AXA Köln Claudius Kolodziej Drohnenversicherung Köln
Warum eine Drohnenversicherung abschließen?
Drohnen gewinnen nicht nur in der Freizeit, sondern auch im gewerblichen Bereich zunehmend an Bedeutung. Sie kommen in der Fotografie, im Baugewerbe und im Dienstleistungsbereich zum Einsatz. Flugdrohnen, Kopter und Multicopter erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit.
In Zukunft sollen sie sogar für die Paketauslieferung genutzt werden. Die Deutsche Flugsicherung rechnet in diesem Jahr mit etwa 600.000 verkauften Drohnen im deutschen Luftraum.
Um beim Fliegen unbeschwert zu sein, bieten wir Ihnen unsere Drohnenversicherung an - eine Haftpflichtversicherung mit vielen Vorteilen:
Startklar zum Drohnenflug mit der AXA Drohnen Versicherung
Sie möchten eine klare Antwort darauf, ob Sie eine Drohnenversicherung benötigen oder nicht? Wir liefern Ihnen die Antwort!
Wichtige Informationen und Richtlinien für den Gebrauch von Drohnen
Worauf jeder Drohnenpilot achten sollte
Wie hoch dürfen Drohnen fliegen?
Und ist eine Versicherung beim Drohnenfliegen überhaupt notwendig?
Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem Video (Dauer des Videos 0:55 Min).
Welche Drohnenversicherung passt zu Ihnen?
Für Private Piloten: Privathaftpflichtversicherung
Für gewerbliche Piloten: Betriebshaftpflichtversicherung
Für wen geeignet?
Für privat genutzte Drohnen bis 5 kg.
Für gewerblich genutzte Drohnen bis 5 kg.
Versicherungssumme
Bis zu 20 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden - gilt weltweit.
Bis zu 1 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden - auf Europa beschränkt.
Ihr Weg zum Abschluss
Die Drohnenversicherung ist in der Grunddeckung unserer Privathaftpflichtversicherung automatisch enthalten.
Die Drohnenversicherung können Sie als preiswerten Baustein im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
Weitere ergänzende Informationen zu unserer Versicherung für Drohnen, Kopter und Multicopter
Eine Drohnenversicherung ist nicht nur bei der Verwendung von Drohnen empfehlenswert, sondern auch bei vielen anderen unbemannten Flugkörpern wie Koptern, Multicoptern oder Quadrocoptern. Als Steuerer oder Besitzer eines solchen Fluggeräts sollten Sie prüfen, ob dieses mitversichert ist und ob die Deckungssumme Ihrer Haftpflichtversicherung ausreichend hoch gewählt wurde. Insbesondere außerhalb von Modellflugplätzen können Abstürze erhebliche finanzielle Folgen haben. Im Folgenden finden Sie weitere Informationen des Luftfahrt-Bundesamts und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu aktuellen Änderungen und zur neuen Drohnen-Verordnung:
- Flyer des Luftfahrt-Bundesamts zu Drohnen (PDF, 180 KB)
- Flyer des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (PDF, 441 KB)
Eine Liste der ersten "Anerkannten Stellen", die vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen wurden, und die den gesetzlich geforderten Kenntnisnachweis für Steuerer von unbemannten Fluggeräten über zwei Kilogramm abnehmen und entsprechende Bescheinigungen ausstellen, finden Sie auf der Website des Luftfahrt-Bundesamts.
Die Drohnenversicherung von AXA
Laden Sie sich den Produktflyer zu unserer Haftpflichtversicherung für Drohnen herunter und informieren Sie sich.
Flyer Haftpflichtversicherung für Drohnen (PDF, 169 KB)
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Betriebshaftpflichtversicherung
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