer Wanderung oder eine Lebensmittelvergiftung durch schlechtes Essen) die nicht nur sehr unerfreulich sind, sondern die auch durch den Klinik- oder Arztbesuch sehr teuer werden können.
Gerade deshalb ist es wichtig eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen!
(In den USA kostet ein einziger Krankenhaustag umgerechnet ca. 6.000 Euro und ein medizinischer Rücktransport aus der Türkei kann bis zu ca. 22.000 Euro zu Buche schlagen!) Die Kosten dafür werden kaum von einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Eine Krankenversicherung für Singles kostet unter 10€ im Jahr und kann Sie vor hohen Kosten schützen!

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur einen Teil der medizinischen Behandlung, weil Deutschland mit bestimmten Ländern, innerhalb der europäischen Union und dem europäischen Wirtschaftsraum, ein Sozialversicherungsabkommen hat. Es gilt allerdings nur für im Urlaubsland übliche Versorgung bei dort zugelassen Ärzten. Eine eventuelle Selbstbeteiligung müssen die Patienten selbst übernehmen. Die Krankenkasse übernimmt nie die Verantwortung, wenn der Patient nicht selbst nach Deutschland zurückreisen kann oder für eine Operation nach Deutschland transportiert werden muss. Außerdem benötige der Versicherte eine europäische Gesundheitskarte, die meist auf der Rückseite einer normalen Versicherungskarte zusehen ist. In einigen Ländern benötigen die Versicherten ein spezieller Urlaubskrankenschein von deren Krankenkasse. Die Krankasse übernimmt die Kosten von der Behandlung nicht, wenn kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland zugestimmt hat.

Während des Urlaubs, wird öfter die privatärztliche Rechnung auch für Medikamente dem Patienten erstellt, die auch nicht von Krankenkasse gezahlt werden. Hier werden nur die Kosten für das gleichwertige Medikament in Deutschland getragen und diese Differenz muss vom Patienten selber getragen werden. In solchen Fällen greift die Auslandsreisekrankenversicherung!

Auch privat versicherte Personen müssen sich überzeugen, ob eine Auslandsreise- Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Der Grund liegt darin, dass im Ausland nicht alle privaten Krankenversicherungstarife die gesamten Kosten abdecken.

Außerdem ist es auch nötig, die vorhandene Leistung oder Kriterien, die über die Kreditkarte oder den Autoclub angegeben sind, zu überprüfen. Oft ist diese Krankenversicherung fürs Ausland auch in einer Mitgliedschaft im Automobilclub enthalten. Auch dort sollten Sie auf alle Fälle die Inhalte dieser prüfen und mit klassischen Policen vergleichen!

Was sollten Sie beachten?

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist nicht teuer. Die Singles können sich jährlich für unter 10 Euro, die Familien für ca. 30 Euro und die Senioren bis zu 50 Euro versichern. Die Auswahl der Versicherung Sie nicht vom Preis abhängig machen, für guten Schutz lieber ein paar Euro mehr zahlen als im Nachgang Schwierigkeiten zu haben oder gar auf Kosten sitzen zu bleiben!
Grundsätzlich haben die Verträge eine Laufzeit von einem Jahr und werden automatisch verlängert wenn sie nicht Fristgerecht gekündigt haben. Die Kündigungsfrist liegt zwischen einem und drei Monaten.

  • Reisedauer
    Alle Reisen im Laufe von einem Jahr sind in einer Auslandsreise-Krankenversicherung versichert, wenn die festgelegte Dauer nicht überschritten wird. Die Tarife unterscheiden sich in der Dauer eines Auslandsaufenthaltes. Diese liegen zwischen 42 und 70 Tagen maximal am Stück. Egal wie oft Sie innerhalb von einem Jahr verreisen, dies macht kein Unterschied, da die Dauer der einzelnen Aufenthalte im Ausland nicht addiert wird! Es ist zu beachten, dass die Urlaubsdauer nicht die festgelegte maximale Aufenthaltsdauer überschreiten soll!
    Wenn Sie mehr als 70 Tage verreisen, gibt es dafür eine spezielle Auslandskrankenversicherung. Es ist für Studenten im Auslandssemester und für Weltreisen auf alle Fälle sinnvoll! Bei dieser Variante werden die einzelnen Tage versichert, welche Sie sich im Ausland aufhalten!
  • Kostenübernahme
    Die Kosten sollten für alle medizinischen Leistungen von der Versicherung begleichen werden. Dies sind: Hilfe nach Sportunfällen, Untersuchungen bei Schwangerschaftskomplikation, provisorischer Zahnersatz, Behandlung psychischer Erkrankungen und zusätzlich verordnete Hilfsmittel wie ein Rollstuhl. Es ist notwendig, dass die Kinder mit ihren Eltern im Krankenhaus mitgenommen werden können (Rooming-in).
    Wenn eine Erkrankung bevor die Reisen durch ärztlich festgelegt wurde, schließt sich in Gute Tarife aus. Es soll nicht solche unkonkreter Formulierung wie „akute Erkrankungen“ vorhanden sein.
  • Geltungsbereich
    Ein weltweiter Versicherungsschutz bietet den richtigen Schutz, egal wo Sie sind. Deswegen wählen sie am besten solche Tarife, weil in USA und Kanada nicht die alle Tarife abgedeckt sind.
  • Medizinischer Rücktransport
    Die Unternehmen sollen auch die Rücktransportkosten, die sinnvoll und vertretbar sind, tragen und nicht nur bestimmte, die notwendig sind. Diese Kriterien sollten in den Versicherungsbedingung enthalten sein.
  • Schwangerschaft
    Die Versicherung soll die Behandlungen und Untersuchungen als auch die Entbindung bezahlen. Dabei ist zu beachten, wie die Fristen für Neugeborgene in den Bedingungen aufgelistet sind. Häufig sind Babys mitversichert. Aber bei manchen Tarifen soll der Vertrag eines Elternteils mindestens seit drei Monaten existent sein.
  • Bergungskosten
    Die Bergungskosten werden nicht von der gesetzlicher Krankenversicherung bezahlt. Wenn ein Rettungshubschrauber in unwegsamen Gelände nötig ist, hat der Versicherte recht auf die Kostenerstattung. Bei den Bergungskosten müssen die Wintersportler oder Wanderer auf die Erstattungsgrenze achten.
    Falls Sie den Abschluss von einer Versicherung vergessen haben

Der Abschluss von Auslandsreise-Krankenversicherung dauert nicht lange. Wenn Sie die Versicherung abschließen möchten, aber vergessen haben, können Sie immer noch in der letzten Minuten diese Versicherung abschließen. So lange Sie in Deutschland sind, können Sie Online diese online abschließen und per Mail mit auf die Reise nehmen! Das aktuelle Darum wird durch die Unternehmen als Versicherungsbeginn angenommen.

Kürze Bekräftigung zum Abschluss:

  • Wenn Sie gesetzliche Krankenversichert sind brauchen Sie im Urlaub eine Auslandsreisekrankenversicherung
  • Wenn Sie privat versichert sind, prüfen Sie den Schutz auf Reisen im Ausland
  • Wenn Sie keine Auslands-Krankenversicherung haben schließen Sie vor dem Urlaub eine ab. Wenn Sie sich bereits im Ausland befinden ist dieser Abschluss nicht mehr möglich!

Wenn Sie weitere Fragen rund um diese Versicherung haben, stehen wir Ihnen gerne in unsrem Büro in Limburg zur Verfügung!

Sie können eine Auslandsreisekrankenversicherung auch direkt unter diesem Link abschließen:

Unter- oder Überversicherung in der Gebäude- und Hausratversicherung

Berlin, 01.09.2017

Eine angemessene Versicherungssumme ist die Voraussetzung um im Schadenfall nicht auf einem erheblichen Eigenanteil sitzen zu bleiben oder über Jahre eine zu hohe Versicherungsprämie zu zahlen.
Es handelt sich dann um eine Über- oder Unterversicherung.
Eine Unterversicherung liegt vor,  wenn der Wert der versicherten Güter höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Im Schadenfall finden dann nur eine anteilige Entschädigung (Quote) statt, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.(Bei der Überversicherung ist genau umgekehrt. Entschädigt wird aber nur der entstandene Schaden.)
 
Beispielsweise: Sie haben vor vielen Jahren eine Hausratversicherung abgeschlossen und eine Versicherungssumme von EUR 35.000 abgeschlossen.
Nun haben sich im Laufe der Zeit Werte angesammelt, vielleicht sind Sie auch umgezogen und der Vertrag wurde nie angepasst.
(Oft wird die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme auch unterschätzt.) Der Wiederbeschaffungswert sind EUR 90.000.
In einem Totalschaden-Fall, z.B.  nach einem Brand, bekommen Sie nun max. die vereinbarte Summe plus evtl. einer Vorsorge in Höhe von 10%. Die Differenz ist ihr Eigenanteil.  Bei einem kleineren Schaden wird eine prozentuale Entschädigung vorgenommen.
 
Deshalb ist eine regelmäßige Prüfung aller Verträge wichtig und notwendig. Wir empfehlen einmal im Jahr.
 
Um nicht in diese Falle zu tappen, sollte für die Festlegung der Versicherungsssumme eine entsprechende Wertermittlung genutzt werden.
Dadurch entspricht die Versicherungssumme in der Police auch dem notwendigen, abzusichernden Wert und der Versicherer bietet Unterversicherungsverzicht.

Wie kann ich eine Unterversicherung vermeiden?

Wenn eine Unterversicherungsverzichtklausel Vertragsgrundlage ist, verzichtet der  Versicherer im Schadenfall bis zur vereinbarten Höhe des Unterversicherungsverzichts auf eine Prüfung.
Zusätzlich macht die Vereinbarung einer Dynamik Sinn, da sich die Wiederbeschaffungskosten oder Handwerkertätigkeiten z.B. von Hausratgegenständen stetig erhöhen (Inflation etc.).
Es gibt einen ähnlichen Mechanismus in der Wohngebäudeversicherung, der in den Verträgen üblicherweise schon verankert ist, die sogenannte Gleitende Neuwertversicherung.
 
Auf dem Markt sind zwei Modelle üblich um den Wert des Hausrates zu  ermitteln. Bei der Quadratmetermethode wird pro Quadratmeter ein Pauschalbetrag angesetzt.
Dieser liegt in der Regel zwischen 650 und 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Bei der anderen Möglichkeit, dem Versicherungssummenmodell, wird hingegen die exakte Summe ermittelt, es werden alle Hausratsgegenstände aufgezählt und bewertet. Das ist sehr aufwendig und ist oft fehlerhaft.
Wichtig ist grundsätzlich eine Protokollierung bestimmter Werte und Gegenstände, z.B. von Fahrrädern, Sammlungen, teuren Einzelstücken etc., damit läuft die Schadenregulierung reibungsloser ab.
 
Wollen Sie mehr erfahren oder haben Fragen, rufen Sie an 030 794 73 80 oder senden mir eine Nachricht an denis.lindenblatt@axa.de

Versicherungsschutz –auch unterwegs

Berlin, 22.09.2017

Eine Hausratversicherung deckt nicht nur Sachschäden in den eigenen vier Wänden ab.
Für Urlauber kann beispielsweise die „Außenversicherung“ sinnvoll sein. Dann zahlt der Hausratversicherer auch,
wenn in ein verschlossenes Hotelzimmer oder die Ferienwohnung eingebrochen wurde.
Wird in ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung eingebrochen, zahlt den Schaden in der Regel eine gute Hausratversicherung.
Die Entschädigungsleistung der Außenversicherung ist auf eine bestimmte Versicherungssumme begrenzt. Üblich sind zehn bis zwanzig Prozent der Versicherungssumme.
Für Wertsachen, Schmuck und Bargeld gibt es meist nur eine  Leistung, wenn sie im Hotelsafe weggeschlossen werden.
Der "einfache“ Diebstahl (unbemerkt) ist gewöhnlich nicht mitversichert. Anders hingegen bei Raub: Wird ein Täter gewalttätig oder droht das zumindest an, dann kann man sich die gestohlenen Dinge von der Versicherung ersetzen lassen.
Bei längeren Reisen die länger als 60 Tage dauern, sollte dies auch dem Hausratversicherer angezeigt werden, das dies eine Gefahrerhöhung darstellt und man so den Versicherungsschutz nicht gefährdet. Des Weiteren sollte jeder Schaden auch der Polizei gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig, wenn auch Ausweise und Kreditkarte gestohlen wurden. Diese Dokumente sofort sperren lassen!

HIER WAR URSPRÜNGLICH EINE REFERENZ, DIE ABER NICHT MIT MIGRIERT WURDE. ÜBERPRÜFEN SIE BITTE DEN INHALT!