AXA Generalvertretung Christoph Kohler – Rheinmünster – bAV
Wahrscheinlich kennen Sie die oft zitierte Weisheit: „Ein Unternehmen ist nur so gut wie seine Mitarbeiter“. Selbstverständlich ist das einer der vielen Bausteine, die über den Erfolg eines Unternehmens entscheiden. Unverzichtbar ist die Erfahrung, Zuverlässigkeit, Motivation und das Know-how des Teams. Sie als Unternehmer sollten eine ausgewogene Personalpolitik anstreben, damit die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter zunimmt. Durch eine attraktive Zusatzvorsorge wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter und deren Bindung zum Unternehmen. Gerne zeigt Ihnen Ihre AXA Gerneralvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster, wie Sie für Ihre Mitarbeiter einen Anreiz schaffen. Schon seit einigen Jahren sieht die arbeitende Bevölkerung in der betriebliche Altersvorsorge mit Ihrer attraktiven staatlichen Förderung enorme Vorteile und möchte eigentlich auch nicht mehr darauf verzichten.
Qualifizierte Mitarbeiter finden
Laut der demografischen Entwicklung wird es insbesondere für mittelständische Unternehmen zunehmend schwerer, im Wettbewerb, um qualifizierte Mitarbeiter zu bestehen. Häufig ist der Standort nicht sehr attraktiv, so dass die zukünftigen Mitarbeiter durch andere Zuwendungen angelockt werden müssen. Viele seriöse Studien besagen, dass immer mehr Arbeitnehmer auf interessante Nebenleistungen achten. Selbstverständlich haben dennoch sichere Arbeitsplätze und gute Karrieremöglichkeiten immer noch Vorrang. Es ist mittlerweile vielen Menschen klar geworden, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund ist eine betriebliche Altersvorsorge als ergänzende Altersvorsorge mit arbeitgeberfinanziertem Pensionsplan oder mindestens einem teilfinanzierten die ideale Lösung, um zusätzliche Einkünfte zu generieren. Gerne erklärt Ihnen Ihre AXA Gerneralvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster die intelligenten Lösungen zur Entgeltumwandlung, um sich als attraktiver und zukunftsorientierter Arbeitgeber zu zeigen.
Pensionsrückstellungen bei den KMU
Selbstverständlich muss eine betriebliche Altersversorgung auch irgendwie finanziert werden. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) handhaben diese Angelegenheit sehr gerne traditionell, indem sie unternehmensinterne, ausreichende Pensionsrückstellungen bilden. Umfragen belegen, dass nur 45 % der KMU spezifisch reservierte Vermögenswerte für die bAV zurücklegen, während 55 % die Pensionszahlungen aus dem operativen Ergebnis erzielen möchten.
50% der KMU reagieren auf die schon länger andauernde Niedrigzinsphase mit einer Anpassung ihrer bAV. Meist möchten mittelständische Unternehmen ihre Liquidität in der Firma belassen und ziehen deshalb eine Innenfinanzierung vor. In der Gesamtbilanz tauchen Pensionsverpflichtungen kaum auf, weil Mittelständler nur ungern fremdfinanzieren und sie das Bankenrating kaum interessiert. Gerne wird ein reserviertes Deckungsvermögen angelegt, wobei ungefähr 50% der Unternehmen eine Deckungsquote von über 75 % erreichen.
Pensionszusagen und Niedrigzinsphase
Steht im Unternehmen eine Nachfolge an, muss die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen neu geregelt werden. Außerdem wird in der Regel die Deckungsquote erhöht, weil viele gültige Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen sich den aktuellen Situationen des Niedrigzins anpassen.
Es wäre ein fataler Fehler, wenn Sie Ihren Mitarbeitern die bAV streichen würden. Sie wissen um das Betriebsrentenstärkungsgesetz und wären wahrscheinlich zutiefst enttäuscht. Anders sieht es aus, wenn Sie in Ihrem Unternehmen bisher noch gar keine bAV angeboten haben. In diesem Fall wäre das Betriebsrentenstärkungsgesetz interessant. Falls Sie in Ihrem Unternehmen schon lange eine bAV anbieten, wird die bAV-Regulierung wohl noch Fragen aufwerfen. Einfache Pensionszusagen können Sie problemlos machen, weil Sie die Niedrigzinsphase nutzen können. Interessant wäre beispielsweise eine Direktversicherung, um im Ruhestand Einkünfte zu erzielen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz
Es unterstützt staatlich die Mitarbeiterbindung beim Aufbau einer rein arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter mit einem Gehalt bis zu mtl. 2.200 EUR. Obendrauf gibt es noch eine zusätzliche, steuerliche Entlastung für die Beitragsaufwendungen. Das Ganze wird über eine Direktversicherung abgewickelt, besonderes gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach § 100 EStG:
- Der infrage kommende Personenkreis kann zwischen 240 EUR und 480 EUR pro Kalenderjahr in die bAV einzahlen. Das ist zusätzlich zum Gehalt steuer- u. sozialversicherungsfrei möglich.
- Diese Zahlungen erfolgen unabhängig von Beitragszahlungen für eine andere bAV. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Gehalt des Mitarbeiters die monatliche Grenze von 2.200 EUR nicht übersteigt.
- Der Staat unterstützt Sie mit einem Zuschuss von 30%, der sofort mit der Abführung der Lohnsteuer verrechnet wird.
- Als Unternehmer können Sie den restlichen Arbeitgeberbeitrag als Gewinnminderung als Betriebsausgabe absetzen.
- Das ist günstiger als eine Gehaltserhöhung, weil Sie sich die Sozialabgaben auf den vollen Arbeitgeberbeitrag sparen.
Die GesundheitsRente
Sprechen Sie mit Ihrer AXA Gerneralvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster über die GesundheitsRente, wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge als Mitarbeiter in ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Praxen wünschen. Unter anderem wird sie von sämtlichen Tarifparteien wie AAA, AAZ, bpt oder dem Verband medizinischer Fachberufe und den berufs-ständischen Kammern und Verbänden empfohlen. Die GesundheitsRente kann auf Kooperationspartner wie die Deutsche Ärzteversicherung, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die Pro bAV Pensionskasse und die AXA Lebensversicherung verweisen. Besonders die Relax Rente Comfort zeigt sich als sehr modernes Produkt und kann im Rahmen einer Direktversicherung abgeschlossen werden. Die Vorteile im Detail:
- Tarifvertragliche Regelungen lassen sich preiswert umsetzen.
- Für Gruppen können günstige Konditionen angeboten werden.
- Vorteile durch die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Förderung.
- Die Einrichtung, Administration und Leistung gehen sehr einfach vonstatten.
- Eigener und erfahrener Beirat aus der Branche begleitet und kontrolliert.
- Das Trägerkonsortium verfügt über ausgewiesene Kenntnisse aus der Branche.
Der Industrie-Pensions-Verein e.V. (IPV)
In den Bereichen „Haftung“, „Beratung“, „Service“ und „Verwaltung“ bescheinigt uns das Institut für Vorsorge- und Finanzplanung (IVFP) eine großartige bAV-Kompetenz. Das kann auch ein Grund sein, warum Sie als Mitglied des IPV von allen Vorteilen wie der einmaligen Zahlung von nur 72 Euro profitieren sollten. Wir bieten den mehr als 410.000 Mitgliedern des IPV attraktive Vorteile und haben bereits eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Das erlaubt auch ohne Kollektivvertrag (bei weniger als 10 Mitarbeitern möglich) eine besonders vorteilhafte Gestaltung Ihrer bAV. Profitieren Sie nicht nur von verbesserten Leistungen, sondern auch über den IPV von kostenlosen Services und Dienstleistungen, die sich folgendermaßen präsentieren:
- Rund um das Thema Gesundheit erhalten Sie diverse Serviceleistungen
- Hilfseinrichtungen des IPV
- kostenlose IPV-Rechtsberatung
- Die IPV-Akademie kann für praxisorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Alters- und Gesundheitsvorsorge genutzt werden.
- Zweimal jährlich erhalten Mitglieder das Magazin IPV-Journal. Darin befinden sich interessante Themen zur Altersversorgung, Vermögensbildung und zur Gesundheitsvorsorge.
Unter anderem gelten wir von der AXA Gerneralvertretung Christoph Kohler in Rheinmünster als erfahrener und kompetenter Ansprechpartner zu allen Fragen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Finden Sie gemeinsam mit uns passende Versorgungskonzepte für Ihr Unternehmen.
Wenn Sie Fragen haben, oder eine umfassende Beratung wünschen vereinbaren Sie einen Termin.
Wir nehmen uns gerne die Zeit Ihre Fragen zu beantworten.
AXA Generalvertretung Christoph Kohler
Zollstr. 49
77836 Rheinmünster
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