Die Oldtimer-Versicherung der AXA Versicherung
Claus Decker oHG in Zülpich

In Ihre Lieblingsfahrzeuge stecken Sie viel Zeit und Pflege

Die Oldtimer-/ Youngtimer-Versicherung der AXA Versicherung Claus Decker oHG in Zülpich bietet Ihnen dafür einen sicheren Schutz!
Das es unterschiedliche Typen, Modelle und Baureihen von Fahrzeugen gibt, ist nicht unbekannt. Trotz alledem gibt es eine Gemeinsamkeit aller Klassiker: Sie haben alle den Charakter und den Charme der vergangenen Jahrzehnte. Jeder von Ihnen steckt viel Zeit und Mühe in das Fahrzeug, da diese häufig einen ideellen und beträchtlich materiellen Wert mitbringen. Dabei ist es selbstverständlich, dass auch an den Versicherungsschutz sehr hohe Ansprüche gestellt werden. Die Oldtimer-/ Youngtimer-Versicherung der AXA bietet Ihnen eine Absicherung für die Zukunft. 
 
Folgende Leistungen sind demnach in dem Versicherungsschutz enthalten:

  • Schutz für alle Zulassungsarten
  • Leistungserweiterung in der Teilkaskoversicherung
  • Pkw-Schutzbrief für Oldtimer und Youngtimer
  • günstige Beiträge und umfangreicher Service

Die Produkte der Oldtimer-Versicherung für Kfz im Überblick

Die erstklassigen Leistungen der Oldtimer-Versicherung für Ihren Pkw

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.1979

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1994

Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden

Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1994 erstmalig zugelassen wurden

Haftpflichtleistungen – ein Muss an Sicherheit

Deckungssumme

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Schutzbriefleistungen

Zubuchbar

Zubuchbar

Basisleistungen Teilkasko – wichtiger Schutz für Ihr Auto

Schäden durch Brand, Glasbruch, Diebstahl, Hagel und andere Naturereignisse

Grobe Fahrlässigkeit

Fahrzeug- und Zubehörteile

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Verzicht auf den Abzug "neu für alt"

Schäden durch Schneelawinen

Schäden durch Marderbiss

Leistungserweiterungen Teilkasko – speziell für Ihren Klassiker

Vorsorgeversicherung

Vandalismus

Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet

Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges

Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren

Versicherungsschutz auf der Fähre

Fahrzeugersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden

Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsselentwendung

Erweiterte Deckung für Gespanne

Vollkaskoleistungen – Rundum-Schutz für alle Fälle (Teilkasko mit 150.-€ Selbstbeteiligung ist bereits enthalten)

Vorsorgeversicherung

Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldet) oder Fahrerflucht (Parkschaden)

Rücktransport des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuges nach Unfall

Folgeschäden durch Marderbiss

Schutz vor unerwarteten Risiken

Schutzbrief (zubuchbar, nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung)

Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall des Fahrzeuges

Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall

Kostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon

Fahrzeugrücktransport zur Heimatwerkstatt/Heimatadresse bzw. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall

Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln

Vermittlung ärztlicher Betreuung

Kosten für Krankenbesuch

Besorgung von Vignetten

Warum keine Pannenhilfe?

Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z. B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Oldtimer-Pkw – unabhängig vom Schadensort – in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.

Gut zu wissen!

Beiträge zahlen Sie nur für den Zulassungszeitraum bzw. bei Saisonkennzeichen für den Saisonzeitraum. Bei vorübergehender Abmeldung oder außerhalb des Saisonzeitraumes
genießen Sie für maximal 18 Monate beitragsfreien Ruheversicherungsschutz.

Die Produkte der Oldtimer Versicherung im Überblick

Mit der Oldtimer-Versicherung von AXA erhalten Sie einen Rundum-Schutz für Ihren Young- oder Oldtimer. Sie können beide Fahrzeugvarianten bei uns versichern und erhalten die entsprechenden Leistungen.
 
Oldtimer-Versicherung: In der Oldtimer-Versicherung werden alle PKWs versichert, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden.  Sie erhalten dabei eine Deckungssumme von bis zu 100 Millionen Euro pauschal. Außerdem sind Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro abgedeckt und Schutzbriefleistungen noch zubuchbar.
 
Youngtimer-Versicherung: Unsere Youngtimer-Versicherung schützt alle Fahrzeuge, die zwischen dem 01.01.1980 ud dem 31.12.1987 erstmalig zugelassen wurden. Auch bei dieser erhalten Sie eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal, sowie eine Absicherung von Personenschäden bis zu 15 Millonen Euro. Der Schutzbrief ist hier ebenfalls zubuchbar.

Was sind die Voraussetzungen für eine Oldtimer- /Youngtimer-Versicherung?

Natürlich ist es wichtig, dass Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie eine Oldtimer- /Youngtimer-Versicherung buchen möchten. Diese haben wir Ihnen ebenfalls kurz zusammengefasst:
 
Oldtimer: Versichert werden die Fahrzeuge, die sich in einem guten Erhaltungszustand befinden. Außerdem sollten die Fahrzeuge eine geringe Fahrleistung bis zu ca. 8000 km im Jahr absolvieren. Der Oldtimer muss als Zweitfahrzeug eingesetzt werden. Daher ist ein PKW für die täglichen Fahrten ebenso erforderlich. In der Regel gilt als Voraussetzung, dass der Oldtimer in der Garage abgestellt wird. Er darf außerdem nur von Personen genutzt werden, die über 23 Jahre alt sind.
Wichtig ist: Ab einem Fahrzeugwert von 25 000 Euro ist ein Gutachten für den Marktwert fällig, welches nicht älter als zwei Jahre ist. Der sogenannte Kurzcheck kann nur bei Fahrzeugen mit einem Marktwert bis zu 50 000 Euro genehmigt werden. Bei höherwertigen Modellen ist ein Standardgutachten erforderlich.
 
Youngtimer: Damit Sie eine Youngtimer-Versicherung erhalten, sollte das Fahrzeug auf der Positivliste für Youngtimer stehen. Außerdem muss sich das Fahrzeug in einem überdurchschnittlichen Originalzustand befinden. Das bedeutet, dass ebenfalls ein maximal zwei Jahre altes Gutachten mit der jeweiligen Zustandsnote 2 vorliegen muss. Auch hierbei wird ein Kurzcheck bei Fahrzeugen bis zu 50 000 Euro akzeptiert. Alle anderen brauchen ein Standardgutachten. Des Weiteren darf auch bei einem Youngtimer die Fahrleistung nicht mehr als 8000 km im Jahr betragen und er muss als Zweitfahrzeug eingesetzt werden. Ein Unterschied hierbei ist, dass nur Personen über 30 Jahre das Fahrzeug nutzen dürfen.

Die Oldtimer/Youngtimer Versicherung

Leider können nicht alle Fahrzeuge bei der AXA versichert werden. Für folgende Oldtimer und Youngtimer ist keine Versicherung möglich:

  • Fahrzeuge aus dem historischen Rennsport
  • Kleinserien – und Homologatiosmodelle
  • Fahrzeuge, die in einem schlechten Erhaltungszustand sind
  • ältere Modelle, die für den Alltagsgebrauch genutzt werden
  • Fahrzeuge mit gewerblicher Nutzung
  • Wohnmobile
  • Youngtimer, die ein rotes Dauerkennzeichen haben
  • Fahrzeuge, die als Hochzeitsmobil eingesetzt werden

Wir beraten Sie gerne

Sind noch Fragen offen? Die AXA Versicherung Claus Decker oHG in Zülpich ist für Sie da! Nehmen Sie einfach Kontakt auf oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Mit Ihnen gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihren Oldtimer oder Youngtimer!

AXA Versicherung Claus Decker oHG in Zülpich
Münsterstraße 32
53909 Zülpich
02252/835850
Termin vereinbaren

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