Die Diensthaftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich – damit auch Sie Fehler machen dürfen
Wie schnell ist es passiert? Sie missachten versehentlich das Rotlicht für Fußgänger, worauf das herannahende Auto eine Vollbremsung einleitet. Im Zuge dessen kommt es zu einem Auffahrunfall. Der Schaden wird Ihnen zur Last gelegt und Sie werden schadensersatzpflichtig gemacht. Somit müssten Sie diesen auch entschädigen. Schnell kann dies zum finanziellen Ruin führen.
Aber auch im Berufsleben, beispielsweise als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, können Sie sich nicht von etwaigen durch Sie verursachten Schäden freisprechen. Auch in diesen Fällen sind Sie zur Regulierung des Schadens verpflichtet. Darüber hinaus kommt noch hinzu, dass Ihr Dienstherr berechtigt ist, in besonderen Fällen einen Regressanspruch gegen Sie geltend zu machen. Haften müssen Sie auch in diesem Fall mit Ihrem Privatvermögen.
Damit Sie sich an vor den finanziellen Risiken aus Ihrer beruflichen Tätigkeit genauso schützen können wie im Privatleben, bietet Ihnen die AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich eine Diensthaftpflichtversicherung als Zusatzbaustein zur Privathaftpflichtversicherung an.
Wichtig zu wissen: Wir sichern Sie sowohl in der Diensthaftpflichtversicherung als auch in der Privathaftpflichtversicherung stets gegen alle Haftpflichtrisiken ab. Das heißt, wir sichern Sie gegen die finanziellen Folgen aus
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschaden
ab.
Fallbeispiele Sachschaden
Sie genießen in vollen Zügen Ihren Morgenkaffee, als im Nachbarbüro ein lautes Poltern für einen großen Schreck sorgt. In Folge dessen zucken Sie zusammen und der Kaffee ergießt sich über die Tastatur Ihres Computers, wodurch ein kapitaler Kurzschluss den gesamten Rechner zerstört. Unweigerlich ein Schaden, der Ihnen zugerechnet werden kann.
Ebenfalls in die Kategorie der Sachschäden sind die so genannten fiskalischen Schäden im Zusammenhang mit dem Eigentum Ihres Dienstherrn. Beispielsweise, wenn Sie als Polizeibeamter im Rahmen des Streifendienstes Ihre Mütze verlieren und diese nunmehr neu beschafft werden muss.
Fallbeispiel Personenschaden
Sie sind als Lehrer zur Pausenaufsicht eingeteilt. Aufgrund eines lauten Schreis aus der Nachbarschaft sind Sie für einen Moment abgelenkt und bemerken die im Hintergrund beginnende Rauferei zweier Schüler nicht.
Ein Schüler erleidet eine gebrochene Nase, der andere ein blaues Auge. Der hier entstandene Personenschaden ist Ihnen als Aufsichtsperson zuzuschreiben.
Fallbeispiel Vermögensschaden
Im Rahmen eines Anhörungsverfahren zur Überzahlung von ALG II Leistungen haben Sie als Sachbearbeiter versäumt, die Wiedervorlage rechtzeitig zu bearbeiten. Die Jahresfrist und somit auch der Rückforderungszeitraum sind nunmehr abgelaufen.
Es ist ein Vermögensschaden entstanden, der Ihnen zur Last gelegt werden kann, da Sie fahrlässig die Wiedervorlage nicht bearbeitet haben. Ihr Dienstherr hat somit die Möglichkeit im Rahmen des Regressverfahrens den entstandenen Schaden von Ihnen zurückzufordern.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Beratungstermin zum Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung
Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie einen Termin zu einem persönlichen Beratungsgespräch in der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Zülpich.
Neben einer detaillierten Beratung zur Diensthaftpflichtversicherung erhalten Sie ferner eine kostenlose Bedarfs- und Risikoanalyse, um festzustellen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz nach wie vor ausreichend ist.
Sprechen Sie uns an! Wir sind sowohl telefonisch, als auch per E-Mail oder über unser Kontaktformular für Sie da! Wir freuen uns auf Sie!
Münsterstraße 32
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