AXA Köln Claudius Kolodziej Drohnenversicherung Köln
Genießen Sie sorgenfreies Fliegen

Warum eine Drohnenversicherung abschließen?

Drohnen gewinnen nicht nur in der Freizeit, sondern auch im gewerblichen Bereich zunehmend an Bedeutung. Sie kommen in der Fotografie, im Baugewerbe und im Dienstleistungsbereich zum Einsatz. Flugdrohnen, Kopter und Multicopter erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit.

In Zukunft sollen sie sogar für die Paketauslieferung genutzt werden. Die Deutsche Flugsicherung rechnet in diesem Jahr mit etwa 600.000 verkauften Drohnen im deutschen Luftraum.
Um beim Fliegen unbeschwert zu sein, bieten wir Ihnen unsere Drohnenversicherung an - eine Haftpflichtversicherung mit vielen Vorteilen:

  • Sicherer Schutz vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls
  • Wahlweise als kostengünstiger Haftpflichtbaustein oder maßgeschneiderte Einzelpolice
Mann läßt seine Drohne sicher fliegen

Startklar zum Drohnenflug mit der AXA Drohnen Versicherung

Sie möchten eine klare Antwort darauf, ob Sie eine Drohnenversicherung benötigen oder nicht? Wir liefern Ihnen die Antwort!

Gesetzliche Verpflichtung: Die Versicherung von Drohnen ist ein Muss

Mit zunehmender Anzahl von Drohnen steigt auch das Risiko von Kollisionen, Abstürzen und anderen Unfällen.

Seit dem 01.10.2017 gelten neue Regelungen der Drohnen-Verordnung, die klare Richtlinien für den Umgang mit dieser zukunftsweisenden Technologie festlegen.

Die neuesten Bestimmungen der Drohnen-Verordnung

  • Kennzeichnungspflicht: Ab einem Gewicht von 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden.
  • Kenntnisnachweis: Ab einem Gewicht von 2,0 kg müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Erlaubnispflicht: Ab einem Gewicht von 5,0 kg ist eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde erforderlich.
  • Flughöhenbeschränkung: Ab einer Flughöhe von 100 m dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde.
  • Flugverbote: Zum Beispiel über Wohngrundstücken, in Naturschutzgebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen.

Überprüfung des Versicherungsschutzes

Bereits seit einiger Zeit besteht eine Haftpflichtversicherungspflicht für unbemannte Flugobjekte. Daher ist es unerlässlich, vor dem ersten Start den Versicherungsschutz zu überprüfen. Bei den meisten privaten Haftpflichtversicherungen greift die Versicherung nur, solange es sich um reines Spielzeug handelt. Die rechtliche Definition, welche Flugobjekte als Spielzeug gelten und welche nicht, ist jedoch nicht eindeutig geklärt. Zudem ist eine gewerbliche Nutzung oft nicht versicherbar.

AXA gehört zu den wenigen Versicherern, die sowohl privaten als auch gewerblichen Drohnenpiloten mit der Drohnenversicherung eine innovative und attraktive Versicherungslösung bieten.

Wichtige Informationen und Richtlinien für den Gebrauch von Drohnen

Welche Drohnenversicherung passt zu Ihnen?

Für Private Piloten: Privathaftpflichtversicherung

Für gewerbliche Piloten: Betriebshaftpflichtversicherung

Für wen geeignet?

Für privat genutzte Drohnen bis 5 kg.

Für gewerblich genutzte Drohnen bis 5 kg.

Versicherungssumme

Bis zu 20 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden - gilt weltweit.

Bis zu 1 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden - auf Europa beschränkt.

Ihr Weg zum Abschluss

Die Drohnenversicherung ist in der Grunddeckung unserer Privathaftpflichtversicherung automatisch enthalten.

Die Drohnenversicherung  können Sie als preiswerten Baustein im Rahmen der Betriebshaft­pflicht­versicherung abschließen.

Weitere ergänzende Informationen zu unserer Versicherung für Drohnen, Kopter und Multicopter

Eine Drohnenversicherung ist nicht nur bei der Verwendung von Drohnen empfehlenswert, sondern auch bei vielen anderen unbemannten Flugkörpern wie Koptern, Multicoptern oder Quadrocoptern. Als Steuerer oder Besitzer eines solchen Fluggeräts sollten Sie prüfen, ob dieses mitversichert ist und ob die Deckungssumme Ihrer Haftpflichtversicherung ausreichend hoch gewählt wurde. Insbesondere außerhalb von Modellflugplätzen können Abstürze erhebliche finanzielle Folgen haben. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen des Luftfahrt-Bundesamts und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu aktuellen Änderungen und zur neuen Drohnen-Verordnung:

Eine Liste der ersten "Anerkannten Stellen", die vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen wurden, und die den gesetzlich geforderten Kenntnisnachweis für Steuerer von unbemannten Fluggeräten über zwei Kilogramm abnehmen und entsprechende Bescheinigungen ausstellen, finden Sie auf der Website des Luftfahrt-Bundesamts.

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