Die Oldtimer-Versicherung der AXA Regionalvertretung
Daniel Martin in Siegen

Für die Absicherung fahrbarer Werte

Welche Vorteile hat eine Oldtimer-Versicherung der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen?

Mit der Oldtimer-Versicherung erhalten Sie Topleistungen für Ihren Wert auf Rädern. Obwohl es unterschiedliche Modelle und zahlreiche Baureihen gibt, haben alle Oldies eines gemeinsam: Sie versprühen auf der Straße ihren Charme vergangener Jahrzehnte und besitzen einen eigenen Charakter. Sind Sie stolzer Besitzer eines Oldtimers, werden Sie sicherlich viel Zeit und Mühe in die Pflege und Wartung stecken. In den meisten Fällen ist nicht nur der materielle Wert immens hoch, sondern zweifelsohne auch der ideelle. Stellen Sie daher nicht nur hohe Ansprüche an Ihre Arbeit, sondern auch an Ihren Versicherungsschutz. Mit der Oldtimer-Versicherung der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen schützen Sie Ihr Fahrzeug umfassend ab. Heute und für das nächste geschichtliche Kapitel.
 
Der Versicherungsschutz für sämtliche Zulassungsarten*

  • Es besteht die Möglichkeit der Leistungserweiterung in der Teilkaskoversicherung.
  • Sie erhalten einen speziellen Pkw-Schutzbrief für Oldtimer.
  • Wir garantieren einen umfangreichen Service.
  • Sie sichern sich günstige Beiträge.

*Bei einem „normalen" schwarzen Kennzeichen sowie historischen Kennzeichen, einem roten Oldtimer-Kennzeichen, Saisonkennzeichen inklusive historischem Saisonkennzeichen. Hierbei muss der Zulassungszeitraum mindestens 5 Monate betragen. Beachten Sie, dass Oldtimer mit Saisonkennzeichen über die Wintersaison, z. B. Oktober bis April, nicht zu besonderen Konditionen in der Oldtimer-Versicherung versichert werden.

Die Voraussetzungen für die Oldtimer-Versicherung der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen im Überblick

[axaordbv] [ort] [name] | Oldtimer-Versicherung

Nachfolgend zeigen wir Ihnen welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie Ihren Oldtimer versichern lassen können. Und, was eingehalten werden muss, um von unseren Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoleistungen sowie dem optionalen Schutzbrief bei der Oldtimer-Versicherung zu profitieren. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Zulassung.

Erstzulassung bis 31.12.1979

Nachfolgende Voraussetzung müssen der Oldtimer und Sie mitbringen, damit Ihr Fahrzeug in der Oldtimer-Versicherung versichert werden kann, wenn diese erstmalig vor dem 31.12.1979 zugelassen wurden:

  • guter Erhaltungs- und weitestgehender Originalzustand
  • geringe jährliche Fahrleistung bis ca. 8.000 km
  • Einsatz als Zweitfahrzeug. Dazu muss ein Pkw für die tägliche Nutzung vorhanden sein.
  • Garagenstellplatz
  • Fahrer über 23 Jahren
  • Zulassung auf den Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass Halter und Versicherungsnehmer identisch sind.

Wir möchten sie zudem darauf hinweisen, dass bei einem Fahrzeugwert ab 25.000 € (sonstige Oldtimer ab 10.000 €) ein Marktwertgutachten, das nicht älter als zwei Jahre ist, erforderlich wird. Dieser „Kurzcheck“ gilt nur für Fahrzeuge mit einem Marktwert bis 50.000 €. Liegt dieser bei Ihrem Fahrzeug darüber, ist ein Standardgutachten notwendig.

Erstzulassung zwischen 1.1.1980 und 31.12.1991

Ist der Oldie zwischen 01.01.1980 und dem 31.12.1991 erstmalig zugelassen, gelten für die Oldtimer-Versicherung folgende Bedingungen:

  • Überdurchschnittlich guter Erhaltungs- und Originalzustand
  • ein max. 2 Jahre altes Marktwertgutachten mit der Zustandsnote 2 oder besser
  • Ein Mindestwert von 4.000 €. Beachten Sie, dass ein „Kurzcheck“ nur für Fahrzeuge mit einem Marktwert bis 50.000 € akzeptiert wird. Haben Sie ein höherwertiges Fahrzeug im Besitz, ist ein Standardgutachten erforderlich.
  • jährliche Fahrleistung bis ca. 8.000 km
  • Einsatz als Zweitfahrzeug. Es muss ein Pkw für die tägliche Nutzung vorhanden sein.
  • Garagenstellplatz
  • Fahrer über 30 Jahre
  • Zulassung auf den Versicherungsnehmer. Das bedeutet, dass Halter und Versicherungsnehmer identisch sind.

Leider entfallen folgende Zustände aus der Oldtimer-Versicherung:

  • alle modifizierten und für den historischen Rennsport veränderte Fahrzeuge
  • Kleinserien- und Homologationsmodelle
  • Fahrzeuge, die in einem schlechten Erhaltungszustand sind
  • Oldtimer im Alltagsgebrauch
  • Wohnmobile und zu Wohnzwecken nutzbare Fahrzeuge
  • Fahrzeuge mit gewerblicher Nutzung sowie Werbemobile
  • alle Repliken, Nach- und Eigenbauten
  • Hochzeitsfahrten
  • Oldtimer mit Erstzulassung ab 1980 mit rotem Dauerkennzeichen
  • Saisonkennzeichen über die Wintermonate

Unser Tipp zur Oldtimer-Versicherung

Profitieren Sie von dem Zulassungszeitraum und den Saisonkennzeichen, denn bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraums erhalten Sie von uns für maximal 18 Monate Beitragsfreiheit, sobald die Saison bzw. der Zulassungszeitraum im Kalenderjahr mindestens 5 Monate bestanden hat.

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Die FAQ zur Oldtimer-Versicherung

Weil es immer wieder zu vielen Fragen bei einer Oldtimer-Versicherung kommt, haben wir von der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen Ihnen nachfolgend einige der Wichtigsten zusammengetragen und professionell beantwortet.

Was kostet das Gutachten für einen Oldtimer?​

Ein Standardgutachten bekommen Sie ab etwa 200 € zzgl. MwSt. Dieses empfehlen wir Ihnen generell sowie speziell für die Oldtimer-Versicherung. Dabei wird eine eingehende Untersuchung der einzelnen Baugruppen Ihres Fahrzeugs vorgenommen und Sie erhalten eine vollständige und detaillierte Beschreibung über den Zustand.
 
Den sogenannten Kurzcheck erhalten Sie ab ca. 100 € zzgl. MwSt. Hierbei handelt es sich um eine hinreichende Alternative zum Standardgutachten. Da nur eine oberflächliche Einschätzung vorgenommen wird, kann es im Ernstfall zu Problemen kommen und Sie müssen bei einem Schadenfall mit einer eingehenden Prüfung der Oldtimer-Versicherung rechnen. Bei der Ermittlung eines anderen Marktwerts sind Ihnen die Hände gebunden. Ein Kurzcheck wird zudem nur bei einem Marktwert bis 50.000 € akzeptiert. Danach ist ohnehin ein Standardgutachten erforderlich.

Ab wann kann ich für meinen Oldtimer ein „historisches Kennzeichen“ bekommen?​

Ein historisches Kennzeichen erhalten Sie anhand des Tages der Erstzulassung des Fahrzeugs. Ist Ihr Fahrzeug zum Beispiel am 01.12.1991 zugelassen, holen Sie sich dieses besondere Kennzeichen ab dem 01.12.2021 ab.

Was ist bei Import-Fahrzeugen zu beachten?​

Bei Fahrzeugen, die importiert werden, ist im Fahrzeugbrief nicht das Jahr der Erstzulassung, sondern des Imports vermerkt. Achten Sie darauf, dass Sie sich die Originalzulassungspapiere oder entsprechenden Kopien überreichen lassen.

Für welche Fahrzeuge gilt ein rotes Oldtimer-Kennzeichen und wie bekomme ich es? ​

Seit März 2007 gilt ein Mindestalter von 30 Jahren für rote Oldtimerkennzeichen. Ebenso vorgesehen ist eine Abnahmeprüfung zum H-Kennzeichen. Ihre Zulassungsstelle prüft den Antrag. Bringen Sie zu einem Termin Ihren Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, die Liste der Oldtimerfahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen ausgestattet und bewegt werden sollen und die Deckungszusage der Oldtimer-Versicherung. Zudem wird sich die Zulassungsstelle Daten von dem Verkehrszentralregister in Flensburg einholen. Bedenken Sie, dass rote Dauerkennzeichen nicht für Erstzulassungen ab 1980 in der Oldtimer-Versicherung abgesichert werden.

Für welche Fahrzeuge kann ich ein Saisonkennzeichen bekommen?​

Wenn Sie H-Kennzeichen beantragen, spielt das Alter des Fahrzeugs keine Rolle. Die Berechnung erfolgt hierbei anhand des Saisonzeitraums.

Kontaktieren Sie uns

AXA Regionalvertretung Daniel Martin

Bei uns von der AXA Regionalvertretung Daniel Martin in Siegen ist Ihr Oldie mit der Oldtimer-Versicherung in guten Händen. Gerne informieren wir Sie ausführlich über unsere Versicherungslösung und beantworten weitere Fragen. Setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung.

Untere Dorfstr. 25
57074 Siegen 
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