Private Krankenversicherung - flexibel, individuell & einfach
Ideale Versorgung durch die private Krankenversicherung der AXA
- Sie können sich lebenslang die Position als Privatpatient sichern und von diversen Premiumversorgungen profitieren
- Sie sorgen durch Beitragsentlastung im Alter (BEA) bereits jetzt für garantierte spätere niedrigere Beiträge
- AXA bietet mit AXA-inklusive und Meine Gesundheit perfekten Service sowie mit dem Gesundheitsservice360° ideale digitale Lösungen
Für Fitness-Anhänger bietet AXA den Tarif ActiveMe - ein Tarif, der sich auszahlt
Eine Versicherung, die sich lohnt und rechnet: Die private Krankenversicherung von AXA
Super-Service sowie digitale Lösungen inklusive - bei AXA sind Sie in besten Händen
Ihre Gesundheit einfach online managen
- Sicheres und digitales Erhalten sowie Verwalten und Versenden Ihrer Rechnungen oder Belege. Ebenso erhalten Sie über Meine Gesundheit Ihre Leistungsabrechnungen
- Durch die integrierte Arztsuche finden Sie Ihren Wunscharzt und können diesen im persönlichen Adressbuch abspeichern. Ebenso können Sie mit Krankenhäusern oder Sanitätshäusern verfahren
- Ihre Arzt-Termine können Sie online vereinbaren und die Erinnerungsfunktion nutzen
- Verwalten Sie online Ihre Medikamentenliste und erhalten Informationen zur Erstattungsfähigkeit sowie Risiken oder Wechselwirkungen
Für wen ist eine private Krankenversicherung möglich?
Nicht jeder kann sich privat krankenversichern. Mit Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze (VPG) durch Bruttoarbeitseinkommen von jährlich über 62.550 Euro (ab 2020) fällt man nicht mehr unter die gesetzliche Versicherungspflicht. Ist dies der Fall, werden Sie als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geführt oder haben Wechselrecht in die private Krankenversicherung (PKV). Lediglich Beamte, Selbständige oder Freiberuflicher haben – unabhängig Einkommenshöhe – die Wahl zwischen GKV oder PKV.
Wer profitiert von einer privaten Krankenversicherung?
Vielverdienende Angestellte können vom Wechsel in die private Krankenversicherung profitieren, da der Beitrag – anders, als bei gesetzlichen Krankenversicherungen – nicht nach Einkommenshöhe berechnet wird. Maßgeblich für PKV-Beiträge sind Alter, Gesundheitszustand sowie gewählter Leistungsumfang. Im Gegensatz zu Freiberuflern oder Selbständigen, die in der PKV einiges sparen können, tragen Arbeitnehmer 100% der GKV-Beiträge selbst. Den Großteil der Krankheitskosten von Beamten oder Beamtenanwärtern trägt deren Dienstherr, wobei die Restkosten eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung benötigt wird. Diese ist günstiger als die Beiträge in der GKV, welche Beamtenanwärter oder Beamte komplett tragen müssten.
Was heißt Kindernachversicherung?
Falls Sie oder der andere Elternteil mindestens 3 Monate in der AXA privaten Krankenversicherung sind, können Sie Ihr Neugeborenes ebenso versichern, indem Sie sich innerhalb 2 Monaten nach Geburt bei AXA melden. Um den besten Versicherungsschutz für Ihr Baby abzuklären, setzt sich Ihr persönlicher Berater mit Ihnen in Verbindung. Falls Sie bereits wissen, über welchen Tarif Ihr Baby versichert werden soll, kann ein entsprechendes Angebot erstellt werden. Ist der Versicherungsschutz gleich oder niedriger als der des versicherten Elternteils, entfällt eine Gesundheitsprüfung. Um einen Versicherungsschutz von Anfang an zu gewährleisten, übersenden Sie innerhalb 2 Monaten nach Geburt das Formular „Anmeldung zur Kindernachversicherung“ oder das Antragsformular, damit Ihr Baby rückwirkend ab Geburt versichert ist.
Wie werden Kosten bei der privaten Krankenversicherung erstattet?
Privatpatienten erhalten eine Rechnung vom behandelnden Arzt, Heilpraktiker oder Krankenhaus, die bei der AXA postalisch oder online – Scan oder Foto – eingereicht wird. Diese wird geprüft und der Erstattungsbetrag der Versicherungsleistung auf Ihr Konto erstattet.
Ist die private Krankenversicherung im Ausland gültig?
Prinzipiell gilt die PKV in allen europäischen Ländern. Die Angebote differenzieren allerdings außerhalb Europas. Bei ActiveMe-Tarif ist vorübergehender, bis zu 6-monatiger Auslandsaufenthalt sowie längerer einmaliger, bis zu 3-Jahre andauernder Aufenthalt außerhalb des EU-Wirtschaftsraums tariflich versichert.
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