AXA Lugau Corina Fenzl Hausratversicherung
- Neuwertentschädigung: Sie bekommen den Neuwert
- Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit
- Individuelle Absicherung dank passender Bausteine
Schauen Sie sich einmal zu Hause um! All Ihre Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte und so weiter besitzen Ihren Wert. Doch wer kommt dafür auf, wenn diese beschädigt oder zerstört werden? Die Hausratversicherung schützt ihren gesamten Besitz in den eigenen vier Wänden gegen Diebstahl, Feuer, Leitungswasser und vieles mehr.
Unser Angebot im Überblick:
Dann vereinbaren Sie bei uns doch ein Beratungsgespräch!
Die Hausratversicherung sichert Ihr Eigentum, also beispielsweise Möbel, Teppich, Kleidung und Elektrogeräte gegen Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel und Leitungswasseraustritt ab. Auf Wunsch können Sie auch individuelle Extras für Ihre Versicherung dazu wählen, welche beispielsweise Fahrräder besonders absichern und eine Glasversicherung einschließen.
Wenn das Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl aus Ihrer Wohnung, der Garage oder dem Keller entwendet wurde, dann ersetzt die Hausratversicherung den Schaden. Durch den Baustein „Fahrrad“ können Sie die Absicherung erweitern und Ihr Fahrrad ist dann auch außerhalb der von Ihnen genutzten Räume, nämlich weltweit und rund um die Uhr versichert.
Bei einem Umzug müssen Sie Ihre Hausratversicherung nicht kündigen. Sie nehmen Ihren Versicherungsschutz einfach in die neue Wohnung oder das neue Haus mit. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass Ihre Hausratversicherung nach dem Umzug auf die neue Postleitzahl und die neue Wohnfläche angepasst werden muss.
Ihre Hausratversicherung können Sie immer zum Ende der Vertragslaufzeit mit Einhaltung jeder jeweiligen Kündigungsfrist – meistes drei Monate – kündigen. Die Kündigung muss dabei schriftlich beim Vermittler oder direkt bei AXA eingehen.