AXA Versicherung Claus Decker oHG in Bad Münstereifel Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz der AXA Versicherung Claus Decker oHG in Bad Münstereifel
Mit dem Jahreswechsel 2017/2018 hat ein neues Gesetz in Deutschland Einzug gefunden – das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Mithilfe der Einführung dieses Gesetzes verfolgt der Gesetzgeber die Absicht die Attraktivität einer betrieblichen Altersvorsorge zu steigern. Diese Zielsetzung erreicht der Staat durch die Einführung des Gesetzes durchaus. Schließlich beinhaltet es vielfältige Fördermaßnahmen, die vor allem die betriebliche Altersvorsorge kleiner und mittelständischer Unternehmen verbessert. Zum einen erhalten Arbeitgeber beispielsweise steuerrechtliche Vorteile und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen eine zusätzliche Bonusrente von Arbeitgeberseite.
Doch neben den beiderseitigen finanziellen Vorteilen bietet das Betriebsrentenstärkungsgesetz noch einen weiteren positiven Nebeneffekt, der nicht zu vernachlässigen ist. Es wird nämlich eine stärkere Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebaut. Doch auch der Ruf des Unternehmens wird gesteigert. Je mehr Sicherheiten ein Betrieb seinen Arbeitnehmern heutzutage bieten kann, umso attraktiver ist er auch für zukünftige Mitarbeiter.
Die wichtigsten Änderungen
Ein wichtiger Bestandteil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist das Sozialpartnermodell. Dadurch können Betriebe eine Altersvorsorge in den Tarifvertrag integrieren. Doch auch die antiquierten Regelungen, die es Unternehmen bisher kompliziert machten eine betriebliche Altersvorsorge für ihre Arbeitgeber anzubieten, werden modernisiert. Die steuerlichen Vorteile, die mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz einhergehen, sind nicht von der Hand zu weisen. Der Arbeitgeber spart hier vor allem bei den Sozialversicherungsbeiträgen seiner Mitarbeiter.
Zudem fördert der Staat die betriebliche Altersvorsorge durch das neue Gesetz auch unmittelbar. Insbesondere leistet er bei Arbeitnehmern deren Monatseinkommen die 2200 Euro nicht übersteigt einen Förderbeitrag.
Die Ersparnis des Arbeitgebers bedeutet auch einen finanziellen Vorteil für den Arbeitnehmer. Schließlich müssen 15% der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als zusätzliches Entgelt an den Arbeitnehmer abgetreten werden.
Daraus ergeben sich folgende Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
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