AXA Betriebshaftpflichtversicherung: Ihr einziger Schutz vor Haftpflichtschäden aller Art!

Haftpflichtschäden sind teuer, denn nach dem BGB müssen Sie für sämtliche Folgen eines selbst verursachten Schadens aufkommen, unabhängig von den eigenen Vermögensverhältnissen. Mit der AXA Betriebshaftpflichtversicherung der AXA Generalvertretung Christoph Cremers in Nettetal haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der entsprechende Forderungen der Gegenseite ausgleicht oder abwehrt. Wir geben einen ersten Überblick.

Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Diese Frage ist leicht zu beantworten: Jeder Unternehmer. Ähnlich wie die Privathaftpflicht, deckt die Police alle unvorhersehbaren und nicht einschätzbaren Schäden, die Sie einer anderen Person versehentlich zufügen, ab. Da Sie als Unternehmer selbst auch für Mitarbeiter und andere Beauftragte haften, ist eine wirksame und umfassende Absicherung sogar essentiell. Denn insbesondere bei Personenschäden gehen die Ansprüche der Geschädigten schnell in die Millionen.
 
Die AXA Betriebshaftpflichtversicherung überzeugt unter anderem mit diesen Leistungen:

  • Wir übernehmen die gesamte rechtliche Prüfung des geltend gemachten Anspruchs, wehren ihn bei fehlender rechtlicher Grundlage ab oder ersetzen den Schaden vollständig.
  • Flexible Deckungssummen und der modulare Versicherungsaufbau bieten maximalen Gestaltungsspielraum.
  • IT-Risiken können mitversichert werden wie auch datenschutzrechtliche Probleme.
  • Wir leisten auch, wenn ein Schaden grob fahrlässig mitverursacht wurde; vorsätzliche Handlungen sind aber nicht abgedeckt.

Je nachdem, in welcher Branche Sie arbeiten, kann die Betriebshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich oder durch eine Kammer vorgeschrieben sein. Sprechen Sie unseren Berater gerne auf für Ihr Tätigkeitsgebiet optimierte Versicherungslösungen an!

Versicherte Ereignisse: Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Mit der AXA Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie vor den finanziellen Folgen aller denkbaren Schäden geschützt. Unter den einzelnen Schadensbezeichnungen verstehen wir Folgendes:

  • Personenschäden sind solche, bei denen Menschen zu Schaden kommen.
  • Bei einem Sachschaden wird ein körperlicher Gegenstand beschädigt oder zerstört.
  • Vermögensschäden bezeichnen das Abhandenkommen oder die Verminderung von Vermögen aller Art.

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