Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Gummersbach – damit auch Sie Fehler machen dürfen
Eine Haftpflichtversicherung ist gerade in der heutigen Zeit ein absolutes Muss geworden.
Wie schnell ist es passiert? Sie sind auf einer Party eingeladen, und verursachen ein Brandloch in der nagelneuen Couch Ihres Gastgebers. Je nach Modell des Sofas kann dieser Schaden schnell einige Tausend Euro betragen.
Selbstverständlich möchte der Gastgeber den Schaden von Ihnen ersetzt haben und dies auch zu Recht. Die Rechtsprechung ist in diesem Fall eindeutig:
Wer einem Dritten einen Schaden zufügt und dabei die notwendige Sorgfalt außer Acht lässt, handelt im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches fahrlässig und ist damit zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Aus diesem Grund bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Gummersbach eine Diensthaftpflichtversicherung an, die Sie vor den finanziellen Folgen eines gegen Sie gerichteten Schadenersatzanspruchs absichert. Somit brauchen Sie diesen nicht aus eigener Tasche zahlen.
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes unterliegen weiteren Risiken
Sind Sie nunmehr als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst tätig, egal ob als Beamter oder Angestellter, kommt neben privat verursachten Schäden ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Risiko dazu:
Ihr Dienstherr ist Ihnen gegenüber in bestimmten Fallkonstellationen berechtigt, Regressansprüche gegen Sie geltend zu machen. Das Problem hierbei ist, dass Sie in derartigen Fällen mit Ihrem Privatvermögen haften müssen. Aus diesem Grund sollten Sie zusätzlich zur privaten Haftpflichtversicherung eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen.
Unterschiedliche Fallkonstellationen führen zu unterschiedlichen Haftungsfällen
Im Rahmen der Haftung erfolgt eine Unterscheidung in
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Welche wir Ihnen im Folgenden anhand kleiner Fallbeispiele näherbringen möchten.
Sachschaden
Sie trinken an Ihrem Arbeitsplatz ein Glas Wasser, welches Sie versehentlich über die Tastatur schütten. Es entsteht ein Kurzschluss, der den Rechner irreparabel zerstört.
Personenschaden
Eine Schlägerei auf dem Schulhof führt zu einer Platzwunde am Kopf eines Schülers. Weil Sie während der Hofaufsicht unachtsam waren, konnten Sie nicht rechtzeitig einschreiten. Somit ist der Personenschaden Ihnen anzulasten.
Vermögensschaden
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben Sie die Wiedervorlagefrist versäumt. Nunmehr ist es zur Verjährung einer Rückforderung gekommen und der Gemeinde ein finanzieller Schaden entstanden. Da Sie die Wiedervorlagefrist versäumt haben, besteht die Möglichkeit eines Regressanspruches des Dienstherrn Ihnen gegenüber.
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Gummersbach schützt Sie als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ideal gegen mögliche Regressansprüche Ihres Dienstherrn ab.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Beratungstermin – in Gummersbach und Umgebung für Sie da
In Gummersbach und Umgebung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten Sie allumfassend und spartenübergreifend, so dass Sie stets den für Sie individuellen optimalen Versicherungsschutz erhalten.
Aufgrund unserer Risikoanalyse ermitteln wir Ihren notwendigen Versicherungsbedarf und erstellen maßgeschneiderte Angebote für Sie.
Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Gummersbach telefonisch oder jederzeit über unser Kontaktformular – wir melden uns in letzterem Fall umgehend bei Ihnen auf dem von Ihnen gewünschten Kontaktweg zurück!
Steinmüllerallee 5
51643 Gummersbach
08:30 bis 16:30
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