Die Kautionsversicherung der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster
Sie fragen sich, wofür eine Kautionsversicherung notwendig ist? Die Antwort ist denkbar einfach: Sie dient als Alternative – und das als durchaus gute – zum Avalkredit der Bank.
Die AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster bietet Ihnen als Unternehmen in der Bau- und Maschinenbranche eine entsprechende Kautionsversicherung an. Ihr besonderes Leistungsplus: Wir haben unterschiedliche Versicherungslösungen im Portfolio, mit denen wir Ihre Bedürfnisse sowohl als kleiner und auch als mittlerer Handwerksbetrieb befriedigen und ebenso die Anforderungen großer exportorientierter Unternehmen erfüllen können.
Sie müssen immer daran denken, dass durch den in den §§ 232 bis 240, 641 BGB und § 17 VOB/B geregelten und üblichen Sicherheitseinbehalts die Liquidität eingeschränkt wird und Sie als Unternehmer stets das Risiko tragen, diesen bei einer möglichen Insolvenz des Auftragsgebers nicht mehr zurückerhalten. Darüber hinaus muss der Sicherheitseinbehalts bilanziert werden und stellt eine Forderung dar, welche mitunter die Finanzkennzahlen schwächt. Um diese Risiken zu vermieden, hat die AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster mit der Kautionsversicherung die optimale Versicherungslösung im Bestand.
Nachfolgend Ihre Vorteile einer Kautionsversicherung der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster im Überblick:
- Vermeidung des Sicherheitseinbehalts gem. VOB Teil B oder BGB
- keine Anrechnung auf Ihre Bankkreditlinie und damit Entlastung Ihres Kreditrahmens (Unabhängigkeit von der Hausbank)
- erhalt einer preiswerten Lösung ohne hohe Besicherung
- Erweiterung Ihres Finanzierungsspielraumes
- Gewinn von mehr Liquidität
- Erhalt einer Sicherheit gegen Insolvenz Ihres Auftraggebers
- einfache und günstige Online-Lösungen inkl. Online-Bürgschaftsabruf
- mit der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster persönlicher Ansprechpartner vor Ort
Sie haben einen höheren Bürgschaftsbedarf?
Unternehmen, welche einen Jahresumsatz von 10 Millionen Euro haben oder einen Bürgschaftsbedarf von mehr als einer Million Euro benötigen, haben einen deutlich höheren Anspruch an eine Kautionsversicherung. Aus diesem Grund bietet Ihnen die AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster als Firma aus der Bau- und Maschinenbaubranche mit unserer günstigen Kautionsversicherung eine besondere Alternative zum Avalkredit der Banken. Mit unserem Online-Bürgschaftsportal haben Sie die Möglichkeit, Ihre aktuell bestehenden Bürgschaften einzusehen und weitere Bürgschaften online anzufordern.
Wünschen Sie sich einen persönlichen Ansprechpartner, sind wir selbstverständlich gerne für Sie da.
Folgende Leistungen umfasst unsere Kautionsversicherung der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster:
- erhalt einer Gewährleistung bei Mängelansprüchen, d.h. eine Absicherung von Verpflichtungen aus Bauverträgen (z. B. VOB) oder Maschinenlieferungen
- eine garantierte Vertragserfüllung und Ausführung, sprich eine Absicherung der Erfüllung von Bauverträgen oder Maschinen-/ Anlagenbestellungen
- zuverlässige An- und Vorauszahlung zur Absicherung entsprechender Zahlungen des Auftraggebers
- 100 % Bietung, d.h. die Einhaltung der angebotenen Konditionen bei einer späteren Auftragserteilung wird abgesichert
- eine Bauhandwerkersicherung gem. §650f (ehem. §648a) BGB zur Absicherung der Bezahlung der Bauleistung durch den Besteller
- Absicherung von Zeitwertguthaben
Auf Anfrage sind weitere Bürgschaften möglich. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an – wir beraten Sie allumfassend und sichern Sie ab!
Die Kautionsversicherung der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster schnell und einfach erklärt
Für Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie Maschinen- und Anlagenbaus bietet die AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster folgende Kautionsversicherungen an:
- Gewährleistungsbürgschaften
- Vertragserfüllungs-/ Ausführungsbürgschaften
- An-/ Vorauszahlungsbürgschaften
- Bietungsbürgschaften
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaften
Im Rahmen der Gewährleistungsbürgschaft spricht der Fachmann von der sogenannten Mängelanspruchsbürgschaft. Diese ist die denkbar einfachste Lösung, wenn Sie als Fachbetrieb in der Bau- und Maschinenbaubranche tätig sind, um Sicherheitseinbehalte und spätere Ansprüche des Auftraggebers kostengünstig und professionell abwickeln zu können. Um darüber hinaus wettbewerbsfähig zu bleiben, haben Sie auch die Möglichkeit, eine Bürgschaft bei Ihrer Bank zu erhalten. Allerdings sind diese meist mit sehr hohen Kosten verbunden und darüber hinaus wird Ihre Kreditlinie nicht unerheblich belastet. Mit der Kautionsversicherung der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster können Sie hingegen vollkommen autark vom engen Korsett der Hausbanken agieren und können sich auf uns als zugelassener Versicherer gemäß VOB, Teil B (VOBB) voll und ganz verlassen.
In Ihrem Gewerbe unterliegen Sie nach VOB und dem BGB der Gewährleistungshaftung (§13 Abs. 1 VOBB für die Ausführung Ihrer Arbeiten. Sachmängelhaftung ist meist in Bauverträgen festgehalten. Im BGB sind die dazugehörigen Gewährleistungsfristen geregelt. Diese Bestimmungen werden in der VOB Teil B (VOBB oder VOB/B) um spezifische Regeln ergänzt. Eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche umfasst ganze 5 Jahre und die Gewährleistungsfrist nach VOBB (§13 Abs. 4) immerhin 4 Jahre.
Zur Sicherstellung der Gewährleistungshaftung ist eine Einbehaltung von 5 Prozent der Auftragssumme üblich – bis zum Anlauf der Gewährleistungshaftung steht Ihnen diese nicht zur Verfügung. Damit nunmehr der Sicherheitseinbehalt ausgelöst werden kann, und Ihnen die Auftragssumme in voller Höhe zur Verfügung steht, haben Sie die Möglichkeit der Bürgschaft im Rahmen einer Kautionsversicherung abzuschließen.
Ebenfalls abzusichern gilt es die Ausführung bzw. die Vertragserfüllung. Dies lässt sich einfach mit einer Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft erreichen.
Erste Bürgschaft erhalten – aber wie?
Sie möchten erstmalig eine Bürgschaft erhalten? Kein Problem! Fordern Sie die Bürgschaft einfach über unser Online-Kundenportal an. Natürlich sind im Vorfeld gestellte Sicherheiten notwendig, welche in der Regel durch Verpfändungen von Festgeldkonten und Bankrückbürgschaften sichergestellt werden. Das hierfür notwendige Verpfändungsformular finden Sie in unserer Rubrik "Services für Geschäftskunden" unter "Bürgschaften - Ihre Downloads" im Bereich "Weitere Service-Formulare". Sprechen Sie uns hierzu gerne an – die AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster berät Sie gerne persönlich zu Ihrer individuellen Kautionsversicherung. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der notwendigen Formulare und erläutern Ihnen detailliert den Umgang mit unserem Online-Bereich. Hier stehen beispielsweise auch verschiedene Mustertexte zur Beantragung einer Bürgschaft zur Verfügung – sollte ein Text benötigt werden, der nicht dort hinterlegt ist, erstellen wir Ihnen die Formulare direkt vor Ort.
Welche Gebühren fallen für eine Kautionsversicherung an?
Mit unseren Tarifen BonLine® R, BonLine® M und BonLine® A bietet Ihnen die AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster unterschiedliche Tarife im Rahmen der Kautionsversicherung an, welche detailliert in unserem Produktinformationsblättern auf unserer Homepage zu finden sind. Sollte Ihre Firma bei über 10 Mio. € Umsatz liegen, erstellen wir Ihnen von der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster gerne ein individuelles Angebot.
Selbstverständlich errechnen wir Ihnen auch gerne ein persönliches Angebot vor Ort. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Terminvereinbarung – in Rheinmünster und Umgebung sind wir für Sie da
Eine persönliche Beratung ist im Zusammenhang mit der Kautionsversicherung nahezu unumgänglich – zu komplex ist die Thematik und zu hoch die Summen, die es abzusichern gilt. Vereinbaren Sie daher am besten gleich heute einen persönlichen Beratungstermin – mit der AXA Generalvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster und Umgebung sind wir für Sie da! Sie erreichen uns während der Öffnungszeiten telefonisch sowie jederzeit über unser auf der Homepage eingerichteten Kontaktformular – in diesem Fall melden wir uns schnellstmöglich auf dem von Ihnen gewünschten Kommunikationsweg zurück.
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