Der „Vorsorgecheck Beamte“ der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich – solide für die Zukunft planen können

AXA Paulußen | Vorsorge-Check für Beamte

Unser Vorsorge-Check für Beamte: Die Beamtenversorgungsuhr

Sie haben sich für die Laufbahn eines Beamten entschieden? Dann sollten Sie im Vorfeld darüber informiert sein, dass sich aus einem Beamtenverhältnis, ganz gleich ob Anwärter, Beamter auf Probe oder Lebenszeit einige Besonderheiten ergeben, die man in dieser Form aus einem regulären Arbeitsverhältnis nicht kennt.

So zahlen Sie als Beamter beispielsweise keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Der Grund hierfür jedoch ist wiederum denkbar einfach: Sie sind als Beamter von der Sozialversicherungspflicht befreit. Demnach zahlen Sie keine Beiträge ein, erhalten aber auch keine Rentenleistungen aus der Versicherung, wenn Sie das Pensionsalter erreicht haben.  Zwar gilt nach heutigem Stand die Pension, im Gegensatz zur Rentenversicherung, die immer mehr Kürzungen zum Opfer fällt, als gesichert. Nichtsdestotrotz haben Sie auch hier mit einer großen Versorgungslücke zu rechnen (bis zu 35 Prozent des letzten Nettogehalts). Das würde bei einem vorausgegangenen Bezug von 3500 Euro eine finanzielle Einbuße in Höhe von 1225 Euro bedeuten.

Schnell wird somit klar: Der derzeitige Lebensstandard wird ohne entsprechende Absicherung keinesfalls aufrechterhalten werden können.

Mit unserem Vorsorgecheck Beamte Ihren späteren Versorgungsanspruch berechnen

Damit Sie bereits heute Ihr persönliches Ruhegehalt errechnen können, bietet Ihnen die AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich unseren „Vorsorgecheck Beamte“ an.  
Dieser macht es Ihnen möglich, einen Näherungswert für den bereits erworbenen Anspruch auf Ruhegehalt und Ihre Versorgung im Falle einer Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit zu ermitteln.

Unsere Berechnung unterliegt den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Eine Berechnung kann beispielsweise, wie das nachfolgende Beispiel zeigt, durchgeführt werden:

  • Als verheiratete und vollbeschäftigter Beamter sind Sie in der Besoldungsordnung „A“ eingruppiert (A03-A16). Ihr Ehepartner ist nicht im öffentlichen Dienst tätig. Falls doch, kann der Familienzuschlag jedoch nur einmal berücksichtigt werden.
  • Im Falle einer vorliegenden vorzeitigen Dienstunfähigkeit werden lebenslang monatlich 10,8 Prozent der maßgeblichen Pension abgezogen – je 3,6 Prozent pro Jahr, maximal jedoch für einen Zeitraum von Jahren (3 x 3,6 Prozent ergibt 10,8 Prozent).
  • Bei einem Leistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden täglich besteht Anspruch auf eine 50-prozentige Dienstunfähigkeitsrente. Ab einem Leistungsvermögen unter drei Stunden täglich besteht Anspruch auf volle Versorgungsbezüge.

Vorsorgeanalysen und Rentenversicherung für Beamte

Neben dem Beruf leisten gerade Frauen oftmals einen weiteren großen Beitrag für unsere Gesellschaft: Sie erziehen unsere Kinder.  Dies führt jedoch dazu, dass insbesondere Frauen nicht selten in Teilzeit Ihren Dienst verrichten, so dass hierdurch nicht unerhebliche Versorgungslücken entstehen können. Ein weiteres Problem hierbei besteht darin, dass es Beamten – im Gegensatz zu Angestellten – aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht möglich ist, eine betriebliche Altersvorsorge zu vereinbaren. Auch Zuschläge wie die neu eingeführte „Erziehungsrente“ für Mütter kommen bei der Berechnung der Versorgungsbezüge nicht in Frage.

Um sich einen Überblick über zu erwartenden Versorgungsbezügen im Ruhestand machen zu können, empfiehlt sich auch hier unser „Vorsorgecheck Beamte“. Mit diesem können Sie die Höhe der Versorgungslücke ermitteln und in Abhängigkeit dieser entsprechend privat vorsorgen.

Die AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich hält hierfür bedarfsgerechte und auf Sie zugeschnittene Versicherungslösungen bereit. Sprechen Sie uns gern an!

Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin. In der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich sind wir für Sie da!  Wir beraten Sie allumfassend und spartenübergreifen, so dass Sie stets optimal abgesichert sind!

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