Die Reiserücktrittsversicherung der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen
Lassen Sie sich die Stornokosten einer abgesagten Reise ersetzen
Durch eine private Altersvorsorge sind Sie im Ruhestand gut abgesichert
Der Urlaub steht vor der Tür. Nach dem Corona-Lockdown und den letzten anstrengenden Wochen im Büro freuen Sie sich natürlich auf die schönste Zeit des Jahres. Sie mögen gar nicht daran denken, dass Ihre Pläne durchkreuzt werden könnten.
Dann passiert es doch: Sie laufen überhastet die Treppe hinunter und fügen sich bei dem Treppensturz einen Armbruch zu. Wegen des Krankenhausaufenthalts ist an die bevorstehende Reise gar nicht mehr zu denken. Haben Sie jetzt eine Reiseschutzversicherung abgeschlossen, erleiden Sie zumindest keine finanziellen Nachteile.
Lesen Sie den folgenden Text der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen, erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Abschluss und den Vorteilen einer Reiserücktrittsversicherung.
In welchen Fällen sollten Sie nicht auf den Versicherungsschutz für eine ausgefallene Reise verzichten?
Sie planen mit Ihrer Familie einen Urlaub im Ausland, möchten als Single durch die Welt trampen oder im Seniorenalter die Freiheitsstaue in New York sehen?
Das sind sicherlich sehr lohnenswerte Unternehmungen. Kommt aber ein Unfall, eine Erkrankung oder ein anderer Grund dazwischen, sind Sie gezwungen, die Reise abzusagen. Den Ersatz dieser Reise kann Ihnen keiner bieten. Aber mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bekommen Sie zumindest Ihre Stornokosten ersetzt.
Deshalb empfehlen wir von der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen Ihnen unabhängig von Alter oder Familienstand immer eine Reiserücktrittsversicherung, wenn Sie gerne auf Reisen gehen.
Beachten Sie!
Wir empfehlen Ihnen, den Grund für den Reiserücktritt nicht zu erfinden oder eine Krankheit vorzutäuschen. Bei Zweifeln ist der Versicherungsberater berechtigt, Sie um die Vorlage eines ärztlichen Attests zu bitten. Ist Ihnen dies nicht möglich, weil Sie die Krankheit erfunden haben, muss er davon ausgehen, dass Sie die Versicherung betrügen wollten.
Wann springt die Reiserücktrittsversicherung ein?
Sagen Sie eine Reise ab, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Denn unabhängig davon, welchen Grund Sie für die Stornierung Ihrer Reise angeben, können der Reiseveranstalter oder das Hotel die Kosten für die Reservierung des Zimmers auch jetzt noch von Ihnen verlangen.
Mit einer Reiserücktrittsversicherung kommt Ihr Versicherungsunternehmen für den Ersatz der Reisekosten auf, wenn der Anlass für die ausgefallene Reise Sie unerwartet trifft. Folgende Gründe erkennt Ihr Versicherungsunternehmen z. B. an, um der Leistungspflicht nachzukommen:
Sie waren kurz vor der Reise bei Ihrem Arzt, um sich noch einmal komplett durchchecken zu lassen. Dabei stellt dieser die Diagnose einer unerwarteten Erkrankung, die es Ihnen unmöglich macht, Ihre Reise anzutreten. Als Nachweis gilt das Attest des Arztes, in dem er Ihre Reiseunfähigkeit bestätigt.
Sie wurden bestohlen oder überfallen? Können Sie infolge einer Straftat Ihren Urlaub nicht antreten, stellt dies einen Grund für Ihren Reiseschutzversicherer dar, die Kosten der Stornierung zu übernehmen.
Kurz nach der Buchung Ihrer Reise erhalten Sie Post vom Gericht. Sie müssen in einer Verhandlung vor Gericht aussagen. Und dies ausgerechnet zu einer Zeit, in der Sie eigentlich auf dem Weg nach Mallorca sind. Selbstverständlich übernimmt die AXA die Stornokosten.
Um Ihr Flugzeug zu erreichen, nutzen Sie die Straßenbahn. Ausgerechnet an Ihrem Abreisetag hat diese Verspätung. Weil Sie nicht mehr rechtzeitig vor Ort sind, hebt der Flieger ohne Sie ab. Auch dies ist ein Grund für Ihren Versicherer, die Übernahme der Kosten zuzusagen. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie mit Ihrem Auto in den Urlaub fahren und im Stau stecken bleiben.
Wann bietet die Reiserücktrittsversicherung keinen Versicherungsschutz?
Ihr Versicherer ist nicht verpflichtet, die Leistungen aus einer Reiseschutzversicherung zu übernehmen, wenn Sie den angegeben Grund nicht nachweisen können. Stellen Sie sich bei dem Antrag auf Erstattung der Stornokosten in jedem Fall darauf ein, dass Sie den Anlass nachweisen müssen. Reichen Sie hierzu neben dem Attest und dem Versicherungsnachweis auch Ihre Buchungsunterlagen und ein ausgefülltes Schadensformular ein.
Befinden Sie sich wegen der anhaltenden Corona-Pandemie gerade in Quarantäne, dürfen Sie keine Reise unternehmen. Dies wirkt sich auch auf Ihren Versicherungsschutz aus der Reiseschutzversicherung aus. Buchen Sie trotzdem, müssen Sie die Kosten der Stornierung aus eigener Tasche zahlen.
Gilt für das Land, in das Sie einreisen möchten, eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, ist die Versicherung nicht zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn diese Reise ausfallen sollte.
Darüber hinaus können Sie auch nicht auf den Versicherungsschutz hoffen, wenn Ihnen die Reise nach der Buchung zu riskant erscheint, weil in dem Urlaubsland gerade ein Bürgerkrieg ausgebrochen ist.
Beachten Sie ebenfalls!
Von dem Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung profitieren Sie, wenn der Grund für die Stornierung der Reise offensichtlich und nachvollziehbar ist. Dies bedeutet, dass Sie den Anlass des Reiserücktritts gegenüber dem Versicherungsunternehmen auf Nachfrage nachweisen müssen.
Reiserücktrittsversicherung - Wissenswertes zum Schluss
Geben Sie bei Abschluss der Versicherung an, mit welchen Personen Sie die Reise antreten möchten. Diese Personen sind mitversichert.
Der Umfang der Kosten hängt vom Einzelfall ab. Müssen Sie die Reise wegen eines Ereignisses absagen, dass Sie versichert haben - z. B. eine Erkrankung oder ein Unfall - übernimmt die Versicherung die Stornierungskosten. Planen Sie die Reise zu einem späteren Zeitpunkt, übernimmt die AXA auch diesen Aufwand bis zur Höhe der Stornokosten.
Damit Sie in jedem Fall von den Leistungen Ihrer Reiserücktrittsversicherung profitieren können, empfehlen wir Ihnen, diese gleich mit der Reisebuchung abzuschließen.
Haben Sie bei Abschluss Ihrer Versicherung mit dem Versicherer vereinbart, dass ein Ergänzungsschutz wegen COVID 19 gelten soll, übernimmt die AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen die Kosten der Stornierung, wenn Sie an Corona erkranken. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Reise nicht in einem Hotel, sondern in einer Ferienwohnung geplant haben.
Müssen Sie Ihre Reise wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung abbrechen, kommt die AXA ebenfalls für Ihren Versicherungsschutz auf. In diesem Fall übernehmen wir den Mehraufwand für An- und Abreise. Außerdem erstatten wir Ihnen die Reiseleistungen, die Sie wegen des Abbruchs nicht in Anspruch nehmen konnten. Sprechen Sie mit Ihrem Berater bei der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen, um zu erfahren, welche Leistungen in Ihrem individuellen Fall versichert sind.
Kontaktieren Sie uns
AXA Regionalvertretung Daniel Martin
Unabhängig davon, ob Sie als Single, mit Ihrer Familie oder im Seniorenalter unterwegs sind, raten wir Ihnen immer Vorsorge zu treffen, wenn Sie auf Reisen gehen möchten. Die Gründe für einen Reiserücktritt sind vielfältig und könnten eher eintreten, als Ihnen lieb ist. Wie gut ist es dann, dass Sie sich nicht um das verlorene Geld, sondern Ihre Genesung kümmern können.
Wir von der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen bieten Ihnen mit unserem Angebot zur Reiseschutzversicherung einen umfassenden Versicherungsschutz. Wir hoffen natürlich, dass Sie Ihre Reise antreten können und einen schönen Urlaub verleben.
Sie haben soeben den Informationstext zur Reiserücktrittsversicherung gelesen.
57074 Siegen
Untere Dorfstr. 25
57074 Siegen
08:30 bis 17:00
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